Auftragsbekanntmachung (2025-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung Carl-Wery-Straße 41
Referenznummer: VGSt1-1-2025-0108
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung
Objekt A: Carl-Wery-Straße 41
Berufsoberschule (BOS)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Glasreinigung
Reinigungsfläche Boden: ca. 17.800 m²
Reinigungsfläche Glas: ca. 410 m²”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge Reinigungsfläche während der Vertragslaufzeit
Boden: ca. 6.380.000 m²
Höchstabrufmenge:
Boden:...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge Reinigungsfläche während der Vertragslaufzeit
Boden: ca. 6.380.000 m²
Höchstabrufmenge:
Boden: ca. 9.600.000 m²
Höchstabrufmenge:
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen.
Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2030-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Auffüllen von Sanitärartikeln im Sanitärbereich und in den Unterrichtsräumen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verweildauer UHR im Objekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen:
- Unterhaltsreinigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen:
- Unterhaltsreinigung mit jährlich mindestens 75.000 Euro
- chemische Nassgrundreinigung mit jährlich mindestens 8.000 Euro
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 3.000.000 Euro
- Sachschäden: 2.000.000 Euro
- Allmählichkeitsschäden 1.500.000 Euro
- Abwasser- und Umweltschäden: 1.000.000 Euro
-Bearbeitungsschäden: 1.000.000 Euro
- Verlust von Schlüssel oder anderen Schließmedien: 50.000 Euro
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 200.000 Euro netto betragen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen ist in dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen.
Es wurde eine Handwerkskarte für das Handwerk Gebäudereinigung erteilt (bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen ist in dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen.
Es wurde eine Handwerkskarte für das Handwerk Gebäudereinigung erteilt (bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 197-673547 (2025-10-13)