Auftragsbekanntmachung (2025-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Schwimmhalle Gesamtschule Hollfeld
Reference number: FB13_2025_09_SH-01
Kurze Beschreibung:
“Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6-8 HOAI)”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6-8 HOAI) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6-8 HOAI) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der Gesamtschule Hollfeld in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den weiteren Planern. Mit den Planungsleistungen wurde bereits vor einiger Zeit ein Generalplanungsbüro beauftragt. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, mit dem beauftragten Generalplaner das Projekt nicht weiterzuführen und die restlichen Planungsleistungen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, getrennt nach Planungsdisziplinen zu vergeben. Zu betonen ist insbesondere, dass sich auch in die bereits vorhandene Planung einzuarbeiten und diese ggf. zu überarbeiten ist.
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Ort der Leistung: Bayreuth, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Baupräsenz. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs.
3 Nr. 6 VgV) zu führen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne
von § 125 GWB.
- Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der
Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
- Der Bieter erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mindestens eine der für die konkrete Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Gesamtprojektleiter oder stellvertretender Gesamtprojektleiter) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur“ der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar oder „Staatlich geprüfter Bautechniker" der Fachrichtung Hochbau oder vergleichbar zu führen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum zu führen und mit dem Angebot vorzulegen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder "Staatlich geprüfter Bautechniker" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU
(Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das
Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
- Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
- Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz und der Umsatz im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“
in den vergangenen drei Geschäftsjahren angegeben werden. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig,
beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Ein Mindestumsatz wird nicht gefordert.
- Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € für Personenschäden und 2,0 Mio. € für Sach- und
Vermögensschäden (sonstige Schäden) je Versicherungsfall oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden
Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen, ein. Der Versicherungsschutz muss jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei einer Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur Verfügung steht. Bei einer Bietergemeinschaft ist der Versicherungsschutz der Bietergemeinschaft als solche (nicht der einzelnen Mitglieder) nachzuweisen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer Bietergemeinschaft mit Haftung für die gesamte Bietergemeinschaft mitversichert ist. Dies ist bei den meisten Versicherungen allerdings nicht der Fall. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass die Tätigkeit in einer Bietergemeinschaft mit Außenhaftung für die gesamte Bietergemeinschaft enthalten ist.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Vorlage zweier Referenzen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Vorlage zweier Referenzen, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und sich auf unterschiedliche Projekte beziehen:
- Referenz 1: Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ i. S. v. § 34 HOAI für eine Generalsanierung eines Sonderbaus i. S. v. Art. 2 Abs. 4 BayBO der Honorarzone III oder höher und anrechenbaren Herstellkosten nach § 33 HOAI von mindestens 5.000.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt muss mindestens die Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt worden sein. Die Leistungsphase 8 hat dabei zumindest aktuell in Ausführung zu sein oder Inbetriebnahme und Abnahme sind frühestens am 1. Januar 2020 erfolgt.
- Referenz 2: Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ i. S. v. § 34 HOAI für eine Generalsanierung oder einen Neubau eines Sonderbaus i. S. v. Art. 2 Abs. 4 BayBO der Honorarzone III oder höher und anrechenbaren Herstellkosten nach § 33 HOAI von mindestens 5.000.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt muss mindestens die Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt worden sein. Die Leistungsphase 8 hat dabei zumindest aktuell in Ausführung zu sein oder Inbetriebnahme und Abnahme sind frühestens am 1. Januar 2020 erfolgt.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Angabe der Zahl der in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Aus den Reihen der Beschäftigten wird gefordert, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens ein Bauzeichner im Büro des Hauptauftragnehmers beschäftigt sein muss; andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Angabe der Zahl der in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Angabe, welche Teile des Auftrags...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Benennung der Gesamtprojektleitung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen:
Benennung der Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung inkl. Angabe der Berufsqualifikation und der Anzahl voller Berufsjahre.
Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.”
“Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder...”
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform abgegeben werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: +49 98153 1277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153 1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 109-372120 (2025-06-05)