Auftragsbekanntmachung (2025-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung Liegenschaft Förderschule Altlandsberg LK Märkisch-Oderland
Reference number: 2025-145
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung an der kreiseigenen Förderschule Altlandsberg des Landkreises Märkisch-Oderland”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 312050.98 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie optional zusätzliche Unterhalts-, Grund- und Baufeinreinigung beginnend mit Übergahme des Neubaus des...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie optional zusätzliche Unterhalts-, Grund- und Baufeinreinigung beginnend mit Übergahme des Neubaus des Schulgebäudes an den Landkreis Märkisch-Oderland bis maximal 31. Dezember 2027
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Ort der Leistung: Märkisch-Oderland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (VHB Bbg. Stand 11-2018) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Wenn zutreffend inhaltlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (VHB Bbg. Stand 11-2018) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Wenn zutreffend inhaltlich ausgefüllt und signiert mit dem Angebot ein zu reichen .Es ist auch bekanntzugeben, wenn keine Unteraufträge vergeben werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VHB Bbg. Stand 11-2018) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VHB Bbg. Stand 11-2018) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist auch anzugeben, wenn kein anderes Unternehmen beauftragt wird.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“gemäß § 12 des beigefügten Werkvertragsentwurfes für Reinigungsdienstleistungen, Formular 3.6 EU” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Angaben zum vorgesehenen Objektleiter, enthalten im Formular 3.5.0 EU Angaben zum Bieter”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YTL3TBS2H#
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YTL3TBS2H#
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (gemäß § 62 VgV).
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: 0493318661719📞
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: In Deutschland gibt es keine nationale Identifikationsnummer.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: 0493318661719📞
Fax: 0493318661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren.
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 195-666800 (2025-10-09)