Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und - spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104), ist eine Erweiterung der vorhandenen Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A). Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gestellerweiterung
Referenznummer: EU24115
Kurze Beschreibung:
Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und -
spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien
durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104), ist eine Erweiterung der vorhandenen
Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern
zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient
dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das
Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit
zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung
benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine
Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des
Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A).
Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und -
spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien
durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104), ist eine Erweiterung der vorhandenen
Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern
zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient
dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das
Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit
zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung
benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine
Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des
Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A).
Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
1.) Konstruktion:
Die Spezialkonstruktion muss eine besonders schwingungsarme Halterung der Komponenten der
o.g. Installation des Vakuumkammersystems ermöglichen. Diese sollte in der Auswahl der
Materialien (Edelstahl) und der Fertigungstechniken (Schraub- und Schweißkonstruktion, Nutzung
von Industrieprofilen) der vorhandenen Konstruktion des Trägergestells des Rastertunnelmikroskops
entsprechen.
2.) Integration in das bereits vorhandene Trägersystem:
Optimale Integration in das bereits vorhandene Trägersystem, um die technische und funktionale
Kompatibilität der Gestellerweiterung zu dem bereits existierenden Aufbau sicherzustellen.
3.) Neumontage und Anpassung:
Der Bieter muss die Gestellerweiterung in den komplexen Gesamtaufbau integrieren und später die
Neumontage, Überprüfung sowie Anpassung an die vorhandene Konstruktion durchführen (Pos. 10
des Ablaufplans).
4.) Kostenkontrolle:
Optimierungen der Konstruktion hinsichtlich einer möglichen Kostenersparnis müssen berücksichtigt
werden. So wäre z.B. die Teilung der zentralen Basisplatte und deren Verschraubung über
Verstrebungen an der Unterseite eine mögliche Konstruktionsalternative. Grundsätzlich können
mögliche Änderungen in Abstimmung entschieden werden.
Erstellung der Konstruktion der Gestellerweiterung durch den Auftragnehmer auf Basis des Entwurfs
des Auftraggebers.
Fachtechnische Begleitung zu Art und Ausführung durch den Auftragnehmer.
Montage- und Fertigungsoptimierung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Fertigung der Gestellerweiterung.
Auslieferung der Gestellerweiterung und entsprechende Teilrechnungsstellung an die BUW in 2025.
Abbau des vorhandenen Gestells des 30mK-STM-Systems am IFW Dresden (Auftragnehmer), sobald
das Gebäude X der BUW fertiggestellt ist (voraussichtlich 2026/27).
Aufbau des bestehenden Gestells in Wuppertal in seiner aktuellen Form (voraussichtlich 2026/27).
Installation der Gestellerweiterung auf dem vorbereiteten 30mK-STM-System nach Inbetriebnahme
durch den Auftraggeber (voraussichtlich 2026/27).
1.) Konstruktion:
Die Spezialkonstruktion muss eine besonders schwingungsarme Halterung der Komponenten der
o.g. Installation des Vakuumkammersystems ermöglichen. Diese sollte in der Auswahl der
Materialien (Edelstahl) und der Fertigungstechniken (Schraub- und Schweißkonstruktion, Nutzung
von Industrieprofilen) der vorhandenen Konstruktion des Trägergestells des Rastertunnelmikroskops
entsprechen.
2.) Integration in das bereits vorhandene Trägersystem:
Optimale Integration in das bereits vorhandene Trägersystem, um die technische und funktionale
Kompatibilität der Gestellerweiterung zu dem bereits existierenden Aufbau sicherzustellen.
3.) Neumontage und Anpassung:
Der Bieter muss die Gestellerweiterung in den komplexen Gesamtaufbau integrieren und später die
Neumontage, Überprüfung sowie Anpassung an die vorhandene Konstruktion durchführen (Pos. 10
des Ablaufplans).
4.) Kostenkontrolle:
Optimierungen der Konstruktion hinsichtlich einer möglichen Kostenersparnis müssen berücksichtigt
werden. So wäre z.B. die Teilung der zentralen Basisplatte und deren Verschraubung über
Verstrebungen an der Unterseite eine mögliche Konstruktionsalternative. Grundsätzlich können
mögliche Änderungen in Abstimmung entschieden werden.
Erstellung der Konstruktion der Gestellerweiterung durch den Auftragnehmer auf Basis des Entwurfs
des Auftraggebers.
Fachtechnische Begleitung zu Art und Ausführung durch den Auftragnehmer.
Montage- und Fertigungsoptimierung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Fertigung der Gestellerweiterung.
