1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden. Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden. Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden. 2. Die Ausschreibung beinhaltet die folgenden Mengen und Leistungen: Abbruch: - Abbruch Teilgebäude mit trag./ nicht trag. Wänden: ca. 560m², - Abbruch HPL Dachschalenelementen: ca. 410m², - Abbruch Füllkörperdecke über EG: ca. 295m², - Abbruch Teilfußböden, Bodenbelägen und Deckenbekleidungen: ca. 870m². Beton-/ Stahlbetonarbeiten: - Maurerarbeiten Innen- und Außenwände KS Mauerwerk: ca. 850m², - Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Ringbalken, Aussteifungsstützen/ -balken: ca. 700m, - Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Filigrandecken: ca. 360m², - Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Streifen-/ Einzelfundamenten: ca. 185m³, - Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Bodenplatten: ca. 600m². Blitzschutz- und Erdungsanlagen: - Errichtung eines Ringerders als Blitzschutzerder, Maschenweite max. 10 x10m, - Errichtung eines Fundamenterders als Funktionspotentialausgleich in der Bodenplatte, Maschenweite max. 20x20m, - Ringerder in V4A, Funktionspotentialausgleichsleiter (FPAL) in StZn, - Austritte aus Bodenplatte in V4A, - Ableitungen in den Betonstützen/Betonteilen, - Anschluss und Einbindung von nicht genutzten RR in die Erdungsanlage, - Einbindung von Stahlkonstruktionen in die Erdungsanlage, z.B. Treppen, Geländer, usw., - Fangeinrichtung auf Flachdach als Satteldach der Gebäudes, - Fangstangen/Fangmaste auf Dach für Oberlichter, - Anschlussfahnen im Gebäude für Potentialausgleichmaßnahmen und inneren Blitzschutz, - Vermaschung der Gebäude, - Anschluss vorhandene Erdungsanlage Bohrlochbereich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 3 Erweiterte Rohrbohrarbeiten
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet die folgenden Mengen und Leistungen:
Abbruch:
- Abbruch Teilgebäude mit trag./ nicht trag. Wänden: ca. 560m²,
- Abbruch HPL Dachschalenelementen: ca. 410m²,
- Abbruch Füllkörperdecke über EG: ca. 295m²,
- Abbruch Teilfußböden, Bodenbelägen und Deckenbekleidungen: ca. 870m².
Beton-/ Stahlbetonarbeiten:
- Maurerarbeiten Innen- und Außenwände KS Mauerwerk: ca. 850m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Ringbalken, Aussteifungsstützen/ -balken: ca. 700m,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Filigrandecken: ca. 360m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Streifen-/ Einzelfundamenten: ca. 185m³,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Bodenplatten: ca. 600m².
Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
- Errichtung eines Ringerders als Blitzschutzerder, Maschenweite max. 10 x10m,
- Errichtung eines Fundamenterders als Funktionspotentialausgleich in der Bodenplatte,
Maschenweite max. 20x20m,
- Ringerder in V4A, Funktionspotentialausgleichsleiter (FPAL) in StZn,
- Austritte aus Bodenplatte in V4A,
- Ableitungen in den Betonstützen/Betonteilen,
- Anschluss und Einbindung von nicht genutzten RR in die Erdungsanlage,
- Einbindung von Stahlkonstruktionen in die Erdungsanlage, z.B. Treppen, Geländer, usw.,
- Fangeinrichtung auf Flachdach als Satteldach der Gebäudes,
- Fangstangen/Fangmaste auf Dach für Oberlichter,
- Anschlussfahnen im Gebäude für Potentialausgleichmaßnahmen und inneren Blitzschutz,
- Vermaschung der Gebäude,
- Anschluss vorhandene Erdungsanlage Bohrlochbereich.
