Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Generalplanerleistungen der LP 2-4 in Anlehnung an die HOAI für die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Technik-Staffelgeschoss zur Erweiterung der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel um 30 zusätzliche barrierefreie Unterbringungsplätze auf einer Bruttogeschossfläche von circa 3.050 Quadratmetern. Das Erdgeschoss wird als spezieller Wohnbereich für mobilitätseingeschränkte und pflegebedürftige Sicherungsverwahrte (bis Pflegegrad 3) vollständig barrierefrei ausgeführt, während im ersten Obergeschoss ein Arrestraum „Time-Out" sowie ein besonders gesicherter Haftraum zur Suizidprävention vorgesehen sind. Zur Baumaßnahme gehören neben dem Massivbau mit hohem Vorfertigungsgrad auch die Herstellung eines circa 1.000 Quadratmeter großen Gartenbereichs westlich des Gebäudes mit Verweilzonen, altersgerechten Sportflächen und Pflanzflächen. Ausführliche Beschreibung siehe Anlage 1 Aufgabenbeschreibung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtplanungsleistung LPH 2 - LPH 4 -ID25227Ge
Referenznummer: VM_25227_VgV_O_Ge
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Generalplanerleistungen der LP 2-4 in Anlehnung an die HOAI für die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Technik-Staffelgeschoss zur Erweiterung der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel um 30 zusätzliche barrierefreie Unterbringungsplätze auf einer Bruttogeschossfläche von circa 3.050 Quadratmetern. Das Erdgeschoss wird als spezieller Wohnbereich für mobilitätseingeschränkte und pflegebedürftige Sicherungsverwahrte (bis Pflegegrad 3) vollständig barrierefrei ausgeführt, während im ersten Obergeschoss ein Arrestraum „Time-Out" sowie ein besonders gesicherter Haftraum zur Suizidprävention vorgesehen sind. Zur Baumaßnahme gehören neben dem Massivbau mit hohem Vorfertigungsgrad auch die Herstellung eines circa 1.000 Quadratmeter großen Gartenbereichs westlich des Gebäudes mit Verweilzonen, altersgerechten Sportflächen und Pflanzflächen.
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage 1 Aufgabenbeschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Generalplanerleistungen der LP 2-4 in Anlehnung an die HOAI für die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Technik-Staffelgeschoss zur Erweiterung der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel um 30 zusätzliche barrierefreie Unterbringungsplätze auf einer Bruttogeschossfläche von circa 3.050 Quadratmetern. Das Erdgeschoss wird als spezieller Wohnbereich für mobilitätseingeschränkte und pflegebedürftige Sicherungsverwahrte (bis Pflegegrad 3) vollständig barrierefrei ausgeführt, während im ersten Obergeschoss ein Arrestraum „Time-Out" sowie ein besonders gesicherter Haftraum zur Suizidprävention vorgesehen sind. Zur Baumaßnahme gehören neben dem Massivbau mit hohem Vorfertigungsgrad auch die Herstellung eines circa 1.000 Quadratmeter großen Gartenbereichs westlich des Gebäudes mit Verweilzonen, altersgerechten Sportflächen und Pflanzflächen.
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage 1 Aufgabenbeschreibung
Generalplanerleistungen (u.a. nach HOAI § 34 Gebäude und Innenräume, § 51 Tragwerksplanung, § 55 Technische Ausrüstung, § 39 Freianlagen sowie Fachplanungen Brandschutz, Bauphysik, Bauakustik, Raumakustik) für die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Technik-Staffelgeschoss zur Erweiterung der Sicherungsverwahrung um 30 barrierefreie Unterbringungsplätze sowie die Herstellung dazugehöriger Außenanlagen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel (Seidelstraße 39, 13507 Berlin). Bestandteil der Leistung sind die Erstellung der Vorplanungsunterlage (VPU), der Bauplanungsunterlage (BPU) sowie der Genehmigungsplanung für ein Zustimmungsverfahren nach § 77 BauO Berlin unter Koordination aller Fachplanungen (Objektplanung, Tragwerk, TGA, Freianlagen, Brandschutz, Bauphysik, Bauakustik, Raumakustik).
