Franziskanerkloster Zeitz - Instandsetzung und Modernisierung, Umbau zur Evangelischen Grundschule in 06712 Zeitz, Steinsgraben 15; Los 15 Fliesenarbeiten
Auftragsbekanntmachung (2025-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Franziskanerkloster Zeitz - Instandsetzung und Modernisierung, Umbau zur Evangelischen Grundschule in 06712 Zeitz, Steinsgraben 15; Los 15 Fliesenarbeiten
Referenznummer: 633103/25/2025
Kurze Beschreibung:
“Franziskanerkloster Zeitz - Instandsetzung und Modernisierung, Umbau zur Evangelischen Grundschule in 06712 Zeitz, Steinsgraben 15; Los 15 Fliesenarbeiten
-...”
Kurze Beschreibung
Franziskanerkloster Zeitz - Instandsetzung und Modernisierung, Umbau zur Evangelischen Grundschule in 06712 Zeitz, Steinsgraben 15; Los 15 Fliesenarbeiten
- 85m² Abdichtung Wand- und Bodenflächen
- 270m² Feinsteinzeugfliesen Travertinoptik 30x60cm / Boden Kat. I
- 260m Sockelfliesen Feinsteinzeug Travertinoptik 7x60cm / Boden Kat. I
- 5m² Feinsteinzeugfliesen Granitoptik 10x10cm Dusche / Boden Kat. I
- 10m Sockelfliesen Feinsteinzeug Granitoptik 10x10cm Hohlkehle / Boden Kat. I
- 50m² Feinsteinzeugfliesen grau / Boden Kat. II
- 60m Sockelfliesen Feinsteinzeug grau / Boden Kat. II
- 90m² Wandfliesen Steinzeug glasiert 10x10cm, 4 verschiedene Farbtöne
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Franziskanerkloster Zeitz - Instandsetzung und Modernisierung, Umbau zur Evangelischen Grundschule in 06712 Zeitz, Steinsgraben 15; Los 15 Fliesenarbeiten
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Franziskanerkloster Zeitz - Instandsetzung und Modernisierung, Umbau zur Evangelischen Grundschule in 06712 Zeitz, Steinsgraben 15; Los 15 Fliesenarbeiten
- 85m² Abdichtung Wand- und Bodenflächen
- 270m² Feinsteinzeugfliesen Travertinoptik 30x60cm / Boden Kat. I
- 260m Sockelfliesen Feinsteinzeug Travertinoptik 7x60cm / Boden Kat. I
- 5m² Feinsteinzeugfliesen Granitoptik 10x10cm Dusche / Boden Kat. I
- 10m Sockelfliesen Feinsteinzeug Granitoptik 10x10cm Hohlkehle / Boden Kat. I
- 50m² Feinsteinzeugfliesen grau / Boden Kat. II
- 60m Sockelfliesen Feinsteinzeug grau / Boden Kat. II
- 90m² Wandfliesen Steinzeug glasiert 10x10cm, 4 verschiedene Farbtöne
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-16 📅
Datum des Endes: 2026-06-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-02 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommenssteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Angabe über die Ausführung von (vergleichbaren) Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 0345-514-0
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 209-716610 (2025-10-29)