Der vorliegende Auftrag umfasst die Lohn- und Gehaltsabrechnung und alle damit zusammenhängenden Vorgänge für das Lycée Jean Renoir in München wie im Verzeichnis der besonderen Vertragsbedingungen (CCTP) definiert. Optional kann diese Dienstleistung punktuell für zwei weitere französische Gymnasien in Deutschland erweitert werden: das Lycée français in Frankfurt und die Ecole Voltaire in Berlin.Das Angebot darf nur von einem deutsch-französischen Anbieter durchgeführt werden, der einerseits beide Sprachen und andererseits den gesamten Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland sowie die Steuerbestimmungen für beide Länder perfekt beherrscht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fremdvergabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Auftrag umfasst die Lohn- und Gehaltsabrechnung und alle damit zusammenhängenden Vorgänge für das Lycée Jean Renoir in München wie im Verzeichnis der besonderen Vertragsbedingungen (CCTP) definiert. Optional kann diese Dienstleistung punktuell für zwei weitere französische Gymnasien in Deutschland erweitert werden: das Lycée français in Frankfurt und die Ecole Voltaire in Berlin.Das Angebot darf nur von einem deutsch-französischen Anbieter durchgeführt werden, der einerseits beide Sprachen und andererseits den gesamten Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland sowie die Steuerbestimmungen für beide Länder perfekt beherrscht.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Lohn- und Gehaltsabrechnung und alle damit zusammenhängenden Vorgänge für das Lycée Jean Renoir in München wie im Verzeichnis der besonderen Vertragsbedingungen (CCTP) definiert. Optional kann diese Dienstleistung punktuell für zwei weitere französische Gymnasien in Deutschland erweitert werden: das Lycée français in Frankfurt und die Ecole Voltaire in Berlin.Das Angebot darf nur von einem deutsch-französischen Anbieter durchgeführt werden, der einerseits beide Sprachen und andererseits den gesamten Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland sowie die Steuerbestimmungen für beide Länder perfekt beherrscht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-6
Titel: Fremdvergabe der Lohn - und Gehaltsabrechnung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Französisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 091-304274 (2025-05-08)