Die Leibniz Universität Hannover ( LUH) plant auf einem rund 1 7.000m 2 großen Grundstück in Hannover - Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Laborgebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, v erbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik. Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder. Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Laborbauarbeiten ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb.8801 Optics University Center and Campus (OPTICUM) - VE474 Laborbau
Referenznummer: 8801_474_25_039
Kurze Beschreibung:
Die Leibniz Universität Hannover ( LUH) plant auf einem rund 1 7.000m 2 großen Grundstück in Hannover - Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Laborgebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, v erbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik.
Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder.
Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Laborbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Leibniz Universität Hannover ( LUH) plant auf einem rund 1 7.000m 2 großen Grundstück in Hannover - Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Laborgebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, v erbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik.
Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder.
Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Laborbauarbeiten ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 8801_474_25_039
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labormöbel📦
Postanschrift: Marienwerder Flur 1, Flurstück 20/76
Postleitzahl: 30419
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-29 📅
Datum des Endes: 2026-10-06 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-12 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-12 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-12 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch ein von der Vergabestelle beauftragtes Ingenieur-/ Architekturbüro abgewickelt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sachkundennachweis, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichende Nachweise/Unterlagen:
Sachkundennachweis, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sachkundennachweis, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichende Nachweise/Unterlagen:
Sachkundennachweis, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTBZ7YV9G
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 088-293530 (2025-05-06)