Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude H, I, Q in 2 Losen. Der Dienstleistungsvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten beginnend ab dem 01.12.2025 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit von der Hochschule München schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung für die Gebäude H, I, Q
Referenznummer: 2025MMH000017
Kurze Beschreibung:
“Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude H, I, Q in 2 Losen.
Der Dienstleistungsvertrag...”
Kurze Beschreibung
Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude H, I, Q in 2 Losen.
Der Dienstleistungsvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten beginnend ab dem 01.12.2025 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit von der Hochschule München schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hochschule München beabsichtigt die Unterhalts-, Grundreinigung für die Gebäude H, I, Q, Lothstraße 13d, 80335 München und Lazarettstraße 60b, 80636...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochschule München beabsichtigt die Unterhalts-, Grundreinigung für die Gebäude H, I, Q, Lothstraße 13d, 80335 München und Lazarettstraße 60b, 80636 München, für einen Höchstzeitraum von 4 Jahren neu zu vergeben.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hochschule München beabsichtigt die Glasreinigung für die Gebäude H, I, Q, Lothstraße 13d, 80335 München und Lazarettstraße 60b, 80636 München, für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochschule München beabsichtigt die Glasreinigung für die Gebäude H, I, Q, Lothstraße 13d, 80335 München und Lazarettstraße 60b, 80636 München, für einen Höchstzeitraum von 4 Jahren neu zu vergeben.
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Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung,
a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung,
a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer
Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 1.000.000,00 EUR für Sachschäden, 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, 500.000,00 EUR für Tätigkeitsschäden und 250.000,00 EUR für Schlüsselverlust. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angabe a) ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§4 4 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Die Angabe ist nur von dem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
“Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet....”
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Die Objektbesichtigung ist Pflicht. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Angebote ohne bestätigte Objektbesichtigung werden nicht berücksichtigt.
Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 22.09.2025, 10:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich allen Bewerber/Bieter über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2025 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1: mindestens Lohngruppe 1; Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2025 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 19 Abs. 3 Vertrag Los 1 bzw. § 18 Abs. 3 Vertrag Los 2 während der ersten 6 Monate erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 19 Abs. 2 Vertrag Los 1 bzw. § 18 Abs. 2 Vertrag Los 2 Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.