Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funkstreifenwagen Bundesautobahn (FUSTW BAB)
Reference number: 0274-ZB1-2025
Kurze Beschreibung:
“Einsatzfahrzeug der Polizei Rheinland-Pfalz - Funkstreifenwagen Bundesautobahn (FUSTW BAB)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1992857.14 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von bis zu 55 Stück Funkstreifenwagen Bundesautobahn (FUSTW BAB).”
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 72 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Über die Mindestabnahmemenge von 31 Stück Funkstreifenwagen Bundesautobahn hinaus, können weitere 24 FUSTW BAB abgerufen werden.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anforderung. Eintrag im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Auflistung der Serien- und Sonderausstattung
- 09 Eigenerklärung Bieter
- ggf....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Auflistung der Serien- und Sonderausstattung
- 09 Eigenerklärung Bieter
- ggf. 09a Eigenerklärung Unterauftragnehmer
- ggf. 08 Bietergemeinschaftserklärung
- EMV Erklärung (Anlage 3 in "03 Technische Leistungsbeschreibung")
- 07 Fahrzeugbezogene Eigenerklärungen
- 10 Mindestentgelterklärung Bieter
- ggf. 10a Mindestentgelterklärung Unterauftragnehmer
- 11 Eigenerklärung -VO-2022-833 EU - RUS
- 11a Eigenerklärung -VO-2022-833 EU - RUS - Unterauftragnehmer
“#Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYTX4Z98WS#
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf dem Vergabemarkplatz des Landes Rheinland-Pfalz unter der...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYTX4Z98WS#
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf dem Vergabemarkplatz des Landes Rheinland-Pfalz unter der in Abschnitt I.3) genannten Adresse zur Verfügung und kann dort heruntergeladen werden. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Nationale Registrierungsnummer: t065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Telefon: +49 65194940📞
Fax: +49 6519494170 📠
URL: http://www.add.rlp.de🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: t06131165240
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-165240📞
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: http://www.mwvlw.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Nationale Registrierungsnummer: poststelle@add.rlp.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Telefon: +49 65194940📞
Fax: +49 6519494170 📠
URL: http://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weißt ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weißt ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin: § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weißt zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 10 (15) Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 245-847613 (2025-12-18)