Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
(Formblatt 124LD)::
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt,
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
§§ 123, 124 GWB vorliegen,
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister bzw. das Wettbewerbsregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in
der Eigenerklärung zur Eignung - Formblat 124LD).
Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt
abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit
wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage
darzulegen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister
anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit
Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen
(Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung für jeden Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur
Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 125LD) bzw. entsprechend den
geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im
Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung
stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz
Rheinland-Pfalz - LTTG
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung
übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot
vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
und für jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz
Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise
sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied
vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden
zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische
Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere
müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen
Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein.
Gegebenenfalls reichen präqualifizierte Bewerber neben dem
PQ-Nachweis weitere "mit den ausgeschriebenen Leistungen
nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen" mit dem
Angebot ein. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber ist
nicht zulässig.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform
www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche
Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht
zugelassen werden.