Das Gebäude der Fakultät für Architektur & Landschaft in der Herrenhäuser Str. 8 wurde in den 1960-er Jahren als Werkkunstschule in massiver Bauweise (Stahlbeton-Skelettbau) errichtet; in den Jahren 2001/2002 fand ein umfangreicher Innenumbau statt. Das Gebäude besteht aus 5 Gebäudeteilen (A-E). Das Gebäude ist vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in die Liste der Kulturdenkmale der Landeshauptstadt Hannover aufgenommen worden. Die Leibniz Universität Hannover plant im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Sanierung der Fassaden- und einiger Dachbereiche des Gebäudes. Um Synergien, z.B. bei der Räumung von Gebäudebereichen, zu nutzen und die Schnittstellen zwischen den beiden Maßnahmen direkt zu bearbeiten (z.B. Anschluss Brandschutzwände an Fensterfassade), wird parallel zur Brandschutzsanierung auch die Fassadensanierung ausgeführt. In Zuge dieser Baumaßnahme werden Tischler- und Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb.4201 Energetische Sanierung + BS (A, D, E) VE306 Tischler- und Trockenbauarbeiten
Referenznummer: 4201_306_25_052
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude der Fakultät für Architektur & Landschaft in der Herrenhäuser Str. 8 wurde in den 1960-er Jahren als Werkkunstschule in massiver Bauweise (Stahlbeton-Skelettbau) errichtet; in den Jahren 2001/2002 fand ein umfangreicher Innenumbau statt. Das Gebäude besteht aus 5 Gebäudeteilen (A-E). Das Gebäude ist vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in die Liste der Kulturdenkmale der Landeshauptstadt Hannover aufgenommen worden. Die Leibniz Universität Hannover plant im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Sanierung der Fassaden- und einiger Dachbereiche des Gebäudes. Um Synergien, z.B. bei der Räumung von Gebäudebereichen, zu nutzen und die Schnittstellen zwischen den beiden Maßnahmen direkt zu bearbeiten (z.B. Anschluss Brandschutzwände an Fensterfassade), wird parallel zur Brandschutzsanierung auch die Fassadensanierung ausgeführt. In Zuge dieser Baumaßnahme werden Tischler- und Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.
Das Gebäude der Fakultät für Architektur & Landschaft in der Herrenhäuser Str. 8 wurde in den 1960-er Jahren als Werkkunstschule in massiver Bauweise (Stahlbeton-Skelettbau) errichtet; in den Jahren 2001/2002 fand ein umfangreicher Innenumbau statt. Das Gebäude besteht aus 5 Gebäudeteilen (A-E). Das Gebäude ist vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in die Liste der Kulturdenkmale der Landeshauptstadt Hannover aufgenommen worden. Die Leibniz Universität Hannover plant im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Sanierung der Fassaden- und einiger Dachbereiche des Gebäudes. Um Synergien, z.B. bei der Räumung von Gebäudebereichen, zu nutzen und die Schnittstellen zwischen den beiden Maßnahmen direkt zu bearbeiten (z.B. Anschluss Brandschutzwände an Fensterfassade), wird parallel zur Brandschutzsanierung auch die Fassadensanierung ausgeführt. In Zuge dieser Baumaßnahme werden Tischler- und Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 4201_306_25_052
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Tischler- und Trockenbauarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Herrenhäuser Straße 8
Postleitzahl: 30419
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-16 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-07-07 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch ein von der Vergabestelle beauftragtes Ingenieur-/ Architekturbüro abgewickelt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Formblatt e214: Sicherheiten werden gefordert, sofern eine Nettoauftragswert von über 250.000,00 EUR erreicht wird.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTCMXA8FB
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 107-364712 (2025-06-04)