Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung). Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben. Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt. Die geforderten Leistungen sind der Anlage 2 „Jahresstundenkalkulation/Preisblatt“ zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebietsbeauftragung für das Gebiet Charlottenburger Norden im Städtebauförderprogramm Nachhaltige Erneuerung
Referenznummer: 11059
Kurze Beschreibung:
“Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur...”
Kurze Beschreibung
Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung).
Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben.
Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des
Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt. Die geforderten Leistungen sind der Anlage 2 „Jahresstundenkalkulation/Preisblatt“ zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung).
Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben.
Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des
Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt. Die geforderten Leistungen sind der Anlage 2 „Jahresstundenkalkulation/Preisblatt“ zu entnehmen.
Diese geforderten Leistungen sind bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen. Für diese
Leistungen wurde seitens des Auftraggebers für die Jahre 2026 und 2027 ein Arbeitsaufwand von
ca. 1.350 h/Jahr vorkalkuliert. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein anderer Aufwand kalkuliert wird, ist dies nachvollziehbar darzustellen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die beauftragten Leistungen erstrecken sich zunächst vom Beginn der Beauftragung (01.01.2026)
bis 31. Dezember 2027. Es besteht vorbehaltlich der...”
Beschreibung der Optionen
Die beauftragten Leistungen erstrecken sich zunächst vom Beginn der Beauftragung (01.01.2026)
bis 31. Dezember 2027. Es besteht vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber die Option einer Verlängerung um jeweils 12 Monate (01.01. – 31.12.) bis zum Ende des Förder-zeitraums, voraussichtlich 2031.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen an die Referenzen:
Für die Projektleitung sind min. 1 Referenz in projektleitender Funktion der letzten 5 Jahre, für das Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Für die Projektleitung sind min. 1 Referenz in projektleitender Funktion der letzten 5 Jahre, für das Unternehmen max. 4 Referenzen über vergleichbare Aufgaben/Dienstleistungen in den Bereichen Stadtentwicklung und Städtebauförderung/Stadterneuerung, Konzepte und Maßnahmen der Innenstadtentwicklung in den letzten 10 Jahren vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen für die Projektleitung:
Hochschulabschluss oder Master in Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur oder vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen für die Projektleitung:
Hochschulabschluss oder Master in Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur oder vergleichbare Studiengänge einer einschlägigen Fachrichtung.
Mind. 5-jährige relevante Berufserfahrung in projektleitender Funktion in der Stadtentwicklung/Städtebauförderung, vorzugsweise als Gebietsbeauftragter in der Nachhaltigen Erneuerung.
Mindestanforderungen für Projektmitarbeiter:
Hochschulabschluss oder Master in Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur oder vergleichbare Studiengänge einer einschlägigen Fachrichtung.
Mind. 1-jährige relevante Berufserfahrung in der Stadtentwicklung/Städtebauförderung, vorzugsweise in der Nachhaltigen Erneuerung.
Die Benennung der projektmitarbeitenden Personen und die Befähigungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. Euro und für Sach-/Vermögensschäden von mindestens 500.000 Euro.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 EU) ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 EU) ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertiger Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124
EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nur als Bietergemeinschaft ausführen kann, ist die Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 EU) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Weitere einzureichende Formblätter, sofern zutreffend, sind die Eigenerklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235) und die Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Wirt-236).
Darüber hinaus sind folgende Formblätter zu den BVB zu berücksichtigen: Erklärung(en) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung Teil A (Wirt-2141), Mindeststundenentgelt 13,69 Euro und Tariftreue (Wirt-214) mit Anlagen, Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen (Wirt2142), Verhinderung von Benachteiligungen Teil A (Wirt-2143) Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Wirt124.1) sowie Kontrolle u. Sanktionen Teil B (Wirt-2144).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachzuweisen ist ein mittlerer jährlicher Umsatz (2022, 2023, 2024) für entsprechende Dienst-leistungen (Prozesssteuerung) in Höhe von mind. 200.000 Euro.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 197-674411 (2025-10-13)