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet die folgenden Mengen und Leistungen:
Abbruch:
- Abbruch Teilgebäude mit trag./ nicht trag. Wänden: ca. 560m²,
- Abbruch HPL Dachschalenelementen: ca. 410m²,
- Abbruch Füllkörperdecke über EG: ca. 295m²,
- Abbruch Teilfußböden, Bodenbelägen und Deckenbekleidungen: ca. 870m².
Beton-/ Stahlbetonarbeiten:
- Maurerarbeiten Innen- und Außenwände KS Mauerwerk: ca. 850m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Ringbalken, Aussteifungsstützen/ -balken: ca. 700m,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Filigrandecken: ca. 360m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Streifen-/ Einzelfundamenten: ca. 185m³,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Bodenplatten: ca. 600m².
Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
- Errichtung eines Ringerders als Blitzschutzerder, Maschenweite max. 10 x10m,
- Errichtung eines Fundamenterders als Funktionspotentialausgleich in der Bodenplatte,
Maschenweite max. 20x20m,
- Ringerder in V4A, Funktionspotentialausgleichsleiter (FPAL) in StZn,
- Austritte aus Bodenplatte in V4A,
- Ableitungen in den Betonstützen/Betonteilen,
- Anschluss und Einbindung von nicht genutzten RR in die Erdungsanlage,
- Einbindung von Stahlkonstruktionen in die Erdungsanlage, z.B. Treppen, Geländer, usw.,
- Fangeinrichtung auf Flachdach als Satteldach der Gebäudes,
- Fangstangen/Fangmaste auf Dach für Oberlichter,
- Anschlussfahnen im Gebäude für Potentialausgleichmaßnahmen und inneren Blitzschutz,
- Vermaschung der Gebäude,
- Anschluss vorhandene Erdungsanlage Bohrlochbereich.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Heizzentralen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E98787342
Titel: Erweiterte Rohrbohrarbeiten
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung beinhaltet die folgenden Mengen und Leistungen:
Abbruch:
- Abbruch Teilgebäude mit trag./ nicht trag. Wänden: ca. 560m²,
- Abbruch HPL Dachschalenelementen: ca. 410m²,
- Abbruch Füllkörperdecke über EG: ca. 295m²,
- Abbruch Teilfußböden, Bodenbelägen und Deckenbekleidungen: ca. 870m².
Beton-/ Stahlbetonarbeiten:
- Maurerarbeiten Innen- und Außenwände KS Mauerwerk: ca. 850m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Ringbalken, Aussteifungsstützen/ -balken: ca. 700m,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Filigrandecken: ca. 360m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Streifen-/ Einzelfundamenten: ca. 185m³,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Bodenplatten: ca. 600m².
Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
- Errichtung eines Ringerders als Blitzschutzerder, Maschenweite max. 10 x10m,
- Errichtung eines Fundamenterders als Funktionspotentialausgleich in der Bodenplatte,
Maschenweite max. 20x20m,
- Ringerder in V4A, Funktionspotentialausgleichsleiter (FPAL) in StZn,
- Austritte aus Bodenplatte in V4A,
- Ableitungen in den Betonstützen/Betonteilen,
- Anschluss und Einbindung von nicht genutzten RR in die Erdungsanlage,
- Einbindung von Stahlkonstruktionen in die Erdungsanlage, z.B. Treppen, Geländer, usw.,
- Fangeinrichtung auf Flachdach als Satteldach der Gebäudes,
- Fangstangen/Fangmaste auf Dach für Oberlichter,
- Anschlussfahnen im Gebäude für Potentialausgleichmaßnahmen und inneren Blitzschutz,
- Vermaschung der Gebäude,
- Anschluss vorhandene Erdungsanlage Bohrlochbereich.
Die Ausschreibung beinhaltet die folgenden Mengen und Leistungen:
Abbruch:
- Abbruch Teilgebäude mit trag./ nicht trag. Wänden: ca. 560m²,
- Abbruch HPL Dachschalenelementen: ca. 410m²,
- Abbruch Füllkörperdecke über EG: ca. 295m²,
- Abbruch Teilfußböden, Bodenbelägen und Deckenbekleidungen: ca. 870m².
