Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung)
Amt Schrevenborn
Gebäudereinigung in öffentlichen Gebäuden der Gemeinden Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg sowie des Amtes Schrevenborn
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-04.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Plön
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-09-04 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung)
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhalts-/Grundreinigung Gemeinde Schönkirchen und Amt Schrevenborn
Beschreibung der Beschaffung:
Postleitzahl: 24232
Stadt: Schönkirchen
Postleitzahl: 24226
Stadt: Heikendorf
Postleitzahl: 24248
Stadt: Mönkeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhalts-/Grundreinigung Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postleitzahl: 24226, 24248, 24232
Stadt: Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-08 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1990e154b0b-4c5529f0c2b98654 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 170-580944 (2025-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung)
Referenznummer:
60/25-30-A
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigung in öffentlichen Gebäuden der Gemeinden Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg sowie des Amtes Schrevenborn
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
LOT-0001
Titel: Unterhalts-/Grundreinigung Gemeinde Schönkirchen und Amt Schrevenborn
Beschreibung der Beschaffung:
Die Unterhalts- und Grundreinigung umfasst die Gebäudereinigung und Reinigung der Einrichtungsgegenstände nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Schönkirchen und des Amtes Schrevenborn. Die Grundreinigungen bedürfen jeweils der Abstimmung über den Umfang der Leistungen und der separaten Beauftragung durch den Auftraggeber.
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Stadt: Schönkirchen
Postleitzahl: 24226
Stadt: Heikendorf
Postleitzahl: 24248
Stadt: Mönkeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
LOT-0002
Titel: Unterhalts-/Grundreinigung Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg
Beschreibung der Beschaffung:
Die Unterhalts- und Grundreinigung umfasst die Gebäudereinigung und Reinigung der Einrichtungsgegenstände nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis für die öffentlichen Gebäude der Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg. Die Grundreinigungen bedürfen jeweils der Abstimmung über den Umfang der Leistungen und der separaten Beauftragung durch den Auftraggeber.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Beschreibung
Postleitzahl: 24226, 24248, 24232
Stadt: Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-08 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.…
… 6 bis 9 GWB.
… 1 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.…
… 4 GWB.
… 1 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.…
… 2-3 GWB.
… 4-5 GWB.
… 10 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.…
… 8-9 GWB.
… 5 GWB.
… 6 GWB.
… 3 GWB.
… 7 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
010575782-0000-62
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1990e154b0b-4c5529f0c2b98654 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 170-580944 (2025-09-04)
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