Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Geschäftsbesorgung für die Fortführung des Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" zu vergeben. Vorgesehen ist eine Projektlaufzeit vom 26.01.2026 bis zum 31. August 2029. Erwartet wird die Erbringung von rund 390 Leistungsstunden pro Monat bis August 2029. Mit der Fortführung eines Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" werden Voraussetzungen geschaffen, um die zusätzlichen Aufgaben und besonderen Herausforderungen des Strukturwandels zu erfüllen und die Projektträger bei der Planung und Umsetzung von relevanten Projekten zu unterstützen und zu begleiten.Das Projektbüro "Stadt der Zukunft Zeitz" übernimmt als Dienstleister Aufgaben für die Stadt Zeitz. Die durch den Strukturwandel und die damit verbundenen Prozesse entstehenden Aufgaben sind vielfältig und können in konzeptionelle und strategische Aufgaben sowie in projektbezogene Aufgaben unterteilt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschäftsbesorgung zur Fortführung des Projektbüros der Stadt Zeitz - „Stadt der Zukunft Zeitz“ - Altmarkt 1 in 06712 Zeitz
Referenznummer: 633104/11/2025
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Geschäftsbesorgung für die Fortführung des Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" zu vergeben. Vorgesehen ist eine Projektlaufzeit vom 26.01.2026 bis zum 31. August 2029. Erwartet wird die Erbringung von rund 390 Leistungsstunden pro Monat bis August 2029. Mit der Fortführung eines Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" werden Voraussetzungen geschaffen, um die zusätzlichen Aufgaben und besonderen Herausforderungen des Strukturwandels zu erfüllen und die Projektträger bei der Planung und Umsetzung von relevanten Projekten zu unterstützen und zu begleiten.Das Projektbüro "Stadt der Zukunft Zeitz" übernimmt als Dienstleister Aufgaben für die Stadt Zeitz. Die durch den Strukturwandel und die damit verbundenen Prozesse entstehenden Aufgaben sind vielfältig und können in konzeptionelle und strategische Aufgaben sowie in projektbezogene Aufgaben unterteilt werden.
Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Geschäftsbesorgung für die Fortführung des Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" zu vergeben. Vorgesehen ist eine Projektlaufzeit vom 26.01.2026 bis zum 31. August 2029. Erwartet wird die Erbringung von rund 390 Leistungsstunden pro Monat bis August 2029. Mit der Fortführung eines Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" werden Voraussetzungen geschaffen, um die zusätzlichen Aufgaben und besonderen Herausforderungen des Strukturwandels zu erfüllen und die Projektträger bei der Planung und Umsetzung von relevanten Projekten zu unterstützen und zu begleiten.Das Projektbüro "Stadt der Zukunft Zeitz" übernimmt als Dienstleister Aufgaben für die Stadt Zeitz. Die durch den Strukturwandel und die damit verbundenen Prozesse entstehenden Aufgaben sind vielfältig und können in konzeptionelle und strategische Aufgaben sowie in projektbezogene Aufgaben unterteilt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 633104/11/2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Postleitzahl: 06712
Stadt: Zeitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-26 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-04 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-12-04 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV
Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern.
Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung
herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV
Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern.
Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung
herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten
Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Die nachfolgenden Erklärungen müssen auch von Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden:
• Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung)
• Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung und Einzelnachweise oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auf Verlangen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten
Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Die nachfolgenden Erklärungen müssen auch von Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden:
• Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung)
• Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung und Einzelnachweise oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auf Verlangen
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis des Bestehens einer interdisziplinären Mirarbeiterstruktur (siehe Leistungsbeschreibung, Pkt. 3.2.1.1., letzer Absatz)
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Berufserfahrungen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV):
Die Kerninformationen zum Personal beinhalten:
- Namentliche Nennung der Mitarbeiter
- Qualifikationsnachweis der Mitarbeiter (Ingenieur, etc.)
- Dauer der Berufsausübung und Darstellung der während dieses Zeitraums ausgeübten Tätigkeiten und spezifische Berufserfahrungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in diedeutsche Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis des Bestehens einer interdisziplinären Mirarbeiterstruktur (siehe Leistungsbeschreibung, Pkt. 3.2.1.1., letzer Absatz)
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Berufserfahrungen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV):
Die Kerninformationen zum Personal beinhalten:
- Namentliche Nennung der Mitarbeiter
- Qualifikationsnachweis der Mitarbeiter (Ingenieur, etc.)
