Frankenwaldbrücke, Neubau eines Besucherparkplatzes mit Wege- und Landschaftsbau , Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau der Frankenwaldbrücke. Es handelt sich hierbei um den Bau zweier Fußgängerhängebrücken über dem Lohbach- und dem Höllental. Die 1030 m lange Höllentalbrücke wird als Hängebrücke mit zwei über dem Deck angeordneten Tragseilen ausgeführt. Unter dem Deck werden keine Bauteile angeordnet. Die Tragseile werden jeweils über einen freistehenden Pylonen geführt und über je zwei Rückspannungen werden die Kräfte in den Baugrund abgetragen. Die 386 m lange Lohbachtalbrücke besitzt ein Tragwerk mit lediglich einem Haupttragseil. Stabilisiert wird die Brücke in vertikaler wie auch in horizontaler Richtung durch die Anordnung zweier Spann- und Formseile. Die Lohbachtalbrücke soll mittels Personenaufzug barrierefrei zugänglich sein. Des Weiteren wird ein Besucherparkplatz mit 400 Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile, gebaut werden. Außerdem wird in modularer Bauweise das Besucherzentrum, mit den Funktionen Kasse, Toiletten, Imbiss, Marketing und Technik errichtet. Eine dritte kleinere Fußgängerbrücke über die Staatsstraße 2195 soll den Einstieg in den Rundweg zu den beiden Brücken im Lohbach- und Höllental ermöglichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Frankenwaldbrücke, Neubau eines Besucherparkplatzes mit Wege- und Landschaftsbau
, Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Referenznummer: 02_01
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau der Frankenwaldbrücke. Es
handelt sich hierbei um den Bau zweier Fußgängerhängebrücken über dem Lohbach- und
dem Höllental. Die 1030 m lange Höllentalbrücke wird als Hängebrücke mit zwei über dem
Deck angeordneten Tragseilen ausgeführt. Unter dem Deck werden keine Bauteile
angeordnet. Die Tragseile werden jeweils über einen freistehenden Pylonen geführt und über
je zwei Rückspannungen werden die Kräfte in den Baugrund abgetragen. Die 386 m lange
Lohbachtalbrücke besitzt ein Tragwerk mit lediglich einem Haupttragseil. Stabilisiert wird die
Brücke in vertikaler wie auch in horizontaler Richtung durch die Anordnung zweier Spann- und
Formseile. Die Lohbachtalbrücke soll mittels Personenaufzug barrierefrei zugänglich sein. Des
Weiteren wird ein Besucherparkplatz mit 400 Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für
Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile, gebaut werden. Außerdem wird in
modularer Bauweise das Besucherzentrum, mit den Funktionen Kasse, Toiletten, Imbiss,
Marketing und Technik errichtet. Eine dritte kleinere Fußgängerbrücke über die Staatsstraße
2195 soll den Einstieg in den Rundweg zu den beiden Brücken im Lohbach- und Höllental
ermöglichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll
unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von
Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die
Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1
bis 9.
Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau der Frankenwaldbrücke. Es
handelt sich hierbei um den Bau zweier Fußgängerhängebrücken über dem Lohbach- und
dem Höllental. Die 1030 m lange Höllentalbrücke wird als Hängebrücke mit zwei über dem
Deck angeordneten Tragseilen ausgeführt. Unter dem Deck werden keine Bauteile
angeordnet. Die Tragseile werden jeweils über einen freistehenden Pylonen geführt und über
je zwei Rückspannungen werden die Kräfte in den Baugrund abgetragen. Die 386 m lange
Lohbachtalbrücke besitzt ein Tragwerk mit lediglich einem Haupttragseil. Stabilisiert wird die
Brücke in vertikaler wie auch in horizontaler Richtung durch die Anordnung zweier Spann- und
Formseile. Die Lohbachtalbrücke soll mittels Personenaufzug barrierefrei zugänglich sein. Des
Weiteren wird ein Besucherparkplatz mit 400 Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für
Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile, gebaut werden. Außerdem wird in
modularer Bauweise das Besucherzentrum, mit den Funktionen Kasse, Toiletten, Imbiss,
Marketing und Technik errichtet. Eine dritte kleinere Fußgängerbrücke über die Staatsstraße
2195 soll den Einstieg in den Rundweg zu den beiden Brücken im Lohbach- und Höllental
ermöglichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll
unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von
Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die
Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1
bis 9.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 02_01
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau der Frankenwaldbrücke. Es
handelt sich hierbei um den Bau zweier Fußgängerhängebrücken über dem Lohbach- und
dem Höllental. Die 1030 m lange Höllentalbrücke wird als Hängebrücke mit zwei über dem
Deck angeordneten Tragseilen ausgeführt. Unter dem Deck werden keine Bauteile
angeordnet. Die Tragseile werden jeweils über einen freistehenden Pylonen geführt und über
je zwei Rückspannungen werden die Kräfte in den Baugrund abgetragen. Die 386 m lange
Lohbachtalbrücke besitzt ein Tragwerk mit lediglich einem Haupttragseil. Stabilisiert wird die
Brücke in vertikaler wie auch in horizontaler Richtung durch die Anordnung zweier Spann- und
Formseile. Die Lohbachtalbrücke soll mittels Personenaufzug barrierefrei zugänglich sein. Des
Weiteren wird ein Besucherparkplatz mit 400 Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für
Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile, gebaut werden. Außerdem wird in
modularer Bauweise das Besucherzentrum, mit den Funktionen Kasse, Toiletten, Imbiss,
Marketing und Technik errichtet. Eine dritte kleinere Fußgängerbrücke über die Staatsstraße
2195 soll den Einstieg in den Rundweg zu den beiden Brücken im Lohbach- und Höllental
ermöglichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll
unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von
Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die
Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1
bis 9
Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau der Frankenwaldbrücke. Es
handelt sich hierbei um den Bau zweier Fußgängerhängebrücken über dem Lohbach- und
dem Höllental. Die 1030 m lange Höllentalbrücke wird als Hängebrücke mit zwei über dem
