Gebietsbeauftragung für das Gebiet Charlottenburger Norden im Städtebauförderprogramm Nachhaltige Erneuerung

Bezirksamt Charlottenburg-WIlmersdorf von Berlin

Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung). Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben. Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt. Die geforderten Leistungen sind der Anlage 2 „Jahresstundenkalkulation/Preisblatt“ zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebietsbeauftragung für das Gebiet Charlottenburger Norden im Städtebauförderprogramm Nachhaltige Erneuerung
Referenznummer: 11059
Kurze Beschreibung:
Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung). Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben. Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt. Die geforderten Leistungen sind der Anlage 2 „Jahresstundenkalkulation/Preisblatt“ zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung). Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben. Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt. Die geforderten Leistungen sind der Anlage 2 „Jahresstundenkalkulation/Preisblatt“ zu entnehmen. Diese geforderten Leistungen sind bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen. Für diese Leistungen wurde seitens des Auftraggebers für die Jahre 2026 und 2027 ein Arbeitsaufwand von ca. 1.350 h/Jahr vorkalkuliert. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein anderer Aufwand kalkuliert wird, ist dies nachvollziehbar darzustellen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 10585
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die beauftragten Leistungen erstrecken sich zunächst vom Beginn der Beauftragung (01.01.2026) bis 31. Dezember 2027. Es besteht vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber die Option einer Verlängerung um jeweils 12 Monate (01.01. – 31.12.) bis zum Ende des Förder-zeitraums, voraussichtlich 2031.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
30
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-11-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-05 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderungen an die Referenzen: Für die Projektleitung sind min. 1 Referenz in projektleitender Funktion der letzten 5 Jahre, für das Unternehmen max. 4 Referenzen über vergleichbare Aufgaben/Dienstleistungen in den Bereichen Stadtentwicklung und Städtebauförderung/Stadterneuerung, Konzepte und Maßnahmen der Innenstadtentwicklung in den letzten 10 Jahren vorzulegen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderungen für die Projektleitung: Hochschulabschluss oder Master in Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur oder vergleichbare Studiengänge einer einschlägigen Fachrichtung. Mind. 5-jährige relevante Berufserfahrung in projektleitender Funktion in der Stadtentwicklung/Städtebauförderung, vorzugsweise als Gebietsbeauftragter in der Nachhaltigen Erneuerung. Mindestanforderungen für Projektmitarbeiter: Hochschulabschluss oder Master in Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur oder vergleichbare Studiengänge einer einschlägigen Fachrichtung. Mind. 1-jährige relevante Berufserfahrung in der Stadtentwicklung/Städtebauförderung, vorzugsweise in der Nachhaltigen Erneuerung. Die Benennung der projektmitarbeitenden Personen und die Befähigungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. Euro und für Sach-/Vermögensschäden von mindestens 500.000 Euro.
Die Eigenerklärung zur Eignung (Wirt­-124 EU) ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer­- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertiger Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt­-124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nur als Bietergemeinschaft ausführen kann, ist die Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 EU) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Weitere einzureichende Formblätter, sofern zutreffend, sind die Eigenerklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt­-235) und die Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Wirt­-236). Darüber hinaus sind folgende Formblätter zu den BVB zu berücksichtigen: Erklärung(en) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung Teil A (Wirt-­2141), Mindeststundenentgelt 13,69 Euro und Tariftreue (Wirt­-214) mit Anlagen, Leistungen von Beratungs-­ und Schulungsunternehmen (Wirt­2142), Verhinderung von Benachteiligungen Teil A (Wirt­-2143) Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Wirt­124.1) sowie Kontrolle u. Sanktionen Teil B (Wirt-­2144).
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Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachzuweisen ist ein mittlerer jährlicher Umsatz (2022, 2023, 2024) für entsprechende Dienst-leistungen (Prozesssteuerung) in Höhe von mind. 200.000 Euro.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. Die geforderten Erklärungen/Nachweise sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt­-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmer­entsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbs­registergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher, sofern zutreffend. Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1340000V00-72
Abteilung: Abt. FinPers - Zentrale Vergabestelle -
Postanschrift: Hohenzollerndamm 174-177
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@charlottenburg-wilmersdorf.de 📧
Telefon: +49 30902916860 📞
Fax: +49 30902916865 📠
URL: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/199214 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10852
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 197-674411 (2025-10-13)