- Dauer der Berufsausübung und Darstellung der während dieses Zeitraums ausgeübten Tätigkeiten und spezifische Berufserfahrungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in diedeutsche Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Mit dem Angebot ist vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in ein
Berufsregister
- Gewerbeanmeldung
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in diedeutsche Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Mit dem Angebot ist vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in ein
Berufsregister
- Gewerbeanmeldung
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in diedeutsche Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt
abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen:
- Als Nachweis der Leistungsfähigkeit ist zu jedem aufgeführten Punkt (siehe Tabelle, Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.2) eine Referenz zu erläutern, die im Zeitraum von 2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurde. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung und die Auftraggeber sind zu benennen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt
abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Auf Verlangen sind vorzulegen:
- Als Nachweis der Leistungsfähigkeit ist zu jedem aufgeführten Punkt (siehe Tabelle, Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.2) eine Referenz zu erläutern, die im Zeitraum von 2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurde. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung und die Auftraggeber sind zu benennen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Mit dem Angebot ist vorzulegen: - Gültiger Nachweis einer Berufs- und
Betriebshaftpflichtversicherung
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene
Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt
124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
geführt werden. Mit dem Angebot ist vorzulegen: - Gültiger Nachweis einer Berufs- und
Betriebshaftpflichtversicherung
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter sind aufgefordert, mit ihrem Angebot die Konzeption zur Leistungs- und
Aufgabenerfüllung des Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" vorzulegen.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand dieser Konzeption.
Bitte nutzen Sie für die Konzeptdarstellung den Vordruck, der den Vergabeunterlagen beiliegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter sind aufgefordert, mit ihrem Angebot die Konzeption zur Leistungs- und
Aufgabenerfüllung des Projektbüros "Stadt der Zukunft Zeitz" vorzulegen.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand dieser Konzeption.
Bitte nutzen Sie für die Konzeptdarstellung den Vordruck, der den Vergabeunterlagen beiliegt.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) und
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. VOB/A EU.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 0345-514-0
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 514-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der
Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB
regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der
Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB
regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 213-730961 (2025-11-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auf Grundlage von § 58 Abs. 2 S. 3 VgV gibt der Auftraggeber hier einen Festpreis für die
beschriebene Aufgabe vor. Die Bewertung und die Vergabe der Leistungen des Bieters
richten sich sodann ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen
Kriterien.
Bei gegebener Eignung des Bieters wird die eingereichte Konzeption auf Grundlage der,
in der "Leistungsbeschreibung_PB_ab 2026" genannten Kriterien und Wichtungen bewertet.
Die eingereichten Konzeptionen werden von jedem Mitglied des Bewertungsgremiums nach
den in der "Leistungsbeschreibung_PB_ab 2026" genannten 6 Schwerpunkten mit 0, 1, 2 oder 3 Punkten bewertet.
0 Punkte – (nicht vorhanden): zu diesem Schwerpunkt der geforderten Konzeption werden
keine Aussagen gemacht.
1 Punkt – Zu diesem Schwerpunkt der geforderten Konzeption werden allgemeine, wenig
konkrete oder unvollständige Aussagen getroffen. Die Mitglieder des Bewertungsgremiums
gewinnen nur unvollständige Vorstellungen zur vorgesehenen Arbeitsweise des
Projektbüros.
2 Punkte – Zu diesem Schwerpunkt der geforderten Konzeption werden umfassende und
konkrete Aussagen getroffen. Das Bewertungsgremium gewinnt gute Vorstellungen zur
vorgesehenen Arbeitsweise des Projektbüros. Die Konzeption entspricht grundsätzlich den
Anforderungen der Ausschreibung und erfüllt die wesentlichen Erwartungen der Mitglieder
des Bewertungsgremiums.
3 Punkte – Zu diesem Schwerpunkt der geforderten Konzeption werden sehr überzeugende,
umfassende sowie sehr konkrete Aussagen getroffen. Das Bewertungsgremium gewinnt sehr
gute und klare Vorstellungen zur vorgesehenen Arbeitsweise des Projektbüros. Die
Konzeption erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung und erfüllt die Erwartungen der
Mitglieder des Bewertungsgremiums im besonderen Maße.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis des Bestehens einer interdisziplinären Mirarbeiterstruktur (siehe Leistungsbeschreibung, Pkt. 3.2.1.1., letzer Absatz)
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Berufserfahrungen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV):
Die Kerninformationen zum Personal beinhalten:
- Namentliche Nennung der Mitarbeiter
- Qualifikationsnachweis der Mitarbeiter (Ingenieur, etc.)
- Dauer der Berufsausübung und Darstellung der während dieses Zeitraums ausgeübten Tätigkeiten und spezifische Berufserfahrungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis des Bestehens einer interdisziplinären Mirarbeiterstruktur (siehe Leistungsbeschreibung, Pkt. 3.2.1.1., letzer Absatz)
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Berufserfahrungen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV):
Die Kerninformationen zum Personal beinhalten:
- Namentliche Nennung der Mitarbeiter
- Qualifikationsnachweis der Mitarbeiter (Ingenieur, etc.)
- Dauer der Berufsausübung und Darstellung der während dieses Zeitraums ausgeübten Tätigkeiten und spezifische Berufserfahrungen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9c7ede64-d1ce-4818-8185-eacec27f1e57-01
Quelle: OJS 2025/S 214-735384 (2025-11-05)