ca. 12 m³ Erdaushub ca. 65 m² Sichtbetonmauer ca. 350 m² Betonsteinpflaster ca. 105 m² EPDM Fläche ca. 140 m² Pflanzfläche ca. 120m² Rasenfläche ca. 80 m² Pergola ca. 10 St. Spiel- und Sportgeräte
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Garten- und Landschaftsbau
Kurze Beschreibung:
“ca. 12 m³ Erdaushub
ca. 65 m² Sichtbetonmauer
ca. 350 m² Betonsteinpflaster
ca. 105 m² EPDM Fläche
ca. 140 m² Pflanzfläche
ca. 120m² Rasenfläche
ca. 80 m²...”
Kurze Beschreibung
ca. 12 m³ Erdaushub
ca. 65 m² Sichtbetonmauer
ca. 350 m² Betonsteinpflaster
ca. 105 m² EPDM Fläche
ca. 140 m² Pflanzfläche
ca. 120m² Rasenfläche
ca. 80 m² Pergola
ca. 10 St. Spiel- und Sportgeräte
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 12 m³ Erdaushub
ca. 65 m² Sichtbetonmauer
ca. 350 m² Betonsteinpflaster
ca. 105 m² EPDM Fläche
ca. 140 m² Pflanzfläche
ca. 120m² Rasenfläche
ca. 80 m²...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 12 m³ Erdaushub
ca. 65 m² Sichtbetonmauer
ca. 350 m² Betonsteinpflaster
ca. 105 m² EPDM Fläche
ca. 140 m² Pflanzfläche
ca. 120m² Rasenfläche
ca. 80 m² Pergola
ca. 10 St. Spiel- und Sportgeräte
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualikation...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläugen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage derin der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerug.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
b) siehe Vergabeunterlagen
Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) - Pkt. 3.2 - Unternehmensbezogene Unterlagen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualikation...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläugen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
b) siehe Vergabeunterlagen Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) - Pkt. 3.4 - Sonstige Unterlagen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualikation...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläugen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
b) siehe Vergabeunterlagen Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) - Pkt. 3.4 - Sonstige Unterlagen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531233📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 071-233937 (2025-04-09)