Beton-/ Stahlbetonarbeiten:
- Maurerarbeiten Innen- und Außenwände KS Mauerwerk: ca. 850m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Ringbalken, Aussteifungsstützen/ -balken: ca. 700m,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Filigrandecken: ca. 360m²,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Streifen-/ Einzelfundamenten: ca. 185m³,
- Beton-/ Stahlbetonarbeiten mit Bodenplatten: ca. 600m².
Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
- Errichtung eines Ringerders als Blitzschutzerder, Maschenweite max. 10 x10m,
- Errichtung eines Fundamenterders als Funktionspotentialausgleich in der Bodenplatte,
Maschenweite max. 20x20m,
- Ringerder in V4A, Funktionspotentialausgleichsleiter (FPAL) in StZn,
- Austritte aus Bodenplatte in V4A,
- Ableitungen in den Betonstützen/Betonteilen,
- Anschluss und Einbindung von nicht genutzten RR in die Erdungsanlage,
- Einbindung von Stahlkonstruktionen in die Erdungsanlage, z.B. Treppen, Geländer, usw.,
- Fangeinrichtung auf Flachdach als Satteldach der Gebäudes,
- Fangstangen/Fangmaste auf Dach für Oberlichter,
- Anschlussfahnen im Gebäude für Potentialausgleichmaßnahmen und inneren Blitzschutz,
- Vermaschung der Gebäude,
- Anschluss vorhandene Erdungsanlage Bohrlochbereich.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Kraftwerke📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostprignitz-Ruppin
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-17 12:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-17 12:01:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte Unterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte Unterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
2. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Bauleiter/s und stellvertretenden Bauleiter/s inklusive Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnissen;
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
2. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Bauleiter/s und stellvertretenden Bauleiter/s inklusive Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnissen;
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/…
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden; die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 299, 299a und 299b des Strafgesetzbuches; § 108e des Strafgesetzbuches; §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 129 oder 129b des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… der Nachunternehmer erklärt, dass der folgende Ausschlussgrund in seinem Unternehmen nicht vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen,; § 261 des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… der
Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist zahlungsunfähig.
… der Nachunternehmer erklärt, dass der folgende Ausschlussgrund in seinem Unternehmen nicht vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß - § 21 AEntG, - § 98c AufenthG, - § 19 MiLoG und/ oder - § 21 SchwarzArbG und/ oder - § 22 LkSorgPflG vorliegt.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden; die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten; hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer oder eine Person, die für das den Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als EUR 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283d, 298 StGB darstellen.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
… der Nachunternehmer erklärt, dass der folgende Ausschlussgrund in seinem Unternehmen nicht vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
… der
Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
… der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 129a oder 129b des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009357
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 3
Postleitzahl: 16816
Postort: Neuruppin
Region: Ostprignitz-Ruppin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@swn.de📧
Telefon: 03391511320📞
URL: https://www.swn.de/🌏 Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98787342🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98787342🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 3 Erweiterte Rohrbauarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 3 Erweiterte Rohrbauarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: 0049 331 8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 061-195879 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 5 Außentore, Außentüren, Innentüren, Wetterschutzgitter
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet das Liefern und Einbringen von Schallschutztoren, Brandschutztüren, Innentüren sowie sonstige Tore und Türen.
Beispielhaft:
- 13 Stück Schallschutztore B/H 2,10/3,05m,
- 1 Stück Schallschutztor B/H 1,60/2,45m,
- 1 Stück Schallschutztor B/H 2,60/2,55m,
- 1 Stück Schallschutztür B/H 1,30/2,55m.
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet das Liefern und Einbringen von Schallschutztoren, Brandschutztüren, Innentüren sowie sonstige Tore und Türen.