Auslieferung der Gestellerweiterung und entsprechende Teilrechnungsstellung an die BUW in 2025.
Abbau des vorhandenen Gestells des 30mK-STM-Systems am IFW Dresden (Auftragnehmer), sobald
das Gebäude X der BUW fertiggestellt ist (voraussichtlich 2026/27).
Aufbau des bestehenden Gestells in Wuppertal in seiner aktuellen Form (voraussichtlich 2026/27).
Installation der Gestellerweiterung auf dem vorbereiteten 30mK-STM-System nach Inbetriebnahme
durch den Auftraggeber (voraussichtlich 2026/27).
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Mit Ausnahme von Leistungsbezogenen Unterlagen (§ 56 Abs. 3 VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Anlage E.01 - Eigenerklerung Umsätze
Einreichung einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (100.000 EUR netto).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Anlage E.01 - Eigenerklerung Umsätze
Einreichung einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (100.000 EUR netto).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Anlage E.02 - Referenzen
Der Auftragnehmer möge durch geeignete Referenzen nachweisen, dass er vergleichbare komplexe
Aufträge in der Vergangenheit bewältigt hat.
Liste der vergleichbaren, in den letzten abgeschlossenen fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes (netto in EUR), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (es sind zwingend zwei Referenzen anzugeben).
Vergleichbar bedeutet, dass die Leistung in der Lieferung / Fertigung bestanden haben muss und der Auftragswert mindestens 100.000 EUR netto betrug.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Anlage E.02 - Referenzen
Der Auftragnehmer möge durch geeignete Referenzen nachweisen, dass er vergleichbare komplexe
Aufträge in der Vergangenheit bewältigt hat.
Liste der vergleichbaren, in den letzten abgeschlossenen fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes (netto in EUR), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (es sind zwingend zwei Referenzen anzugeben).
Vergleichbar bedeutet, dass die Leistung in der Lieferung / Fertigung bestanden haben muss und der Auftragswert mindestens 100.000 EUR netto betrug.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erstellung der Konstruktion der Gestellerweiterung durch den Auftragnehmer auf Basis des Entwurfs des Auftraggebers in 2025.
Fachtechnische Begleitung zu Art und Ausführung durch den Auftragnehmer.
Montage- und Fertigungsoptimierung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Fertigung der Gestellerweiterung.
Auslieferung der Gestellerweiterung und entsprechende Teilrechnungsstellung an die BUW in 11/2025 (Befristung wesentlicher Fördermittel).
Abbau des vorhandenen Gestells des 30mK-STM-Systems am IFW Dresden (Auftragnehmer), sobald das Gebäude X der BUW fertiggestellt ist (voraussichtlich 2026/27).
Aufbau des bestehenden Gestells in Wuppertal in seiner aktuellen Form (voraussichtlich 2026/27).
Installation der Gestellerweiterung auf dem vorbereiteten 30mK-STM-System nach Inbetriebnahme durch den Auftraggeber (voraussichtlich 2026/27).
Erstellung der Konstruktion der Gestellerweiterung durch den Auftragnehmer auf Basis des Entwurfs des Auftraggebers in 2025.
Fachtechnische Begleitung zu Art und Ausführung durch den Auftragnehmer.
Montage- und Fertigungsoptimierung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Fertigung der Gestellerweiterung.
Auslieferung der Gestellerweiterung und entsprechende Teilrechnungsstellung an die BUW in 11/2025 (Befristung wesentlicher Fördermittel).
Abbau des vorhandenen Gestells des 30mK-STM-Systems am IFW Dresden (Auftragnehmer), sobald das Gebäude X der BUW fertiggestellt ist (voraussichtlich 2026/27).
Aufbau des bestehenden Gestells in Wuppertal in seiner aktuellen Form (voraussichtlich 2026/27).
