Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Sporthalle Biebrich, Wiesbaden - Los 027 Schreiner -Prallwand
Referenznummer: 2025-VOB-64-GSB-027
Kurze Beschreibung:
“Los 027 Schreiner -Prallwand”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Umfang der wesentlichen Arbeiten:
ca. 890 m² Abdeckung Sportboden
ca. 10m² Holzständerwand in Kleinflächen
ca. 50m² Holzständerwand als Vorsatzschale
ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Umfang der wesentlichen Arbeiten:
ca. 890 m² Abdeckung Sportboden
ca. 10m² Holzständerwand in Kleinflächen
ca. 50m² Holzständerwand als Vorsatzschale
ca. 50m² Holzständerwand als Unterkonstr. Geländer
ca. 230m² Prallwand, Bautiefe ca. 27mm
ca. 120m² Wandbekleidung Prallwandmaterial
ca. 5 St Geräteraumtore
ca. 2 St Sporthallentüren
ca. 40m Prallwandbande
ca. 2 St transparente Prallwanderhöhungen
ca. 200m Sitzflächen Tribüne
ca. 100m Umkleidebänke
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Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu "Bedingungen für die Einreichung des Angebots -
Quelle der Auswahlkriterien":
siehe Formblatt "EK-Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wandverkleidungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-10 📅
Datum des Endes: 2026-06-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landeshauptstadt Wiesbaden
- Der Magistrat -
Liegenschaftsamt
Vergabestelle
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Öffnung der Angebote gem. § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Öffnung der Angebote gem. § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A an die Bieter verteilt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
“e-Vergabe:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt, hat die WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen...”
e-Vergabe:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt, hat die WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen.
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform (e-HAD) wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. unter Telefon: +49 61197458828 oder E-Mail: support@had.de
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Die Abgabe schriftlicher Angebote ist ausgeschlossen. Siehe hierzu auch Ziff. I.3 sowie das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 211EU "Aufforderung zur Angebotsabgabe" Ziff. 8."
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 147-508096 (2025-08-01)