Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt ein "Gestaltungskonzept" im Losverfahren in 4 Fachlosen aus. Gegenstand dieser Auschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beleuchtung (Los 1)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung
Referenznummer: AOK24115-383
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt ein "Gestaltungskonzept" im Losverfahren in 4 Fachlosen aus. Gegenstand dieser Auschreibung...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt ein "Gestaltungskonzept" im Losverfahren in 4 Fachlosen aus. Gegenstand dieser Auschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beleuchtung (Los 1)
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 094 100 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
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Zusätzliche Informationen:
“Teststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu...”
Zusätzliche Informationen
Teststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stehlampen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-15 📅
Datum des Endes: 2027-04-14 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit, Service, Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leuchten📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-05 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Bindefrist endet am 25.04.2025.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Eigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Eigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5BY8
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5BY8
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 55113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 023-072140 (2025-01-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 094 100 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-05 📅
Datum des Endes: 2027-05-04 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-12 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Bindefrist endet am 02.05.2025.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Ende der Bieterfragen von 26. Februar 2025 auf 05. März 2025 Anpassung der Angebtosfrist von Mittwoch 05. März 2025 (12:00 Uhr) auf Mittwoch, 12. März 2025...”
Text
Ende der Bieterfragen von 26. Februar 2025 auf 05. März 2025 Anpassung der Angebtosfrist von Mittwoch 05. März 2025 (12:00 Uhr) auf Mittwoch, 12. März 2025 (12:00 Uhr) Anpassung Eröffnung der Angebote von Mittwoch 05. März 2025 (12:01 Uhr) auf Mittwoch, 12. März 2025 (12:01 Uhr) Die Änderungen betreffen alle Lose: Los 1: Steheleuchte und Tischleuchte Los 2: Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3: Stehleuchte für Wartebereich In der Bekanntmachung muss es heißen: 5.1.11: Bieterfragen statt: 26.02.2025 muss es heißen: 05.03.2025 5.1.12: Angebotsfrist statt: 05.03.2025 (12:00 Uhr) muss es heißen: 12.03.2025 (12:00 Uhr) 5.1.12: Angebotseröffnung statt: 05.03.2025 (12:01 Uhr) muss es heißen: 12:03.2025 (12:01 Uhr)
“Anpassung der Termine: Ende Bieterfragen Ende Angebotsfrist Eröffungstermin”
Quelle: OJS 2025/S 024-074288 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 094 100 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 804 953 EUR (framework approximate) 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1408807.68 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 491 967 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Donnersbergkreis🏙️
Verfahren Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: AOK24115-383 (Los 1 und Los 3)
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-15 📅
Titel: Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung Los 1 und 3
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1408807.68 💰
Niedrigstes Angebot: 491 967 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 556 316 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: König + Neurath AG
Nationale Registrierungsnummer: HRB72204
Postanschrift: Industriestraße 1-3
Postleitzahl: 61184
Postort: Karben
Region: Wetteraukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@koenig-neurath.de📧
Telefon: +49 6039 4830📞
Fax: +49 6039 483214 📠
URL: http://koenig-neurath.de🌏
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 494 700 💰
Niedrigstes Angebot: 236 700 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 248 637 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 4175
Postanschrift: Rettistr. 5
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: info@lichtzentrale.de📧
Telefon: 0981 9697041📞
Fax: 0981 8903291 📠
URL: http://www.lichtzentrale.de🌏
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 32 790 💰
Niedrigstes Angebot: 7 581 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 556 316 EUR 💰
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5K6Q
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5K6Q
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 090-298606 (2025-05-08)