Zum Ende März 2025 laufen Leasingverträge über vom AG verwendete Geräte für die fotooptische Holzvermessung aus. Gegenstand des mit Wirkung ab 01.04.2025 neu abzuschließenden Vertrages ist es, dem AG die Hard- und Software für die fotooptische Vermessung von Holzstapeln (Polter) im Wald und auf Freiflächen (z.B. Lagerplätze oder Wiesen) incl. Datenaustauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es werden 5 einsatzfähige Geräte benötigt, die für den vorgesehenen Einsatz nachweislich einzeln geeicht sein müssen. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. In den Folgejahren hat der Auftragnehmer ebenfalls bis zu 5 Geräte bereitzustellen. Darüber hinaus behält sich der AG während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geräte zur fotooptischen Poltervermessung (Leasing)
Referenznummer: 8012-D-400-2025-0004
Kurze Beschreibung:
Zum Ende März 2025 laufen Leasingverträge über vom AG verwendete Geräte für die fotooptische Holzvermessung aus.
Gegenstand des mit Wirkung ab 01.04.2025 neu abzuschließenden Vertrages ist es, dem AG die Hard- und Software für die fotooptische Vermessung von Holzstapeln (Polter) im Wald und auf Freiflächen (z.B. Lagerplätze oder Wiesen) incl. Datenaustauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es werden 5 einsatzfähige Geräte benötigt, die für den vorgesehenen Einsatz nachweislich einzeln geeicht sein müssen. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. In den Folgejahren hat der Auftragnehmer ebenfalls bis zu 5 Geräte bereitzustellen. Darüber hinaus behält sich der AG während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Zum Ende März 2025 laufen Leasingverträge über vom AG verwendete Geräte für die fotooptische Holzvermessung aus.
Gegenstand des mit Wirkung ab 01.04.2025 neu abzuschließenden Vertrages ist es, dem AG die Hard- und Software für die fotooptische Vermessung von Holzstapeln (Polter) im Wald und auf Freiflächen (z.B. Lagerplätze oder Wiesen) incl. Datenaustauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es werden 5 einsatzfähige Geräte benötigt, die für den vorgesehenen Einsatz nachweislich einzeln geeicht sein müssen. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. In den Folgejahren hat der Auftragnehmer ebenfalls bis zu 5 Geräte bereitzustellen. Darüber hinaus behält sich der AG während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Beschreibung
Interne Kennung: 8012-D-400-2025-0004
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
/
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auslieferung an ersten Einsatzort innerhalb von Thüringen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der AN hat im ersten Jahr 5 Geräte bereitzustellen. Das zustande kommende Vertragsverhältnis enthält die einseitige Option des Auftraggebers, den Vertrag zu je nach Abstimmung unveränderten bzw. zugunsten des Auftraggebers reduzierten Systemen und Konditionen - dreimalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber kann diese Option spätestens 3 Monate vor Vertragsende, d.h., jeweils bis zum 31.12. ausüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Der AN hat im ersten Jahr 5 Geräte bereitzustellen. Das zustande kommende Vertragsverhältnis enthält die einseitige Option des Auftraggebers, den Vertrag zu je nach Abstimmung unveränderten bzw. zugunsten des Auftraggebers reduzierten Systemen und Konditionen - dreimalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber kann diese Option spätestens 3 Monate vor Vertragsende, d.h., jeweils bis zum 31.12. ausüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat ein Laufzeit von 1 Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag betreffend alle 5 Geräte oder nur betreffend einzelne Geräte um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption ist maximal dreimal möglich. Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Der Vertrag hat ein Laufzeit von 1 Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag betreffend alle 5 Geräte oder nur betreffend einzelne Geräte um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption ist maximal dreimal möglich. Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu drei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-17 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-17 09:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind Angaben zur Eignung zur wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu tätigen.: Die Bieter müssen das Formblatt 3.2 „Bietererklärung zur Eignung“ ausfüllen. Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die erforderlichen Angaben zu tätigen. Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind Angaben zur Eignung zur wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu tätigen.: Die Bieter müssen das Formblatt 3.2 „Bietererklärung zur Eignung“ ausfüllen. Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die erforderlichen Angaben zu tätigen. Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Anlage 3.2 "Bietererklärung zur Eignung" enthält sämtliche Ausschlusskritirien und ist bei der Angebotsabgabe ausgefüllt mit einzureichen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Frist für Bieterfragen: 10.02.2025, 9:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361-573321254📞
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 011-030801 (2025-01-15)