Die Leibniz Universität Hannover (LUH) beabsichtigt die Grundsanierung des Institutsgebäudes 4113 für "Radioökologie und Strahlenschutz" (IRS), welches sich u.a. mit intensiver Forschungsarbeit (Analyse von Radionukliden in der Umwelt, Endlagerproblematik) beschäftigt und Studierende im Bereich Radioökologie, Physik und Chemie der Radionuklide und Strahlenschutz ausbildet. Ferner wird die Aus- und Weiterbildungsstätte für technische Strahlungsschutzbeauftragte (u.a. aus den Anwendungsbereichen Medizin, Forschung, Industrie) jährlich von ca. 1.200 Teilnehmern besucht. Die Lage der Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Campus Herrenhausen. Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden Tischlerarbeiten ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb.4113 Sanierung IRS (2.BA) VE320 Tischlerarbeiten
Referenznummer: 4113_320_25_078
Kurze Beschreibung:
“Die Leibniz Universität Hannover (LUH) beabsichtigt die Grundsanierung des Institutsgebäudes 4113 für "Radioökologie
und Strahlenschutz" (IRS), welches sich...”
Kurze Beschreibung
Die Leibniz Universität Hannover (LUH) beabsichtigt die Grundsanierung des Institutsgebäudes 4113 für "Radioökologie
und Strahlenschutz" (IRS), welches sich u.a. mit intensiver Forschungsarbeit (Analyse von Radionukliden in der Umwelt, Endlagerproblematik) beschäftigt und Studierende im Bereich Radioökologie, Physik und Chemie der Radionuklide und Strahlenschutz ausbildet.
Ferner wird die Aus- und Weiterbildungsstätte für technische Strahlungsschutzbeauftragte (u.a. aus den Anwendungsbereichen Medizin, Forschung, Industrie) jährlich von ca. 1.200 Teilnehmern besucht. Die Lage der Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Campus Herrenhausen. Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden Tischlerarbeiten ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tischlerarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Innentüren ohne Zargen, Innentüren mit Zargeneinbau, Obentürschließer, Beschläge, Fensterbänke,...”
Beschreibung der Beschaffung
Tischlerarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Innentüren ohne Zargen, Innentüren mit Zargeneinbau, Obentürschließer, Beschläge, Fensterbänke, Sonstiges, Stundenlohnarbeiten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-06 📅
Datum des Endes: 2026-05-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit dem Angebot.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTNYGUR85#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTNYGUR85#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 178-608203 (2025-09-16)