Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu- und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh- und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß- und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh- und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Bau-km 0-258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Bau-km 0+627) und geht später als 3-streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3-streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – Weißenburg-Nord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Bau-km 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2-Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs- und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplaner VA IBW TWP LPH 3 u 5 bis 9
Referenznummer: 25-049405
Kurze Beschreibung:
Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung.
Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu- und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt.
Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich.
Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt.
Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh- und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß- und Radweges aufrechtzuerhalten.
Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh- und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6).
Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt.
Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt.
Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet.
Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Bau-km 0-258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Bau-km 0+627) und geht später als 3-streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3-streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – Weißenburg-Nord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Bau-km 0+857) liegt.
Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2-Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden.
Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden.
Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden.
Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor.
Planungs- und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung.
Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu- und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt.
Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich.
Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt.
Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh- und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß- und Radweges aufrechtzuerhalten.
Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh- und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6).
Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt.
Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt.
Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet.
Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Bau-km 0-258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Bau-km 0+627) und geht später als 3-streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3-streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – Weißenburg-Nord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Bau-km 0+857) liegt.
Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2-Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden.
Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden.
Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden.
Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor.
Planungs- und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 91781
Stadt: Weißenburg i. Bayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-19 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphase 3 (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) für die Bauwerke BW01, BW02, BW03, BW04, BW05 einschl. Behelfsbrücke über bauzeitl. Umfahrung, BW06, BW07.1, BW07.2, BW08, BW09, BW 10 bis 14 und die Leistungsphase 5 (Objektplanung Verkehrsanlagen für die Bauwerke Knotenpunkt, B2 in Tiefenlage, Umfahrung BA Nord und Süd), Planungsbegleitende Vermessung, Kanalpla-nung, Spartenumverlegung, Druckleitung, RRB mit Retentionsraum und Lichtsignaltechnik) und die Leistungen Titel 1, 2 und 3 aus dem Leistungsumfang Abbruchplanung und Schadstoffuntersuchung beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphase 3 (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) für die Bauwerke BW01, BW02, BW03, BW04, BW05 einschl. Behelfsbrücke über bauzeitl. Umfahrung, BW06, BW07.1, BW07.2, BW08, BW09, BW 10 bis 14 und die Leistungsphase 5 (Objektplanung Verkehrsanlagen für die Bauwerke Knotenpunkt, B2 in Tiefenlage, Umfahrung BA Nord und Süd), Planungsbegleitende Vermessung, Kanalpla-nung, Spartenumverlegung, Druckleitung, RRB mit Retentionsraum und Lichtsignaltechnik) und die Leistungen Titel 1, 2 und 3 aus dem Leistungsumfang Abbruchplanung und Schadstoffuntersuchung beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-22 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-15 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=282173
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
• des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=282173
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
• des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=282173
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind 4 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 8 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jeweils ein Trogbauwerk im Grundwasser, einen Kreisverkehr (R ≥ 25m), eine Lärmschutzwand und ein Rahmenbauwerk abdecken. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind keine weiteren Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden auch nicht in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=282173
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind 4 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 8 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jeweils ein Trogbauwerk im Grundwasser, einen Kreisverkehr (R ≥ 25m), eine Lärmschutzwand und ein Rahmenbauwerk abdecken. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind keine weiteren Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden auch nicht in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞
Fax: +49981531837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 113-386912 (2025-06-12)