Beispielhaft:
Die Ausschreibung beinhaltet das Liefern und Einbringen von Schallschutztoren, Brandschutztüren, Innentüren sowie sonstige Tore und Türen.
Beispielhaft:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 5 Außentore, Außentüren, Innentüren, Wetterschutzgitter“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 5 Außentore, Außentüren, Innentüren, Wetterschutzgitter“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Quelle: OJS 2025/S 061-196039 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 6 Maler-Bodenstricharbeiten
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet allgemeine Bodenanstricharbeiten sowie Arbeiten an Innenwandflächen und Außenwandflächen von einem Neubau bzw. Umbau. Dazu gehören insbesondere:
- Bodenanstricharbeiten ca. 1.000m²,
- Innenwandflächen ca. 2.400m²,m
- Außenwandflächen ca. 850m².
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet allgemeine Bodenanstricharbeiten sowie Arbeiten an Innenwandflächen und Außenwandflächen von einem Neubau bzw. Umbau. Dazu gehören insbesondere:
- Bodenanstricharbeiten ca. 1.000m²,
- Innenwandflächen ca. 2.400m²,m
- Außenwandflächen ca. 850m².
Beschreibung
Interne Kennung: E46955467
Titel: Maler-Bodenstricharbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung beinhaltet allgemeine Bodenanstricharbeiten sowie Arbeiten an Innenwandflächen und Außenwandflächen von einem Neubau bzw. Umbau. Dazu gehören insbesondere:
- Bodenanstricharbeiten ca. 1.000m²,
- Innenwandflächen ca. 2.400m²,m
- Außenwandflächen ca. 850m².
Die Ausschreibung beinhaltet allgemeine Bodenanstricharbeiten sowie Arbeiten an Innenwandflächen und Außenwandflächen von einem Neubau bzw. Umbau. Dazu gehören insbesondere:
- Bodenanstricharbeiten ca. 1.000m²,
- Innenwandflächen ca. 2.400m²,m
- Außenwandflächen ca. 850m².
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 2 Mio. € für Personenschäden und 0,3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 2 Mio. € für Personenschäden und 0,3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 6 Maler-, Bodenanstricharbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 6 Maler-, Bodenanstricharbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Quelle: OJS 2025/S 061-196325 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 1 Tiefbau und Außenanlagen
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung Tiefbauarbeiten und Außenanlagen beinhaltet folgende Leistungen für den Um-/Neubau: -
Baugrubenaushub ca. 1500 m³ für beide Gebäude - Bodeneinbau ca. 1700 m³ unterschiedlicher Materialien - Rohre, Leerrohre-Dichtungssysteme und Hauseinführungen mit einer Länge von insge-samt ca. 400 m (DN100-DN150) inkl. entspr. Form- und Verbindungsstücken - Pflasterarbeiten ca. 500 m² - Sonstige Tiefbauarbeiten, Außenanlagen - Arbeiten Thermalwasseranschluss (Erdarbeiten, Rohgräben, Dichtungssysteme, Rohrlei-tungsbau Schutzrohre)
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung Tiefbauarbeiten und Außenanlagen beinhaltet folgende Leistungen für den Um-/Neubau: -
Baugrubenaushub ca. 1500 m³ für beide Gebäude - Bodeneinbau ca. 1700 m³ unterschiedlicher Materialien - Rohre, Leerrohre-Dichtungssysteme und Hauseinführungen mit einer Länge von insge-samt ca. 400 m (DN100-DN150) inkl. entspr. Form- und Verbindungsstücken - Pflasterarbeiten ca. 500 m² - Sonstige Tiefbauarbeiten, Außenanlagen - Arbeiten Thermalwasseranschluss (Erdarbeiten, Rohgräben, Dichtungssysteme, Rohrlei-tungsbau Schutzrohre)
Beschreibung
Interne Kennung: E67554722
Titel: Los 1 - Tiefbau und Außenanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung Tiefbauarbeiten und Außenanlagen beinhaltet folgende Leistungen für den Um-/Neubau:
- Baugrubenaushub ca. 1500 m³ für beide Gebäude