Generalplanerleistungen (u.a. nach HOAI § 34 Gebäude und Innenräume, § 51 Tragwerksplanung, § 55 Technische Ausrüstung, § 39 Freianlagen sowie Fachplanungen Brandschutz, Bauphysik, Bauakustik, Raumakustik) für die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Technik-Staffelgeschoss zur Erweiterung der Sicherungsverwahrung um 30 barrierefreie Unterbringungsplätze sowie die Herstellung dazugehöriger Außenanlagen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel (Seidelstraße 39, 13507 Berlin). Bestandteil der Leistung sind die Erstellung der Vorplanungsunterlage (VPU), der Bauplanungsunterlage (BPU) sowie der Genehmigungsplanung für ein Zustimmungsverfahren nach § 77 BauO Berlin unter Koordination aller Fachplanungen (Objektplanung, Tragwerk, TGA, Freianlagen, Brandschutz, Bauphysik, Bauakustik, Raumakustik).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Postleitzahl: 13507
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 16 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (Lph 2) wird mit Vertragsschluss beauftragt.
Stufe 2 (Lph 3 +4) ist eine optionale Leistung.
In der o.g. Vertragslaufzeit von 16 Monate ist die Stufe 2 enthalten.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation u. Erfahrung des betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität / Projektbezogene Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): null
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Die Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Die Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-02-03 10:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: null
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Die Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Die Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-23 10:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 1222 EU F Bewerberbogen als Eigenerklärung zur Eignung, IV 12112 EU F Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 1222EU F (Bewerberbogen):
4.2.1.Der Umsatz meines/unseres Unternehmens betrug in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: mindestens 1 Mio. € je Geschäftsjahr.
4.2.3.Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 €; sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.500.000 €.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 1222EU F (Bewerberbogen):
4.2.1.Der Umsatz meines/unseres Unternehmens betrug in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: mindestens 1 Mio. € je Geschäftsjahr.
4.2.3.Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 €; sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.500.000 €.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 1222EU F (Bewerberbogen):
4.3.1.Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Referenzen):
Es sind mindestens 2 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Sie enthalten mindestens folgende Angaben:
- Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsumfang (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer))
- Wert der erbrachten Leistung (Projektkosten KG 200-700 netto in Euro),
- Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Fertigstellung in Monat/Jahr),
- Angabe, ob öffentlicher oder privater Auftraggeber, Kontaktdaten des Ansprechpartners (der Name einer Person braucht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben werden),
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Anforderung an Referenzen: Eigenverantwortlich erbrachte Planungsleistungen in den letzten 8 Geschäftsjahren gem. IV 1222 EU F Bewerberbogen 4.3.1.: Die benannten Referenzen müssen mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI abgeschlossen sein. Die Gesamtbaukosten (KG 200-700) betragen mindestens 5 Mio. € (netto). Die Honorarzone für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist mindestens 4 gem. HOAI. Mindestens bei einer Referenz muss es sich um eine öffentliche Baumaßnahme handeln, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. Mindestens bei einer Referenz muss es sich um ein Gebäude mit erhöhten Sicherheitsanforderungen (vgl. Bewerberbogen) handeln. Mindestens bei einer Referenz muss der Bieter in der Funktion eines Generalplaners mindestens die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Fachplanungen Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke koordiniert haben.
4.3.2.1.: Die Anzahl der Ingenieure und/oder Architekten liegt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre bei mindestens 10 (Bei Arbeitsgemeinschaften oder Unterauftragnehmer: Gesamtzahl bezogen auf den Generalplaner angeben).
4.3.2.2: Das Unternehmen muss - insbesondere für die Qualitätssicherung - auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückgreifen:
- Gesamtprojektleiter/-PL-GÜ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung
- Planungskoordinator/-Koo) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Objektplanung Gebäude oder vergleichbar.