Installation der Gestellerweiterung auf dem vorbereiteten 30mK-STM-System nach Inbetriebnahme durch den Auftraggeber (voraussichtlich 2026/27).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 11 weitere
Entrichtung von Steuern
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYT4ME44YG
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 084-277634 (2025-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: EU25017
Kurze Beschreibung:
Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und - spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104), ist eine Erweiterung der vorhandenen Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A). Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und - spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104), ist eine Erweiterung der vorhandenen Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A). Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
Beschreibung
Interne Kennung: EU25017
Beschreibung der Beschaffung:
1.) Konstruktion: Die Spezialkonstruktion muss eine besonders schwingungsarme Halterung der Komponenten der o.g. Installation des Vakuumkammersystems ermöglichen. Diese sollte in der Auswahl der Materialien (Edelstahl) und der Fertigungstechniken (Schraub- und Schweißkonstruktion, Nutzung von Industrieprofilen) der vorhandenen Konstruktion des Trägergestells des Rastertunnelmikroskops entsprechen. 2.) Integration in das bereits vorhandene Trägersystem: Optimale Integration in das bereits vorhandene Trägersystem, um die technische und funktionale Kompatibilität der Gestellerweiterung zu dem bereits existierenden Aufbau sicherzustellen. 3.) Neumontage und Anpassung: Der Bieter muss die Gestellerweiterung in den komplexen Gesamtaufbau integrieren und später die Neumontage, Überprüfung sowie Anpassung an die vorhandene Konstruktion durchführen (Pos. 10 des Ablaufplans). 4.) Kostenkontrolle: Optimierungen der Konstruktion hinsichtlich einer möglichen Kostenersparnis müssen berücksichtigt werden. So wäre z.B. die Teilung der zentralen Basisplatte und deren Verschraubung über Verstrebungen an der Unterseite eine mögliche Konstruktionsalternative. Grundsätzlich können mögliche Änderungen in Abstimmung entschieden werden. Erstellung der Konstruktion der Gestellerweiterung durch den Auftragnehmer auf Basis des Entwurfs des Auftraggebers. Fachtechnische Begleitung zu Art und Ausführung durch den Auftragnehmer. Montage- und Fertigungsoptimierung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Fertigung der Gestellerweiterung. Auslieferung der Gestellerweiterung und entsprechende Teilrechnungsstellung an die BUW in 2025. Abbau des vorhandenen Gestells des 30mK-STM-Systems am IFW Dresden (Auftragnehmer), sobald das Gebäude X der BUW fertiggestellt ist (voraussichtlich 2026/27). Aufbau des bestehenden Gestells in Wuppertal in seiner aktuellen Form (voraussichtlich 2026/27). Installation der Gestellerweiterung auf dem vorbereiteten 30mK-STM-System nach Inbetriebnahme durch den Auftraggeber (voraussichtlich 2026/27).
1.) Konstruktion: Die Spezialkonstruktion muss eine besonders schwingungsarme Halterung der Komponenten der o.g. Installation des Vakuumkammersystems ermöglichen. Diese sollte in der Auswahl der Materialien (Edelstahl) und der Fertigungstechniken (Schraub- und Schweißkonstruktion, Nutzung von Industrieprofilen) der vorhandenen Konstruktion des Trägergestells des Rastertunnelmikroskops entsprechen. 2.) Integration in das bereits vorhandene Trägersystem: Optimale Integration in das bereits vorhandene Trägersystem, um die technische und funktionale Kompatibilität der Gestellerweiterung zu dem bereits existierenden Aufbau sicherzustellen. 3.) Neumontage und Anpassung: Der Bieter muss die Gestellerweiterung in den komplexen Gesamtaufbau integrieren und später die Neumontage, Überprüfung sowie Anpassung an die vorhandene Konstruktion durchführen (Pos. 10 des Ablaufplans). 4.) Kostenkontrolle: Optimierungen der Konstruktion hinsichtlich einer möglichen Kostenersparnis müssen berücksichtigt werden. So wäre z.B. die Teilung der zentralen Basisplatte und deren Verschraubung über Verstrebungen an der Unterseite eine mögliche Konstruktionsalternative. Grundsätzlich können mögliche Änderungen in Abstimmung entschieden werden. Erstellung der Konstruktion der Gestellerweiterung durch den Auftragnehmer auf Basis des Entwurfs des Auftraggebers. Fachtechnische Begleitung zu Art und Ausführung durch den Auftragnehmer. Montage- und Fertigungsoptimierung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Fertigung der Gestellerweiterung. Auslieferung der Gestellerweiterung und entsprechende Teilrechnungsstellung an die BUW in 2025. Abbau des vorhandenen Gestells des 30mK-STM-Systems am IFW Dresden (Auftragnehmer), sobald das Gebäude X der BUW fertiggestellt ist (voraussichtlich 2026/27). Aufbau des bestehenden Gestells in Wuppertal in seiner aktuellen Form (voraussichtlich 2026/27). Installation der Gestellerweiterung auf dem vorbereiteten 30mK-STM-System nach Inbetriebnahme durch den Auftraggeber (voraussichtlich 2026/27).