- Bodeneinbau ca. 1700 m³ unterschiedlicher Materialien
- Rohre, Leerrohre-Dichtungssysteme und Hauseinführungen mit einer Länge von insgesamt ca. 400 m (DN100-DN150) inkl. entspr. Form- und Verbindungsstücken
- Pflasterarbeiten ca. 500 m²
- Sonstiges Tiefbauarbeiten, Außenanlagen
- Arbeiten Thermalwasseranschluss (Erdarbeiten, Rohgräben, Dichtungssysteme, Rohrleitungsbau Schutzrohre)
Die Ausschreibung Tiefbauarbeiten und Außenanlagen beinhaltet folgende Leistungen für den Um-/Neubau:
- Baugrubenaushub ca. 1500 m³ für beide Gebäude
- Bodeneinbau ca. 1700 m³ unterschiedlicher Materialien
- Rohre, Leerrohre-Dichtungssysteme und Hauseinführungen mit einer Länge von insgesamt ca. 400 m (DN100-DN150) inkl. entspr. Form- und Verbindungsstücken
- Pflasterarbeiten ca. 500 m²
- Sonstiges Tiefbauarbeiten, Außenanlagen
- Arbeiten Thermalwasseranschluss (Erdarbeiten, Rohgräben, Dichtungssysteme, Rohrleitungsbau Schutzrohre)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 5 Mio. € für Personen- und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 5 Mio. € für Personen- und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 1 Tiefbau und Außenanlagen“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 1 Tiefbau und Außenanlagen“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Quelle: OJS 2025/S 061-196765 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 7 Schlosserarbeiten
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte. Auch die Installation von Innentreppen zweiläufig mit Zwischenpodest sowie Podestflächen mit Stahlgitterrosten sind gefordert. Darüber hinaus sind folgende Leistungen enthalten:
• Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte ca. 190m;
• Innentreppe zweiläufig mit Zwischenpodest 22 Steigungen;
• Podestflächen mit Stahlgitterrosten ca. 70 m².
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte. Auch die Installation von Innentreppen zweiläufig mit Zwischenpodest sowie Podestflächen mit Stahlgitterrosten sind gefordert. Darüber hinaus sind folgende Leistungen enthalten:
• Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte ca. 190m;
• Innentreppe zweiläufig mit Zwischenpodest 22 Steigungen;
• Podestflächen mit Stahlgitterrosten ca. 70 m².
Beschreibung
Interne Kennung: E37835353
Titel: Schlosserarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 7 Schlosserarbeiten beinhaltet Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte. Auch die Installation von Innentreppen zweiläufig mit Zwischenpodest sowie Podestflächen mit Stahlgitterrosten sind gefordert. Darüber hinaus sind folgende Leistungen enthalten:
• Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte ca. 190m;
• Innentreppe zweiläufig mit Zwischenpodest 22 Steigungen;
• Podestflächen mit Stahlgitterrosten ca. 70 m².
Das Los 7 Schlosserarbeiten beinhaltet Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte. Auch die Installation von Innentreppen zweiläufig mit Zwischenpodest sowie Podestflächen mit Stahlgitterrosten sind gefordert. Darüber hinaus sind folgende Leistungen enthalten:
• Stahlkonstruktionen mit Stützen und Riegel verschiedener Querschnitte ca. 190m;
• Innentreppe zweiläufig mit Zwischenpodest 22 Steigungen;
• Podestflächen mit Stahlgitterrosten ca. 70 m².
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 7 Schlosserarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 7 Schlosserarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Quelle: OJS 2025/S 061-197060 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 2 Gerüstbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet das Stellen von Arbeits- sowie Schutzgerüsten im Innen- und Außenbereich der jeweiligen Bauarbeiten für den Um-/Neubau der beiden Gebäude.
