Generalsanierung Gartenschule Ettlingen - Schadstoffsanierung/Entkernung und Teilrückbau

Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung

Schadstoffsanierung/Entkernung und Teilrückbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Gartenschule Ettlingen - Schadstoffsanierung/Entkernung und Teilrückbau
Referenznummer: I11241203136/78710000-05
Kurze Beschreibung: Schadstoffsanierung/Entkernung und Teilrückbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Schadstoffsaniemrung/Entkernung und Rückbauarbeiten im Zuge der Generalsanierung der Gartgenschule Ettlingen (Siehe Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis).
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Postleitzahl: 76275
Stadt: Ettlingen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-14 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Bestimmungen nach § 16a VOB/A EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung
Nationale Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bauverwaltung
E-Mail: helena.rokus@landratsamt-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721936-57320 📞
Fax: +49 721936-57321 📠
URL: https://www.landkreis-karlsruhe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1975d902dc1-141db3b27f375878 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1975d902dc1-141db3b27f375878 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: ID 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721926-8730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 111-379350 (2025-06-11)