Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, wenn und soweit eine Eintragungspflicht besteht
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mindestens 1-jährige Zusammenarbeit in der Befundung von Wälzlagerschäden und deren Ursachen.
Befundung der Wälzlager Pos. 151 (Flender Material-Nr.: 000.001.152.380) und
Wälzlager Pos. 152 (Flender Material-Nr.: 000.050.000.981) auf Stromdurchgänge und dadurch entstandene Schadensintensität. Dokumentation der Begutachtung,
erstellen und Übermittlung des Befundungsberichts mit textlicher und bildlicher
Darstellung aller Auffälligkeiten an das technische Büro der Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main.
Der Nachweis des entsprechenden Fachwissens kann durch die
Teilnahmebescheinigung an der Schulung „Wälzlagerschäden und ihre
Ursachen“ (Angeboten von Wälzlagerhersteller SKF) erfolgen.
Gleichwertig ist eine Teilnahmebescheinigung eines Fachseminars betreffend
Wälzlagerschäden und deren Ursachen, dass die teilnehmenden Personen in die
Lage versetzt die Ursachen für Lagerausfälle zu ermitteln und Maßnahmen
einzuleiten, die eine Wiederholung der Fehler ausschließen.
Seminarinhalt muss sein, dass den Teilnehmenden zunächst typische Laufspuren
im Lager erläutert werden. Anschließend werden die Schadensarten nach ISO
15243 und deren Merkmale erklärt und anhand ausgefallener Lager verdeutlicht.
Dabei werden auch die Ursachen und mögliche Abhilfemaßnahmen diskutiert. Des
Weiteren wird den teilnehmenden Personen Eine strukturierte Herangehensweise
für die Durchführung einer Wälzlagerschadensanalyse nahegebracht. Nach den
theoretischen Grundlagen müssen die teilnehmenden Personen die erworbenen
Kenntnisse im praktischen Teil an ausgefallenen Lagern aus unterschiedlichen
Anwendungen und Industrien vertiefen. Die Teilnahme muss in Präsenz erfolgen.
Die Seminardauer muss 2 Tage oder länger sein.
Alternativ kann der Bieter den Nachweis durch eine, in den letzten 5 Jahren
erfolgte, mindestens 1-jährige, die VGF zufriedenstellende, Zusammenarbeit
in der Befundung von Wälzlagerschäden und deren Ursachen erbringen.