Planung der Errichtung einer Kläranlage in Rangsdorf für die Abwasserbehandlung von 20.000 Einwohnern, bauliche Anlagen, Maschinen- und E-Technik, Straßen- und Gehwegbau, Einzäunung. Vorerst HOAI Lph. 1-4, optional weitere LPh. bis 9
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung Kläranlage Rangsdorf, Ingenieurleistung, Bauantrag
Reference number: 2025-03
Kurze Beschreibung:
“Planung der Errichtung einer Kläranlage in Rangsdorf für die Abwasserbehandlung von 20.000 Einwohnern,
bauliche Anlagen, Maschinen- und E-Technik,...”
Kurze Beschreibung
Planung der Errichtung einer Kläranlage in Rangsdorf für die Abwasserbehandlung von 20.000 Einwohnern,
bauliche Anlagen, Maschinen- und E-Technik, Straßen- und Gehwegbau, Einzäunung.
Vorerst HOAI Lph. 1-4, optional weitere LPh. bis 9
Ingenieurleistungen und Bauantrag für die Errichtung baulicher Abwasserbehandlungsanlagen, Maschinen- und E-Technik, Straßen und Gehwegbau, Einzäunung.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI.
Nach Bewilligung des Bauantrages optional Beauftragung der
Leistungsphasen 5 - 9.
Angebot Entwurf Generalplanervertrag entsprechend beiliegender Machbarkeitsstudie Variante 3 und Investitonskosten, Anlage 3.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“05_Angaben zum Personal und technischer Ausstattung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis Studienabschlüsse des vorgesehenen Personals”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
05_Angaben zum Personal und technischer Ausstattung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis Studienabschlüsse des vorgesehenen Personals
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Für die Fälligkeit der Honorare für die von dieser Verordnung erfassten Leistungen gilt § 650 g Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. Für das...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Fälligkeit der Honorare für die von dieser Verordnung erfassten Leistungen gilt § 650 g Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. Für das Recht, Abschlagszahlungen zu verlangen, gilt § 632a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Ingenieur benennen.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YD4YTEFS1BNJ
Die Unterlagen erhalten Sie über den in der Bekanntmachung angegebenen Link zum Deutschen Vergabeportal (DTVP). Der...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD4YTEFS1BNJ
Die Unterlagen erhalten Sie über den in der Bekanntmachung angegebenen Link zum Deutschen Vergabeportal (DTVP). Der Basiszugang ist kostenfrei. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD4Y1WHMKX10 -------------------------------------------------------------------
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin. ---------------------------------------------------------------------------
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 114-391610 (2025-06-16)