Des Weiteren sollen Dachfänge, Treppentürme sowie Innen-/Schutznetze installiert werden. Darüber hinaus enthält das Los folgende Leistungen:
- Arbeits-/ Schutzgerüst - Außengerüst: ca. 1.600m²,
- Arbeits-/ Schutzgerüst – Innengerüst: ca. 1.400m²,
- Einfache Konsolen 30cm: ca. 700m,
- Dachfang: ca. 360m²,
- Treppentürme: 4 x ca. 8m,
- Innen-/ Schutznetze: ca. 580m².
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet das Stellen von Arbeits- sowie Schutzgerüsten im Innen- und Außenbereich der jeweiligen Bauarbeiten für den Um-/Neubau der beiden Gebäude.
Des Weiteren sollen Dachfänge, Treppentürme sowie Innen-/Schutznetze installiert werden. Darüber hinaus enthält das Los folgende Leistungen:
- Arbeits-/ Schutzgerüst - Außengerüst: ca. 1.600m²,
- Arbeits-/ Schutzgerüst – Innengerüst: ca. 1.400m²,
- Einfache Konsolen 30cm: ca. 700m,
- Dachfang: ca. 360m²,
- Treppentürme: 4 x ca. 8m,
- Innen-/ Schutznetze: ca. 580m².
Beschreibung
Interne Kennung: E42859461
Titel: Gerüstbauarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung beinhaltet das Stellen von Arbeits- sowie Schutzgerüsten im Innen- und Außenbereich der jeweiligen Bauarbeiten für den Um-/Neubau der beiden Gebäude.
Des Weiteren sollen Dachfänge, Treppentürme sowie Innen-/Schutznetze installiert werden. Darüber hinaus enthält das Los folgende Leistungen:
- Arbeits-/ Schutzgerüst - Außengerüst: ca. 1.600m²,
- Arbeits-/ Schutzgerüst – Innengerüst: ca. 1.400m²,
- Einfache Konsolen 30cm: ca. 700m,
- Dachfang: ca. 360m²,
- Treppentürme: 4 x ca. 8m,
- Innen-/ Schutznetze: ca. 580m².
Die Ausschreibung beinhaltet das Stellen von Arbeits- sowie Schutzgerüsten im Innen- und Außenbereich der jeweiligen Bauarbeiten für den Um-/Neubau der beiden Gebäude.
Des Weiteren sollen Dachfänge, Treppentürme sowie Innen-/Schutznetze installiert werden. Darüber hinaus enthält das Los folgende Leistungen:
- Arbeits-/ Schutzgerüst - Außengerüst: ca. 1.600m²,
- Arbeits-/ Schutzgerüst – Innengerüst: ca. 1.400m²,
- Einfache Konsolen 30cm: ca. 700m,
- Dachfang: ca. 360m²,
- Treppentürme: 4 x ca. 8m,
- Innen-/ Schutznetze: ca. 580m².
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von pauschal 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 30.000 € für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von pauschal 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 30.000 € für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 2 Gerüstbauarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 2 Gerüstbauarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Quelle: OJS 2025/S 061-197437 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermie Neuruppin - Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude - Los 4 Zimmerer-, Dachdecker-, Dachklempner- und Fassadenarbeiten
Kurze Beschreibung:
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
Zimmererarbeiten:
- 6 Stück Dreigelenk-Brettbinder Breite 12m, Höhe 1 ca. 1,80m, Höhe 2 ca. 2,40m,
- 6 Stück Fachwerk-Brettbinder Breite 12,5m, Höhe 1 ca. 1,00m, Höhe 2 ca. 1,20m.
Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten:
- Tragende Trapezblech-Dacheindeckung mit Dämmung, Flachdachabdichtung, extensiver Dachbegrünung, Fläche ca. 740m²,
- Regenentwässerung mit Regenrinnen L= ca. 112m, Fallrohre L = ca. 65m,
- Klempnerarbeiten/ Dachanschlussbleche/ Wandabdeckungen/ ca. 140m.
