Freiraumplanerischer Realisierungs- und verkehrsplanerischer Ideenwettbewerb Neugestaltung Marktplatz in Bürgel. Das Wettbewerbsverfahren nach RPW 2013 ist einphasig.
Die Stadt Bürgel beabsichtigt, entsprechend der im Städtebaulichen Rahmenplan und den, in Vorbereitung des Wettbewerbs, aktuell formulierten Zielen, den in der Stadt Bürgel, OT Bürgel, befindlichen Marktplatz grundlegend neu zu gestalten. Gleichzeitig soll das denkmalgeschützte Ensemble im Herzen der kleinen Landstadt erhalten werden. Dabei stellt die, durch das Wettbewerbsgebiet verlaufende Bundesstraße B7 eine erhebliche verkehrliche Herausforderung dar, die innovative und sensible Lösungen erfordert, um sowohl die Funktionalität als auch eine hohe Aufenthaltsqualität des Platzes sicherzustellen. Die Bundesstraße soll nicht aus dem Platzbereich verlegt, sondern in Verlauf und Breite optimiert werden. Erwartet wird eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung, die den Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr, ebenso wie den ruhenden Verkehr, in Einklang bringt und eine barrierefreie Nutzung ermöglicht. Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sollten in die Planung einfließen, um einen resilienten und zukunftsweisenden Stadtraum zu schaffen. Besonders wichtig ist es, dass die Neugestaltung mit einer Stärkung der Identifikation der Bürger mit ihrer Innenstadt einhergeht und auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stößt. Wegen der besonderen Bedeutung des Platzes für seine Bewohner und Gäste der Keramikstadt Bürgel sollen mittels eines interdisziplinären Planungswettbewerbs mit den Mitteln der Freiraum- und Verkehrs- bzw. Straßenplanung nach dem besten Lösungsvorschlag gesucht werden.Die Wettbewerbsergebnisse bilden die Grundlage für die bauliche Realisierung des Projekts. Dieses soll im Rahmen des Städtebauförderprogramms - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - gefördert werden. Die Lösungsvorschläge sollen daher das Ziel eines lebendigen Zentrums, den Erhalt und die Entwicklung des Stadt- und Ortskerns verfolgen.Die Fläche des Wettbewerbsgebietes untergliedert sich in den Platzbereich, mit einer Fläche von ca. 5.200 m² und die Bundesstraße B7, mit einer Fläche von ca. 1.240 m². Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden, nach derzeitiger Einschätzung, mit ca. 2.5 Mio EURO Brutto geplant. Zunächst wird das Auftragsversprechen für den Realisierungsteil - den Marktplatz - gegeben, der als Freianlage bauabschnittsweise umgesetzt werden soll. Über die weitere Verfahrensweise zum Ideenteil, dem grundhaften Ausbau der Bundesstraße B7, setzt sich die Stadt Bürgel mit dem zuständigen Amt ins Benehmen.Termine:Rückfragen bis zum 10.12.2025Kolloquium, am 15.12.2025, 13:30 in BürgelAbgabe der Wettbewerbsarbeiten bis zum 23.02.2026Preisgerichtssitzung am 25.03./26.03.2025Preisverleihung/Ausstellungseröffnung am 15.04.2026Ausstellung vom 15. bis 29.04.2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freiraumplanerischer Realisierungs- und verkehrsplanerischer Ideenwettbewerb Neugestaltung Marktplatz in Bürgel. Das Wettbewerbsverfahren nach RPW 2013 ist einphasig.
