Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen, insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Per-sonenbeförderungsgesetzes („Freistellungsverordnung (FrStllgV)“) oder im Be-reich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Perso-nen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV.
Busverkehrsleistungen im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG, § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG oder § 44 PBefG werden nur für Los 1 anerkannt, NICHT für Los 2.
Verkehrsdienstleistungen gem. § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 – 50 PBefG werden nicht anerkannt.
Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2023, 2024, 2025 in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Es ist mindestens eine erbrachte Dienstleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).
Das Unternehmen muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes
- als Unterauftragnehmer selbst
- von Unterauftragnehmern oder
- als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Be-zug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben der Referenz sind auszufüllen.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenz-leistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und techni-schen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 545 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Fahrzeug aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2023/2024 oder beauftragt 01.02.2023 bis 31.01.2024).
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 36.514 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 4 Fahrzeugen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2023/2024 oder beauftragt 01.02.2023 bis 31.01.2024).
Bei Abgabe eines Angebots über beide Lose:
Bei Abgabe eines Angebots auf beide Lose gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 36.786 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2023/2024 oder beauftragt 01.02.2023 bis 31.01.2024).