Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GanztagInvest Staatliche Grund- und Regelschule Tilman Riemenschneider Heiligenstadt - Planungs- und Überwachungsleistungen
Referenznummer: L25-0060-23
Kurze Beschreibung:
“Planungs- und Überwachungsleistungen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungs- und Überwachungsleistungen:
Objektplanung Abbruch und Neubau
Freianlagen
Tragwerksplanung
Wärmeschutznachweis
Brandschutznachweis”
Zusätzliche Informationen:
“Leistungsphase 3 - Objektplanung Abbruch und Neubau, Freianlagen, Tragwerksplanung und Brandschutz
Ausführungsbeginn: schnellstmöglich nach...”
Zusätzliche Informationen
Leistungsphase 3 - Objektplanung Abbruch und Neubau, Freianlagen, Tragwerksplanung und Brandschutz
Ausführungsbeginn: schnellstmöglich nach Auftragserteilung
Ausführungsende: 29.08.2025;
Bei Weiterbeauftragung ab Leistungsphase 4 - Objektplanung Abbruch und Neubau, Freianlagen, Tragwerksplanung, Wärmeschutz und Brandschutz - ist spätestens vier Wochen nach der Weiterbeauftragung die Planung fortzusetzen. Weitere fortführende Fristen werden festgelegt.
Der Beginn der Umsetzung ist in Abhängigkeit der Sicherstellung der finanziellen Mittel für das Jahr 2026 geplant.
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Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung mit Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB für die Leistungsphasen 4 bis 9 bei Sicherstellung der...”
Beschreibung der Optionen
1. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung mit Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB für die Leistungsphasen 4 bis 9 bei Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme vor (Leistungsphase 3 sofort). Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers im Sinne des § 132 GWB.
Die Leistungsphase 4 bis 9 bedarf der Bestätigung der Inanspruchnahme der Option in Textform durch das Liegenschaftsamt/Technisches Gebäudemanagement nach vorliegender Sicherstellung der Finanzierung.
2. Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Eichsfeld behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragserweiterung vor (Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 GWB).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche und personelle Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“u. a. siehe Angabe gem. BT-772”
“Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG:
Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der...”
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG:
Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 062-200690 (2025-03-26)