Referenznummer: BUEWM-11_2025
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bürgel beabsichtigt, entsprechend der im Städtebaulichen Rahmenplan und den, in Vorbereitung des Wettbewerbs, aktuell formulierten Zielen, den in...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bürgel beabsichtigt, entsprechend der im Städtebaulichen Rahmenplan und den, in Vorbereitung des Wettbewerbs, aktuell formulierten Zielen, den in der Stadt Bürgel, OT Bürgel, befindlichen Marktplatz grundlegend neu zu gestalten. Gleichzeitig soll das denkmalgeschützte Ensemble im Herzen der kleinen Landstadt erhalten werden. Dabei stellt die, durch das Wettbewerbsgebiet verlaufende Bundesstraße B7 eine erhebliche verkehrliche Herausforderung dar, die innovative und sensible Lösungen erfordert, um sowohl die Funktionalität als auch eine hohe Aufenthaltsqualität des Platzes sicherzustellen. Die Bundesstraße soll nicht aus dem Platzbereich verlegt, sondern in Verlauf und Breite optimiert werden. Erwartet wird eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung, die den Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr, ebenso wie den ruhenden Verkehr, in Einklang bringt und eine barrierefreie Nutzung ermöglicht. Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sollten in die Planung einfließen, um einen resilienten und zukunftsweisenden Stadtraum zu schaffen. Besonders wichtig ist es, dass die Neugestaltung mit einer Stärkung der Identifikation der Bürger mit ihrer Innenstadt einhergeht und auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stößt. Wegen der besonderen Bedeutung des Platzes für seine Bewohner und Gäste der Keramikstadt Bürgel sollen mittels eines interdisziplinären Planungswettbewerbs mit den Mitteln der Freiraum- und Verkehrs- bzw. Straßenplanung nach dem besten Lösungsvorschlag gesucht werden.Die Wettbewerbsergebnisse bilden die Grundlage für die bauliche Realisierung des Projekts. Dieses soll im Rahmen des Städtebauförderprogramms - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - gefördert werden. Die Lösungsvorschläge sollen daher das Ziel eines lebendigen Zentrums, den Erhalt und die Entwicklung des Stadt- und Ortskerns verfolgen.Die Fläche des Wettbewerbsgebietes untergliedert sich in den Platzbereich, mit einer Fläche von ca. 5.200 m² und die Bundesstraße B7, mit einer Fläche von ca. 1.240 m². Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden, nach derzeitiger Einschätzung, mit ca. 2.5 Mio EURO Brutto geplant. Zunächst wird das Auftragsversprechen für den Realisierungsteil - den Marktplatz - gegeben, der als Freianlage bauabschnittsweise umgesetzt werden soll. Über die weitere Verfahrensweise zum Ideenteil, dem grundhaften Ausbau der Bundesstraße B7, setzt sich die Stadt Bürgel mit dem zuständigen Amt ins Benehmen.Termine:Rückfragen bis zum 10.12.2025Kolloquium, am 15.12.2025, 13:30 in BürgelAbgabe der Wettbewerbsarbeiten bis zum 23.02.2026Preisgerichtssitzung am 25.03./26.03.2025Preisverleihung/Ausstellungseröffnung am 15.04.2026Ausstellung vom 15. bis 29.04.2026
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, den Gewinner für den Realisierungsteil mit weiteren Leistungen gemäß § 39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) stufenweise (Stufe1: Leistungsphasen 1 bis 4, Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6, Stufe 3: Leistungsphasen 7 bis 9) zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe verwirklicht wird und sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.Die Beauftragung von Leistungen ab Leistungsphase 5 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Zuwendung aus Mitteln des Städtebauförderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren / Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne und dass der Ausloberin die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.Es ist beabsichtigt, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren zunächst mit dem Gewinner ein Vergabegespräch zu führen, vorausgesetzt, dass dieser die Eignungskriterien erfüllt. Sollte ein Preisträger die Eignungskriterien nicht erfüllen, so ist er berechtigt, seine Eignungskriterien durch Eignungsleihe zu erfüllen. Federführend bleibt dabei der Landschaftsarchitekt.Sollte das Vergabegespräch nicht zum Erfolg führen, so wird die Ausloberin mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV durchführen, unter angemessener Würdigung der Rangfolge ihrer Preise.Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Umsetzung soll voraussichtlich in Bauabschnitten erfolgen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Wettbewerb wird als einstufiger offener freiraumplanerischer Realisierungs- und verkehrsplanerischer Ideenwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. Die...”
