Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung in 35 Objekten
des Bezirksamts Pankow von Berlin
Reference number: 25-139_IMV_DL_OV
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung
in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung
in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§44 Abs. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§44 Abs. 1 VgV)
Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei.
Einzelfirmen/Personengesellschaften fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung bei.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV eines Qualitätsmanagementsystems wie DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar durch unabhängige Stellen und eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV eines Qualitätsmanagementsystems wie DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar durch unabhängige Stellen und eine Zertifizierung DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) sowie ein elektronisches Qualitätsmesssystem ist vorzustellen, welches in der Vertragslaufzeit zur Anwendung kommt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Eigenerklärung Firmendarstellung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind gem. Eigenerklärung Firmendarstellung mind. drei Referenzen vergleichbarer Leistungen in Art und Umfang aus den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind gem. Eigenerklärung Firmendarstellung mind. drei Referenzen vergleichbarer Leistungen in Art und Umfang aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“anhand Eigenerklärung Firmendarstellung unterteilt nach abgeschlossener Berufsausbildung und ohne abgeschlossene Berufsausbildung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gem. Eigenerklärung Firmendarstellung Darstellung der Planung der Personalaufsicht mit Zeiten und Stundenverrechnungssätzen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gem. Eigenerklärung Darstellung Standardreinigungsverfahren Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte”
“Zuschlagslimitierung
Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt nach § 30 Abs. 1 VgV mittels Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter...”
Zuschlagslimitierung
Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt nach § 30 Abs. 1 VgV mittels Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Ein Zuschlag ist jedoch bis max. vier Lose möglich. Seine weiteren Angebote bleiben darüber hinaus bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in den verbleibenden Losen unberücksichtigt. Sobald ein Bieter den Zuschlag für vier Lose erhalten hat, kommt dieser für Zuschläge in weiteren Losen nicht mehr in Betracht. Ein Bieter kann, abweichend vom eben erläuterten Grundsatz, auch auf mehr als vier Lose den Zuschlag erhalten, sofern ein oder mehre Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung andernfalls nicht bezuschlagt werden können. Die Reihenfolge der Zuschlags¬entscheidung richtet sich nach der Größe der Preisabstände zwischen dem Erst- und dem Zweitplatzierten. Dasjenige Los, in dem der Abstand am höchsten ist, wird hierbei als Erstes vergeben. Die Zuschlagslimitierung ist begründet durch die erforderliche Gewährleistung der Dienstleistungssicherheit und die Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos. Weiter wurden für die Entscheidung die Aspekte der Verhinderung der Abhängigkeit von einem Bieter, der Mittelstandschutz und die Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen sowie die strukturelle Erhaltung des Anbieterwettbewerbs auch für die Zukunft herangezogen.
Objektbesichtigung
Es wird empfohlen, die Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Bitte setzen Sie sich für die Vereinbarung eines Besichtigungstermin mit den zuständigen Schulhausmeistern oder Objektverantwortlichen in Verbindung. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der Objektliste, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Wertung
Die Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen, die alle erfolgreich absolviert werden müssen:
1. Erfüllung der formalen Anforderungen an das Angebot
2. Prüfung auf Eignung des bietenden Unternehmens bzgl. Auftragsausführung
3. Angemessenheit der Preise
4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich über die Vergabeplattform erteilt. Nach § 122 GWB werden bei der Auswahl der Angebote nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.
Im Zuge der Prüfung der Angemessenheit der Preise werden auch die angebotenen Stundenverrechnungssätze und Leistungskennzahlen überprüft.
Die Untersuchung der Angebotspreise dient der Prüfung, inwieweit das eingereichte Angebot ein Missverhältnis von Preis und Leistung aufweist. Sämtliche Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze mit einem Aufschlag von unter 65 % auf den gültigen Tarif- bzw. Mindestlohn werden intensiv geprüft und ggf. aufgeklärt. Sollte der Bieter die Zweifel an der Angemessenheit der Preise nicht ausräumen können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Diese Vorschrift ergibt sich aus dem Arbeitnehmer¬entsendegesetz (AentG), Auftraggeber Haftung § 14.
Die Leistungskennzahlen werden aufgeklärt, wenn sie erheblich vom Durchschnitt der anderen Bewerber abweichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 231-795903 (2025-11-28)