Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung Grundschule und KiTa Harenberg
Reference number: 33.2/GSKIH/05/2025
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- und Grundreinigung in der Grundschule und KiTa Harenberg”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigungsfläche ca. 6.612 m2”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Grundschule und Kita Harenberg”
Ort der Leistung: Stade🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (nicht älter als 12 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (noch länger andauernde Gültigkeit)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (noch länger andauernde Gültigkeit)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (nicht älter als 3 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (in Abhängigkeit zur Unternehmensform)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (bspw. Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK etc.)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gültiger Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (noch länger andauernde Gültigkeit)”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Reinigungsvertrag” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Reinigungsvertrag”
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYDDYT4V5B87H
Bieterfragen bis 20.05.2025” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 032410015015-0-96
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 30926
Postort: Seelze
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@stadt-seelze.de📧
Telefon: +49 5137828146📞
Fax: +49 5137828133 📠
URL: https://www.seelze.de/portal/seiten/ausschreibungen-900000132-30950.html🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer - Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber
/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber
/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein
Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen
nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 082-270151 (2025-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 124388.01 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 193478.04 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 111692.18 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung der "Objektorganisation" und des "Qualitätsmanagements"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.00000000
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-23 📅
Titel: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, 30827 Garbsen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 16
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 193478.04 💰
Niedrigstes Angebot: 111692.18 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 124388.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: HRA 205590 Hannover
Postanschrift: Fockestraße 3
Postleitzahl: 30827
Postort: Garbsen
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@gfg-gebaeudedienste.de📧
Telefon: +49 513146960📞
URL: http://www.gfg-gebaeudedienste.de🌏
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYDDYTL339YDZ
Bieterfragen bis 20.05.2025” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2025/S 149-515981 (2025-08-05)