Zusätzliche Informationen
Der Wettbewerb wird als einstufiger offener freiraumplanerischer Realisierungs- und verkehrsplanerischer Ideenwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch und das Verfahren anonym.Weitere Bearbeitung:Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, den Gewinner für den Realisierungsteil mit weiteren Leistungen gemäß § 39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) stufenweise (Stufe1: Leistungsphasen 1 bis 4, Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6, Stufe 3: Leistungsphasen 7 bis 9) zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe verwirklicht wird und sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.Die Beauftragung von Leistungen ab Leistungsphase 5 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Zuwendung aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren/Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne und dass der Ausloberin die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.Es ist beabsichtigt, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren zunächst mit dem Gewinner ein Vergabegespräch zu führen, vorausgesetzt, dass dieser die Eignungskriterien erfüllt. Sollte ein Preisträger die Eignungskriterien nicht erfüllen, so ist er berechtigt, seine Eignungskriterien durch Eignungsleihe zu erfüllen. Federführend bleibt dabei der Landschaftsarchitekt.Sollte das Vergabegespräch nicht zum Erfolg führen, so werden alle übrigen Preisträgern zu Verhandlungsgesprächen gemäß VgV eingeladen, unter angemessener Würdigung der Rangfolge ihrer Preise.Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.Im anschließenden Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden. Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise hat, nach Aufforderung der Ausloberin, erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gemäß RPW 2013, im Zuge des Vergabegespräches bzw. des Verhandlungsverfahrens - zu erfolgen.Vor der Durchführung des Vergabegespräches wird eine Eignungsprüfung dergestalt durchgeführt, dass vom Gewinner die Vorlage folgender Nachweise gefordert wird (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gemäß § 47 VgV):- Nachweis der geforderten Berufszulassung als Teilnahmevoraussetzung gemäß Pkt. 2.1.4 zum Zeitpunkt der Wettbewerbsauslobung- Erklärung gemäß § 43 (3) VgV Ausg. 2016Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars mit allgemeinen Informationen zum Bieter/zur Bietergemeinschaft mit rechtsverbindlicher Unterschrift- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Erklärung gemäß § 42 (1) VgV Ausg. 2016 i. V. mit §123 GWB- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Erklärung gemäß § 42 (1) VgV Ausg. 2016 i. V. mit § 124 GWB- Nachweis Berufs-Haftpflichtversicherung:Nachweis einer Haftpflichtversicherung (von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft)3,0 Mio Personenschaden1,5 Mio Sach- und Vermögensschäden2-fach maximiertAlternativ:Erklärung des Versicherers im Auftragsfall zur Erhöhung der bestehenden Versicherung oder zum Abschluss einer Projektversicherung- Büro mit entsprechender Beschäftigtenzahl: im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Beschäftigte inkl. Inhaber, Arbeitsschwerpunkt: Landschaftsarchitektur (ohne techn. Mitarbeiter)- Berufserfahrung Projektleiter: mindestens 8 JahreBerufserfahrung Bauüberwacher: Mindestens 5 Jahre- Nachweis der jährlichen Umsatzerlöse von durchschnittlich 300.000 € netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen gemäß 39 HOAI- Zwei Nachweise über die Erfahrung in Planung und Durchführung von Bauaufgaben vergleichbarer Komplexität und Schwierigkeit sowie vergleichbarer Größenordnung hinsichtlich der Fläche:Referenz 1: Mindestbedingungen:Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (vorzugsweise Platzfolge, Platzensemble, Promenade) mindestens mit mittlerem Ausstattungsgrad (HZ III und höher), Flächengröße mind. 5.000 m², Barrierefreiheit, öffentlicher Auftraggeber, LPH 2 bis 8, abgeschlossen im Zeitraum 01.11.2015 bis 31.10.2025 Referenz 2: Mindestbedingungen: Planung und Durchführung von Bauaufgaben gemäß § 39 HOAI, i. V. mit Denkmalobjekten, mindestens 2.000 m² Größe, mind. HZ IV und höher, LPH 2 bis 8, abgeschlossen im Zeitraum 01.11.2015 bis 31.10.2025, Erfahrungen im Umgang mit FördermittelnSollten die angeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen.