Deck angeordneten Tragseilen ausgeführt. Unter dem Deck werden keine Bauteile
angeordnet. Die Tragseile werden jeweils über einen freistehenden Pylonen geführt und über
je zwei Rückspannungen werden die Kräfte in den Baugrund abgetragen. Die 386 m lange
Lohbachtalbrücke besitzt ein Tragwerk mit lediglich einem Haupttragseil. Stabilisiert wird die
Brücke in vertikaler wie auch in horizontaler Richtung durch die Anordnung zweier Spann- und
Formseile. Die Lohbachtalbrücke soll mittels Personenaufzug barrierefrei zugänglich sein. Des
Weiteren wird ein Besucherparkplatz mit 400 Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für
Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile, gebaut werden. Außerdem wird in
modularer Bauweise das Besucherzentrum, mit den Funktionen Kasse, Toiletten, Imbiss,
Marketing und Technik errichtet. Eine dritte kleinere Fußgängerbrücke über die Staatsstraße
2195 soll den Einstieg in den Rundweg zu den beiden Brücken im Lohbach- und Höllental
ermöglichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll
unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von
Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die
Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 - 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1
bis 9
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 95032
Stadt: Hof
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Um Ausschlüsse zu vermeiden, bitten wir um Abgabe der vollständigen Unterlagen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB,
insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter der Ziffer 6 ff zu
entnehmen. Der Nachweis der erlaubten Berufszulassung des Inhabers/der Inhaberin oder der
Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der
Berufszulassung (Kopie Kammereintragung oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung, z.B. Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare
Berufszulassung) zu führen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB,
insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter der Ziffer 6 ff zu
entnehmen. Der Nachweis der erlaubten Berufszulassung des Inhabers/der Inhaberin oder der
Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der
Berufszulassung (Kopie Kammereintragung oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung, z.B. Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare
Berufszulassung) zu führen.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB,
insbesondere nach § 46 VgV
Siehe Eigenerklärung Formblatt ii6
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB,
insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 ff zu
entnehmen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3
Geschäftsjahre und für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Leistungsbild der zu vergebenden Leistung.
Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen. Bei
Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE über 1.500.000,00 EUR für
Personenschäden und 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. 2-facher Schaden jährlich
abgesichert. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der
geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei
Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass
beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB,
insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 ff zu
entnehmen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3
Geschäftsjahre und für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Leistungsbild der zu vergebenden Leistung.
Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen. Bei
Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE über 1.500.000,00 EUR für
Personenschäden und 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. 2-facher Schaden jährlich
abgesichert. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der
geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei
Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass
beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 0
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der
Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht
werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden
nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der
Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind
und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner
Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Anfragen, Nachfragen etc. sind
ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per EMail
werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in
der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter
und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine
Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den
Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform
eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung
hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung
ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder
Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf)
zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der
Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht
werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden
nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der
Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind
und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner
Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Anfragen, Nachfragen etc. sind
ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per EMail
werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in
der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter
und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine
Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den
Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform
eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung
hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung
ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder
Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf)
zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postleitzahl: 51511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0049981531277📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 123-424903 (2025-06-30)