- Projektleiter/-PL-TA-V) mit Studienabschluss der Fachrichtung Technische Ausrüstung Versorgungstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) oder staatlich geprüfter Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Fachplanung
Technische Ausrüstung Versorgungstechnik.
- Projektleiter/-PL-TA-ELT) mit Studienabschluss der Fachrichtung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) oder staatlich geprüfter Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 1222EU F (Bewerberbogen):
4.3.1.Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Referenzen):
Es sind mindestens 2 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Sie enthalten mindestens folgende Angaben:
- Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsumfang (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer))
- Wert der erbrachten Leistung (Projektkosten KG 200-700 netto in Euro),
- Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Fertigstellung in Monat/Jahr),
- Angabe, ob öffentlicher oder privater Auftraggeber, Kontaktdaten des Ansprechpartners (der Name einer Person braucht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben werden),
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Anforderung an Referenzen: Eigenverantwortlich erbrachte Planungsleistungen in den letzten 8 Geschäftsjahren gem. IV 1222 EU F Bewerberbogen 4.3.1.: Die benannten Referenzen müssen mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI abgeschlossen sein. Die Gesamtbaukosten (KG 200-700) betragen mindestens 5 Mio. € (netto). Die Honorarzone für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist mindestens 4 gem. HOAI. Mindestens bei einer Referenz muss es sich um eine öffentliche Baumaßnahme handeln, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. Mindestens bei einer Referenz muss es sich um ein Gebäude mit erhöhten Sicherheitsanforderungen (vgl. Bewerberbogen) handeln. Mindestens bei einer Referenz muss der Bieter in der Funktion eines Generalplaners mindestens die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Fachplanungen Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke koordiniert haben.
4.3.2.1.: Die Anzahl der Ingenieure und/oder Architekten liegt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre bei mindestens 10 (Bei Arbeitsgemeinschaften oder Unterauftragnehmer: Gesamtzahl bezogen auf den Generalplaner angeben).
4.3.2.2: Das Unternehmen muss - insbesondere für die Qualitätssicherung - auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückgreifen:
- Gesamtprojektleiter/-PL-GÜ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung
- Planungskoordinator/-Koo) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Objektplanung Gebäude oder vergleichbar.
- Projektleiter/-PL-TA-V) mit Studienabschluss der Fachrichtung Technische Ausrüstung Versorgungstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) oder staatlich geprüfter Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Fachplanung
Technische Ausrüstung Versorgungstechnik.
- Projektleiter/-PL-TA-ELT) mit Studienabschluss der Fachrichtung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) oder staatlich geprüfter Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Mit der Angebotsabgabe ist der Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist der Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß IV 2112 EU F Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen eigenen Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung vorlegen.
1) Änderungen der Vorgaben im Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig.
2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mit der Angebotsabgabe ist der Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist der Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß IV 2112 EU F Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen eigenen Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung vorlegen.
1) Änderungen der Vorgaben im Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig.
2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Bewerberbogen IV 1222EU F als Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-850484 (2025-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtplanungsleistung LPH 2 - LPH 4 für den Neubau eines Erweiterungsbaus für die Sicherungsverwahrung in Anlehnung an die HOAI Leistungsphasen 1-9.
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage 1 Aufgabenbeschreibung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Dauer: 36 Monate Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (Lph 2) wurde mit
Vertragsschluss beauftragt. Stufe 2 (Lph 3 +4) ist eine optionale Leistung. In der o.g. Vertragslaufzeit von 16 Monate ist die Stufe 2 enthalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: null
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VM_25227_VgV_O_Ge
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-24 📅
Titel: Gesamtplanungsleistung LPH 2 - LPH 4
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Assmann Beraten + Planen GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Assmann Beraten + Planen GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Assmann Beraten + Planen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE114877074
Postanschrift: Franklinstraße 46
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt/Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vgv@assmann.info📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 850484-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: keine Angaben
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-342693 (2026-05-18)