Zusätzliche Informationen
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
d. In allen Losen:
Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
e. In allen Losen:
Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
h. In allen Losen:
Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Anlage – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen
l. In allen Losen:
Angabe des für die Ausführung der Leistungen verbindlichen Ansprechpartners (siehe Eignungskriterien)
m. In allen Losen:
Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen sowie Fortbildungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix.
n. In den Losen 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13
Unterschriebene Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (alle mit der Erfüllung des Auftrags betrauten Personen werden bei Auftragserteilung verpflichtet, daher ist eine unterschriebene Erklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung einzureichen - Formblatt, siehe Anlagen)
o. In allen Losen:
Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014
Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
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Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen
Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter:
https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Sofern für die Preiskalkulation eine GAEB bereitgestellt wurde, wird auf folgendes hingewiesen:
Für Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB 84-Datei hochladen können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abzugeben. Es gilt das Angebot damit als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.