Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geothermieanlage Schulzentrum Lammerberg
Referenznummer: SALBS-2025-0047
Kurze Beschreibung:
“Geothermieanlage Schulzentrum Lammerberg”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von geothermischen Kraftwerken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Bauvorhaben Schulzentrum Lammerberg soll eine Geothermieanlage mit Erdwärmesonden zur Heizung und passiven Kühlung des Neubaus der Realschule und...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Bauvorhaben Schulzentrum Lammerberg soll eine Geothermieanlage mit Erdwärmesonden zur Heizung und passiven Kühlung des Neubaus der Realschule und des bereits sanierten Progymnasiums realisiert werden. Die Umsetzung dieser Arbeiten soll in drei Abschnitten gemäß dem beigefügten Terminplan erfolgen. Hierbei sind folgende Leistungen zu erbringen (vgl. LV): Baustelleneinrichtung, Bohrablaufplanung, Wasserrechtsantrag, Herstellen von insgesamt 22 Geothermie-Tiefenbohrungen mit einer jeweiligen Tiefe von ca. 200 m, Abfuhr und Entsorgung des Bohrgutes, Einbringen und Verfüllen der Geothermie-Sonden, Bereitstellung von geeigneten Arbeitshilfen wie Mobilkran bzw. Abrollhilfen, Verlegung der horizontalen Sondenleitungen inkl. Zubehör, Installation von Übergabeschächten im Freien, Herstellen der zentralen Gebäudeeinführung durch die Bodenplatte sowie Aufbau eines Soleverteilers im Technikraum.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,” Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-28 📅
Datum des Endes: 2027-04-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Albstadt, Amt für Bauen und Service
Am Markt 2
72461 Albstadt
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 42
Nationale Registrierungsnummer: t-070717573711
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de📧
Telefon: +49 70717573711📞
Fax: +49 70717573190 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 14
Nationale Registrierungsnummer: t:070717573711
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de📧
Telefon: +49 70717573711📞
Fax: +49 70717573190 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 246-852883 (2025-12-19)