Auf dem Anwesen der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern, Kapiteltal, nachstehend AG genannt, befinden sich Gebäude, die als Büro- oder Betriebsgebäude genutzt werden. Die ZAK ist als KRITIS Unternehmen registriert und hat Anforderungen an die KRITIS Verordnung zu erfüllen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung. Der AG hat ca. 150 Mitarbeiter, welche am Standort beschäftigt sind. Darüber hinaus enthält die Ausschreibung auch die Grundreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster bzw. Fensterwände und Fenstertüren sowie die Reinigung der Innen- und Außenjalousien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung 2025-2027
Reference number: 410025001
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Anwesen der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern, Kapiteltal, nachstehend AG genannt, befinden sich Gebäude, die als Büro- oder Betriebsgebäude...”
Kurze Beschreibung
Auf dem Anwesen der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern, Kapiteltal, nachstehend AG genannt, befinden sich Gebäude, die als Büro- oder Betriebsgebäude genutzt werden. Die ZAK ist als KRITIS Unternehmen registriert und hat Anforderungen an die KRITIS Verordnung zu erfüllen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung. Der AG hat ca. 150 Mitarbeiter, welche am Standort beschäftigt sind. Darüber hinaus enthält die Ausschreibung auch die Grundreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster bzw. Fensterwände und Fenstertüren sowie die Reinigung der Innen- und Außenjalousien.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu reinigenden Gebäude sind im Einzelnen in der "Gebäudeliste" (vgl. unten Ziffer 15.1-15.3) näher beschrieben und in den Anlagen als Grundrisse...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu reinigenden Gebäude sind im Einzelnen in der "Gebäudeliste" (vgl. unten Ziffer 15.1-15.3) näher beschrieben und in den Anlagen als Grundrisse beiliegend. Die Lage der zu reinigenden Gebäude ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der AN hat die Leistungen nach dem Vertrag auszuführen. Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus diesen Vorbemerkungen zum LV sowie den einzelnen LV-Positionen. Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind und wie sie sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung, den beiliegenden Grundrissen, den BVB, ZVB, VOL/B (Fassung 2003) sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben. Zur vertraglichen Leistung gehört auch die Beschaffung aller Stoffe (Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, aufzufüllendes Handtuchpapier und Toilettenpapier, aufzufüllende Seife, Spülmaschinenreiniger, Klarspüler, Müllbeutel, Hygienebeutel (nähere Beschreibung unter 2.8), die zur Erfüllung der Leistungen des AN erforderlich sind; dies hat einvernehmlich mit dem AG zu geschehen. Weiter hat der AN ein Reinigungskonzept zu erstellen. Das Reinigungkozept wird nach den 6 Kriterien bewertet, welches auch Vertragsbestandteil wird. Die Kriterien lauten: - Aufsicht durch Vorarbeiter und Objektleitung - Maßnahmen Qualitätsüberwachung - Urlaubs- und Krankheitsvertretung - Darlegung Flexibilität - Schulung der Mitarbeiter - Überwachung der Reinigungskräfte Zudem hat der Bieter die jeweilgen Stundenverrechnungssätze gemäß der dafür vorgesehenen Formblätter abzugeben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufsicht durch Vorarbeiter und Objektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen Qualitätsüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darlegung Flexibilität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulung der Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überwachung der Reinigungskräfte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-02 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es die Gebäudereinigung betrifft, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es die Gebäudereinigung betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, die beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden decken muss,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, die beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden decken muss, durch Vorlage der Ablichtung einer Versicherungsbestätigung bzw. des Versicherungsscheins (Mindestdeckung 5 Mio. EUR bei Personen-/Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadenfall, 2-fach maximiert pro Jahr).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis des Bestehens einer Schlüsselversicherung, die beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden decken muss, durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Bestehens einer Schlüsselversicherung, die beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden decken muss, durch Vorlage der Ablichtung einer Versicherungsbestätigung bzw. des Versicherungsscheins (Mindestdeckung 200.000 EUR für Vermögensschäden je Schadenfall, 4-fach maximiert pro Jahr).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzangaben) nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzangaben) nach folgender Maßgabe: Mindestens drei vergleichbare Referenzen, z.B. Reinigung von Gebäuden. Die Referenzen sind durch die Auflistung der Auftraggeber, der durchgeführten Leistungen, des Leistungsumfanges und des Zeitraums darzustellen. Zu jeder Referenz ist eine Auftraggeber-Bestätigung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers und der Objektleitung (Scan einer Kopie des aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses).”
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJYBWC” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131-162234📞
Fax: 06131-162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 083-275756 (2025-04-25)