Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen

Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Heidelberg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2025 für die VRN-Linienbündel St. Leon-Rot/Sandhausen und Leimen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen
Kurze Beschreibung:
“Der Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Heidelberg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art....”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: E93976648
Titel: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 1 Leimen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 723 Leimen-Nußloch-Wiesloch Linie 724 Schnellbus: Wiesloch-Nußloch-Heidelberg Linie 726 Schulverkehr: Leimen-St.Ilgen-Sandhausen Linie...”    Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️
Dauer: 10 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-14 📅
Datum des Endes: 2035-12-08 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant”
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Titel: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 2 St. Leon-Rot-Sandhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 719 Neulußheim-St.Leon-Rot-Rot-Malsch Bf Linie 720 Heidelberg-Sandhausen-Walldorf-St.Leon-Rot Linie...”    Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen”
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen.”

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg für das in den beiliegenden...”    Mehr anzeigen
Rechtsgrundlage:
“Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m § 119 Absatz 3 des GWB für das...”    Mehr anzeigen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-14 10:15:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 137
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-14 10:15:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
“Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14: 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen,...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten

“Angebotsbedingungen Ziffer 15: 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angebotsbedingungen Ziffer 13: Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des...”    Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: crime-org
finan-laund
fraud
corruption
human-traffic
tax-pay
labour-law
socsec-law
envir-law
insolvency
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
misrepresent
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“[ § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---”
Mehr anzeigen (12)
“[ § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---”

“[ § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---”

“[ § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---”

“[ § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---”

“[ § 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe) ] ---”

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: DE143296677
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Region: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vrn.de 📧
Telefon: 0621107700 📞
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93976648 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E93976648 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 609214-2023
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vrn.de 📧
Telefon: 0621107700 📞
URL: https://www.vrn.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 007-016221 (2025-01-08)
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