Generalplanerleistung - bauvorbereitende Arbeiten und Bestandssanierung

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Beschaffung von Generalplanerleistungen für die Liegenschaft Kladower Damm 333 in 14089 Berlin-Kladow. In der Liegenschaft sind diverse bauvorbereitende Maßnahmen vor dem geplanten Baubeginn durchzuführen und diese sind wie folgt: a) Umverlegung der Heizung, b) Mediensanierung (Medientrennung, Umverlegung, Anschluss, Instandsetzung), c) Abbruch des Heimleiterhauses.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-17 Auftragsbekanntmachung
2026-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanerleistung - bauvorbereitende Arbeiten und Bestandssanierung
Referenznummer: 470-24-OV-TE
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Generalplanerleistungen für die Liegenschaft Kladower Damm 333 in 14089 Berlin-Kladow. In der Liegenschaft sind diverse bauvorbereitende Maßnahmen vor dem geplanten Baubeginn durchzuführen und diese sind wie folgt: a) Umverlegung der Heizung, b) Mediensanierung (Medientrennung, Umverlegung, Anschluss, Instandsetzung), c) Abbruch des Heimleiterhauses.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 470-24-OV-TE
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/­gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/­gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/­gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
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Postleitzahl: 14089
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 13 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-10 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Gesamtprojektleitung 12 % Projektablaufkonzept 5% Terminplan 3%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-02-18 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-11 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden, vgl. § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2023, 2022 u. 2021
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 99634 B
Postanschrift: Linkstraße 10
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
E-Mail: vergabe@berlinovo.de 📧
Telefon: +4930254410 📞
Fax: +4930254415050 📠
URL: https://www.berlinovo.de/de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/189851 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 013-037544 (2025-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 392695.54 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 470-24-OV-TE
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-14 📅
Titel: Generalplanerleistung - bauvorbereitende Arbeiten und Bestandssanierung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 392695.54 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: IBT.PAN Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBT.PAN Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE250970209
Postanschrift: Gustav-Adolf-Str. 130
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bewerbung@ibtpan.de 📧
Telefon: 000 📞

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der fortschreitenden Planung der Umbaumaßnahmen in den Bestandgebäuden am Kladower Damm wurde festgelegt, dass der Mehrzweckraum im OG des Gebäudes durch einen Schallschutzvorhang getrennt werden soll. Diesbezüglich ist eine statische Bewertung des Fachwerkbinders mit einer geplanten Auskofferung und Vorhanglasten notwendig. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Hauptauftrags und sind erst infolge der im Planungsverlauf gewonnenen Erkenntnisse notwendig geworden. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50% des ursprünglichen Auftrages. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus technischen Gründen nicht in Betracht. Die statische Planung ist unmittelbar mit der bestehenden Objekt- und TGA-Planung verknüpft und erfordert eine enge Abstimmung mit den bereits erarbeiteten Planungsgrundlagen. Der beauftragte Generalplaner verfügt über umfassende Kenntnisse der projektspezifischen Randbedingungen sowie der bereits getroffenen planerischen und genehmigungsrelevanten Annahmen zur Planungsentscheidungen. Die nun erforderliche und zusätzliche Leistung baut unmittelbar auf diesen Grundlagen auf und erfordert deren konsistente Fortschreibung. Die Einbindung eines weiteren, extern beauftragten Tragwerksplaners außerhalb der bestehenden Planungsstruktur würde insbesondere Inkonsistenzen zwischen Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung sowie ein erhöhtes Fehlerrisiko aufgrund unvollständiger Kenntnis der projektspezifischen Bestands- und Planungsgrundlagen, zusätzlichen Koordinations- und Abstimmungsaufwand mit entsprechenden Schnittstellenrisiken, Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf sowie Risiken für die Genehmigungsfähigkeit nach sich ziehen. Die zusätzliche Beauftragung des bereits beauftragten Generalplaners ist somit sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, um eine konsistente, genehmigungsfähige und kostenstabile Fortführung des Gesamtprojekts sicherzustellen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0001
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der fortschreitenden Planung der Umbaumaßnahmen in den Bestandgebäuden am Kladower Damm wurde festgelegt, dass der Mehrzweckraum im OG des Gebäudes durch einen Schallschutzvorhang getrennt werden soll. Diesbezüglich ist eine statische Bewertung des Fachwerkbinders mit einer geplanten Auskofferung und Vorhanglasten notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 174-621510 (2026-09-08)