Fassadenbekleidung:
- HPL Platten auf Unterkonstruktion ca. 450m².
1. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
2.
Die Ausschreibung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
Zimmererarbeiten:
- 6 Stück Dreigelenk-Brettbinder Breite 12m, Höhe 1 ca. 1,80m, Höhe 2 ca. 2,40m,
- 6 Stück Fachwerk-Brettbinder Breite 12,5m, Höhe 1 ca. 1,00m, Höhe 2 ca. 1,20m.
Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten:
- Tragende Trapezblech-Dacheindeckung mit Dämmung, Flachdachabdichtung, extensiver Dachbegrünung, Fläche ca. 740m²,
- Regenentwässerung mit Regenrinnen L= ca. 112m, Fallrohre L = ca. 65m,
- Klempnerarbeiten/ Dachanschlussbleche/ Wandabdeckungen/ ca. 140m.
Fassadenbekleidung:
- HPL Platten auf Unterkonstruktion ca. 450m².
Beschreibung
Interne Kennung: E17735955
Titel: Zimmerer-, Dachdecker-, Dachklempner- und Fassadenarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
Zimmererarbeiten:
- 6 Stück Dreigelenk-Brettbinder Breite 12m, Höhe 1 ca. 1,80m, Höhe 2 ca. 2,40m,
- 6 Stück Fachwerk-Brettbinder Breite 12,5m, Höhe 1 ca. 1,00m, Höhe 2 ca. 1,20m.
Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten:
- Tragende Trapezblech-Dacheindeckung mit Dämmung, Flachdachabdichtung, extensiver Dachbegrünung, Fläche ca. 740m²,
- Regenentwässerung mit Regenrinnen L= ca. 112m, Fallrohre L = ca. 65m,
- Klempnerarbeiten/ Dachanschlussbleche/ Wandabdeckungen/ ca. 140m.
Fassadenbekleidung:
- HPL Platten auf Unterkonstruktion ca. 450m².
Die Ausschreibung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
Zimmererarbeiten:
- 6 Stück Dreigelenk-Brettbinder Breite 12m, Höhe 1 ca. 1,80m, Höhe 2 ca. 2,40m,
- 6 Stück Fachwerk-Brettbinder Breite 12,5m, Höhe 1 ca. 1,00m, Höhe 2 ca. 1,20m.
Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten:
- Tragende Trapezblech-Dacheindeckung mit Dämmung, Flachdachabdichtung, extensiver Dachbegrünung, Fläche ca. 740m²,
- Regenentwässerung mit Regenrinnen L= ca. 112m, Fallrohre L = ca. 65m,
- Klempnerarbeiten/ Dachanschlussbleche/ Wandabdeckungen/ ca. 140m.
Fassadenbekleidung:
- HPL Platten auf Unterkonstruktion ca. 450m².
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € pauschal für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG);
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € pauschal für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch die Kopie der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht (Hinweis: In letztgenannten Fall ist die Vorlage der entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung erforderlich) sowie einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten (Mindest-) Deckungssummen besteht erbracht.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 4 Zimmerer-, Dachdecker-, Dachklempner-, Fassadenarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Leistungsverzeichnis, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren Umbau Wärmepumpenanlage sowie Neubau Thermalwassergebäude – Los 4 Zimmerer-, Dachdecker-, Dachklempner-, Fassadenarbeiten“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. April 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat
vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Quelle: OJS 2025/S 061-198895 (2025-03-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-14) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-25 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-25 12:01:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-25 12:01:00.000 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-16+02:00 📅
Änderungen Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d60b45f0-c317-4849-aae5-0448c3a14d05-01
Quelle: OJS 2025/S 075-250193 (2025-04-14)