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Ort der Leistung: Saale-Holzland-Kreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Wettbewerb wird von einer unabhängigen Jury aus Fach- und Sachpreisrichtern entsprechend den im Auslobungstext formulierten Bewertungskriterien bewertet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-23 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Führung Berufsbezeichnung- Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin (Kammereintrag)Nur in Verbindung mit o. a. Berufsbezeichnung- Teilnahme als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Führung Berufsbezeichnung- Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin (Kammereintrag)Nur in Verbindung mit o. a. Berufsbezeichnung- Teilnahme als Mitverfasser zwingend erforderlich: Ingenieur/Ingenieurin für Verkehrsplanung/Straßen- und Tiefbauplanung (Kammereintrag),- Teilnahme als Mitverfasser möglich: Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Architekt für Stadtplanung /Architektin für Stadtplanung (Kammereintrag)Kriterien für die Teilnahme Wettbewerb: Der Teilnehmer hat die formalen Teilnahmevoraussetzungen seiner Zulassung am Wettbewerb zwingend einzuhalten und eigenständig zu prüfen, ob er diese erfüllt sind. Der Nachweis darüber muss erst erbracht werden, wenn er am weiteren Verfahren beteiligt werden will.Zugelassen sind:- nach § 75(1), (2) VgV Berufsstand:- Landschaftsarchitekt/LandschaftsarchitektinTeilnahmeberechtigt sind in den EU-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Landschaftsarchitektin berechtigt sind. Die Beteiligung der nachfolgend aufgeführten Berufsgruppe ist - im Zusammenhang mit dem Ideenteil - zwingend erforderlich.Aufgrund der Spezifik der Aufgabenstellung ist die Hinzuziehung folgender Berufsgruppe zwingend erforderlich:- Ingenieur/Ingenieurin für Verkehrs- oder/und Straßenplanung bzw. Ingenieur für Straßen- und TiefbauplanungTeilnahmeberechtigt sind in den EU-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in auf dem Fachgebiet der Verkehrs- oder/und Straßenplanung bzw. Straßen- und Tiefbauplanung berechtigt sind. Die Teilnahme ist ausschließlich in Verbindung mit Landschaftsarchitekten und unter deren Federführung zulässig.Aufgrund der Spezifik der Aufgabenstellung ist die Hinzuziehung folgender Berufsgruppe möglich:Stadtplaner/Stadtplanerin, Architekt/Architektin für StadtplanungZur Teilnahme zugelassen sind in den EU-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw. Architekt für Stadtplanung berechtigt sind. Die Teilnahme ist ausschließlich in Verbindung mit Landschaftsarchitekten und unter deren Federführung zulässig.Ist in dem jeweiligen Staat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner/Architekt für Stadtplanung, Ingenieur auf dem Fachgebiet der Verkehrs- oder/und Straßenplanung bzw. Straßen- und Tiefbauplanung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach europäischem Recht gewährleistet ist.- nach §b74 (3) VgV: Juristische PersonenTeilnahmeberechtigt sind diese, wenn zu deren satzungsmäßigen Geschäftszwecken Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und bei der mindestens einer der Gesellschafter oder einer der zu benennenden bevollmächtigten Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt und sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.Eine Arbeitsgemeinschaft aus Verfassern muss für die zu beauftragenden Leistungen für das gesamte Verfahren zur Verfügung stehen.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900711
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 223-767291 (2025-11-18)