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-27 📅
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.00000000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Anträge ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Nach Durchführung eines offenen Verfahrens welches am 29.04.2025 veröffentlicht wurde, musste dieses nach der Angebotsöffnung aufgehoben werden, da keine wertbaren Angebote nach § 63 (1) Nr. 1 VgV eingegangen sind.
In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Dieses Verfahren ist Teil einer Gesamtmaßnahme, deren geschätzter Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, und der Schätzwert dieses Verfahrens liegt oberhalb der Freigrenze (80 000 Euro) (§ 3 Abs. 9 VgV).
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Nach Durchführung eines offenen Verfahrens welches am 29.04.2025 veröffentlicht wurde, musste dieses nach der Angebotsöffnung aufgehoben werden, da keine wertbaren Angebote nach § 63 (1) Nr. 1 VgV eingegangen sind.
In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Dieses Verfahren ist Teil einer Gesamtmaßnahme, deren geschätzter Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, und der Schätzwert dieses Verfahrens liegt oberhalb der Freigrenze (80 000 Euro) (§ 3 Abs. 9 VgV).
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Dezernat 1.3 - Sachgebiet E - EU Vergaben
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 277634-2025
Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTLGUG2G8
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 150-519133 (2025-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: EU25020
Kurze Beschreibung:
Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und - spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104) ist eine Erweiterung der vorhandenen Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A). Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
Nach Beschaffung eines hochauflösenden Geräts für die Rastertunnelmikroskopie und - spektroskopie zur Untersuchung der elektronischen Struktur von neuartigen Quantenmaterialien durch die Universität Wuppertal (Großgeräteantrag EU22104) ist eine Erweiterung der vorhandenen Trägerkonstruktion für die Integration von Ultrahochvakuum (UHV) Präparationsvakuumkammern zur Erlangung der vollen erwünschten Funktionsfähigkeit notwendig. Das UHV-System selbst dient dazu Proben und Messspitzen kontaminationsfrei zu präparieren und deren Transfer in das Rastertunnelmikroskop zu ermöglichen. Das UHV-System ist bereits vorhanden. Auf dieser hiermit zu beschaffenden neuen Trägerkonstruktion werden sämtliche für die Probenvorbereitung benötigten UHV-Kammern und Analysegeräte installiert werden. Dazu existiert eine Entwurfsplanung für die Konstruktion basierend auf dem bereits vorhandenen Trägergestell des Rastertunnelmikroskops (siehe Anlage A). Offene Unklarheiten sind ausschließlich über den VMP NRW (Bieterkommunikation) zu klären.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 149536.40 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 149536.40 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 149536.40 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU25020 Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-16 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Nach Durchführung eines offenen Verfahrens welches am 29.04.2025 veröffentlicht wurde, musste dieses nach der Angebotsöffnung aufgehoben werden, da keine wertbaren Angebote nach § 63 (1) Nr. 1 VgV eingegangen sind.
Auch das anschließende Verhandlungsverfahren musste gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind (siehe Anlage 2 zum Vergabevermerk vom 06.08.2025).
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll (§ 14 Abs. 4 Nr. 2a VgV).
Dieses Verfahren ist Teil einer Gesamtmaßnahme, deren geschätzter Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, und der Schätzwert dieses Verfahrens liegt oberhalb der Freigrenze (80 000 Euro) (§ 3 Abs. 9 VgV).
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Nach Durchführung eines offenen Verfahrens welches am 29.04.2025 veröffentlicht wurde, musste dieses nach der Angebotsöffnung aufgehoben werden, da keine wertbaren Angebote nach § 63 (1) Nr. 1 VgV eingegangen sind.
Auch das anschließende Verhandlungsverfahren musste gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind (siehe Anlage 2 zum Vergabevermerk vom 06.08.2025).
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll (§ 14 Abs. 4 Nr. 2a VgV).
Dieses Verfahren ist Teil einer Gesamtmaßnahme, deren geschätzter Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, und der Schätzwert dieses Verfahrens liegt oberhalb der Freigrenze (80 000 Euro) (§ 3 Abs. 9 VgV).
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-12 📅
Titel: Abt Industrievertretung GmbH & Co. KG, 01936 Königsbrück
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 149536.40 💰
Niedrigstes Angebot: 149536.40 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 149536.40 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1 - 14620
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abt Industrievertretung GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE356733929
Postanschrift: Markt 13
Postleitzahl: 01936
Postort: Königsbrück
Region: Bautzen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: r.fritsch@iv-abt.de📧
Telefon: 035765 154380📞
URL: https://www.iv-abt.de/impressum/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Dezernat 1.3 - Sachgebiet E - EU Vergaben
Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTATY1UPB
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 178-607387 (2025-09-15)