Beschreibung der Beschaffung
LOS 1: Objektschutz für die Liegenschaft Reideburger Straße 47 in 06116 Halle (Saale)
(1) Besetzung der Pforte zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags von 5:45 Uhr bis 20:00 Uhr
freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen von 5:45 Uhr bis 17:30 Uhr
Ausnahmen: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Dennoch sind diese beiden Tage im LAU arbeitsfrei. Somit ist die Pforte an diesen Tagen nicht zu besetzen.
(2) Öffnen der Liegenschaft montags bis freitags um 5:45 Uhr
(3) Verschließen der Liegenschaft montags bis donnerstags um 20:00 Uhr
(4) Verschließen der Liegenschaft freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen 17:30 Uhr
(5) Überprüfung und Herstellung der Verschlusssicherheit der Gebäude und Einrichtungen (Fenster, Türen und Tore) bis 20:00 bzw. bis 17:30 Uhr.*
(6) Verwaltung des Schlüsselkastens im Pförtnerraum – Transponder für Garagen oder Technikräume u.ä., Transponder für Reinigungspersonal oder Dienstleister werden vom Pförtner ausgegeben und entgegengenommen*
Hinweis: Die Büroräume werden mit einem elektronischen Schließsystem verschlossen. Die Mitarbeiter besitzen hierfür einen persönlichen Transponder. Die Verwaltung des elektronischen Schließsystems obliegt dem LAU.
(7) Kontrolle und Überwachung des Ein- und Auslassdienstes im Fahrzeugverkehr*
(8) Kontrolle und Überwachung des Parkraums (Außenparkplatz und Innenhof) 2x täglich, sowie Meldung von Verstößen an den Ansprechpartner des Auftraggebers
(9) Dienstkraftfahrzeuge und Dienstfahrräder
• Aufgaben des Pförtners bei Dienstkraftfahrzeugen:
1. Aushändigen der Fahrzeugmappe an den Fahrer (Schlüssel, Fahrtenbuch, Tankkarte, Zulassung) auf der Grundlage des aktuell vorzulegenden Fahrauftrages
2. Fahrer trägt sich in das beim Pförtner hinterlegte Kontrollbuch ein
3. Übernahme der vollständigen Fahrzeugmappe vom Fahrer nach dessen Rückkehr, erneute Eintragung in das Kontrollbuch
• Aufgaben des Pförtners bei Dienstfahrrädern:
1. Abgleich der Reservierungen im Kalender über das Intranet
2. Aushändigen der Fahrradschlüssel/Garagentransponder an den Mitarbeiter
3. Vorlage des Kontrollbuches zur Eintragung durch den Mitarbeiter
4. Entgegennahme der Fahrradschlüssel/Garagentransponder nach Rückkehr des Mitarbeiters, erneute Eintragung in das Kontrollbuch
(10) Besucherservice: Führen eines Besucherbuches
(11) Entriegeln und Verschließen geschalteter Bereiche nach Anweisung bzw. Gefahrenaufklärung
(12) bei Notwendigkeit Auslösung der Alarmanlage bei Gefahrensituationen (siehe Vorlage Bedienerpult, innerbehördliche Anweisungen)
(13) Meldung von Havarien und Schadensereignissen während der Arbeitszeit an die festgelegten Mitarbeiter des Hauses, unaufschiebbare Havarien und Schadensereignisse außerhalb der Arbeitszeit an die im Havarieplan festgelegten Ansprechpartner
(14) Telefonvermittlung
(15) Überwachung der Alarmanlage vom Standort des Dienstleisters, bei Erfordernis Kontrolle der Liegenschaft
(16) Beflaggung der Dienststelle nach Erfordernis - teilweise auch an Wochenenden und Feiertagen (Plan zur Beflaggung stellt das LAU)
Hinweis: Das Hissen erfolgt in der Regel um 6:00 Uhr. Das Einholen erfolgt in der Regel bei Sonnenuntergang.
(17) Absicherung der Zugänglichkeit des Dienstgebäudes an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der regulären Öffnungszeiten bei Erfordernis nach vorheriger Anmeldung und zeitlichen Vorgaben
(18) Eine Besichtigung der Liegenschaft ist vor Angebotsabgabe durchzuführen.
Bei * ist immer eine Dokumentation im Kontrollbuch vorzunehmen.