Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen ist das Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen. Das Erdgeschoss, welches derzeit als Foyer und Cafeteria genutzt wird, soll zu einer Versammlungsstätte umgenutzt werden. Dies bedingt des Weiteren einen Umbau der Lüftungszentrale im 6. Obergeschoss. Das 18-geschossige Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss von ca. 52 m x 28 m bei einer Attikahöhe von ca. 64 m. Inklusive des zweigeschossigen Technikaufbaus auf dem Dach beträgt die Gesamthöhe 72,2 m. Auf der Nordseite befindet sich das außenliegende Fluchttreppenhaus. In Zuge dieser Baumaßnahme werden Bodenbelagsarbeiten im 17. bis 10. OG ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb. 3408 Fassadenerneuerung Hochhaus Appelstraße 9A - VE331 Bodenbelagsarbeiten 17. bis 10. OG
Referenznummer: 3408_331_25_092
Kurze Beschreibung:
Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der
Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen ist das
Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen. Das Erdgeschoss, welches derzeit als Foyer und Cafeteria genutzt wird, soll zu einer Versammlungsstätte umgenutzt werden. Dies bedingt des Weiteren einen Umbau der Lüftungszentrale im 6. Obergeschoss. Das
18-geschossige Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss von ca. 52 m x 28 m bei einer Attikahöhe von ca. 64 m. Inklusive des zweigeschossigen Technikaufbaus auf dem Dach beträgt die Gesamthöhe 72,2 m. Auf der Nordseite befindet sich das außenliegende Fluchttreppenhaus.
In Zuge dieser Baumaßnahme werden Bodenbelagsarbeiten im 17. bis 10. OG ausgeschrieben.
Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der
Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen ist das
Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen. Das Erdgeschoss, welches derzeit als Foyer und Cafeteria genutzt wird, soll zu einer Versammlungsstätte umgenutzt werden. Dies bedingt des Weiteren einen Umbau der Lüftungszentrale im 6. Obergeschoss. Das
18-geschossige Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss von ca. 52 m x 28 m bei einer Attikahöhe von ca. 64 m. Inklusive des zweigeschossigen Technikaufbaus auf dem Dach beträgt die Gesamthöhe 72,2 m. Auf der Nordseite befindet sich das außenliegende Fluchttreppenhaus.
In Zuge dieser Baumaßnahme werden Bodenbelagsarbeiten im 17. bis 10. OG ausgeschrieben.
Bodenbelagsarbeiten 17. bis 10. OG gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Baustelleneinrichtung, Bodenbelagsarbeiten, Leistungen zum gesonderten Nachweis.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Appelstraße 9A
Postleitzahl: 30167
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-09 📅
Datum des Endes: 2027-05-17 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-09 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit, da eVergabe
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-09 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit, da eVergabe
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch ein von der Vergabestelle beauftragtes Ingenieur-/ Architekturbüro abgewickelt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit dem Angebot.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTJ3Z4UNQ#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 237-817140 (2025-12-08)