Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis 2023 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohner Bach) erarbeitet. Das Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK, 2023) beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme, eine Ermittlung der Schäden und Defizite sowie die Benennung von Maßnahmenvorschlägen. Nach diesem Konzept werden seit 2023 insgesamt ca. 700 Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer verfolgt, die im Rahmen der Unterhaltung durch den Landkreis Ahrweiler in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen (Abk. GWH = Gewässerwiederherstellung: Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem GWK). Erste Teilmaßnahmen wurden in 2023 begonnen, sind teilweise bereits abgeschlossen bzw. in Ausführung. Die Maßnahmen sind in Planungspaketen gebündelt; es handelt sich um derzeit 25 Teilprojekte, von denen sich 10 Teilprojekte über längere Gewässerabschnitte erstrecken. Im Jahr 2024 wurden eine Projektsteuerung und fünf Planungsbüros mit Rahmenverträgen für die Planung und Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogrammes beauftragt. Dementsprechend wurde in 2024 die Mehrzahl der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landkreises planerisch beauftragt bzw. begonnen. Die erforderlichen Planungen und Baumaßnahmen werden sich über mehrere Jahre erstrecken, und es ist das Ziel, dass die Baumaßnahmen so rasch als möglich umzusetzen. Viele Maßnahmen beinhalten Abtrags- und Geländeprofilierungsarbeiten im Gewässerkorridor. Diese bedürfen u.a. vorauslaufender Baugrunderkundungen und entsprechender bodenmechanischer und chemischer Bodenuntersuchungen. Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die geotechnischen Leistungen der Baugrunderkundung mit orientierenden Bodenanalysen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, sowie bei Bedarf weiterführender geotechnischer Beratungsleistungen im Zuge der Planung und baulichen Umsetzung. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden (weiteres vgl. Beschreibung der Leistungen unten). Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmenvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerwiederherstellung Ahr: Rahmenvereinbarungen für Geotechnik
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis 2023 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohner Bach) erarbeitet. Das Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK, 2023) beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme, eine Ermittlung der Schäden und Defizite sowie die Benennung von Maßnahmenvorschlägen.
Nach diesem Konzept werden seit 2023 insgesamt ca. 700 Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer verfolgt, die im Rahmen der Unterhaltung durch den Landkreis Ahrweiler in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen (Abk. GWH = Gewässerwiederherstellung: Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem GWK). Erste Teilmaßnahmen wurden in 2023 begonnen, sind teilweise bereits abgeschlossen bzw. in Ausführung. Die Maßnahmen sind in Planungspaketen gebündelt; es handelt sich um
derzeit 25 Teilprojekte, von denen sich 10 Teilprojekte über längere Gewässerabschnitte erstrecken. Im Jahr 2024 wurden eine Projektsteuerung und fünf Planungsbüros mit Rahmenverträgen für die Planung und Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogrammes beauftragt. Dementsprechend wurde in 2024 die Mehrzahl der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landkreises planerisch beauftragt bzw. begonnen. Die erforderlichen Planungen und Baumaßnahmen werden sich über mehrere Jahre erstrecken, und es ist das Ziel, dass die Baumaßnahmen so rasch als möglich umzusetzen. Viele Maßnahmen beinhalten Abtrags- und Geländeprofilierungsarbeiten im Gewässerkorridor. Diese bedürfen u.a. vorauslaufender Baugrunderkundungen und entsprechender bodenmechanischer und chemischer Bodenuntersuchungen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die geotechnischen Leistungen der Baugrunderkundung mit orientierenden Bodenanalysen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, sowie bei Bedarf weiterführender geotechnischer Beratungsleistungen im Zuge der Planung und baulichen Umsetzung. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden (weiteres vgl. Beschreibung der Leistungen unten). Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmenvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis 2023 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohner Bach) erarbeitet. Das Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK, 2023) beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme, eine Ermittlung der Schäden und Defizite sowie die Benennung von Maßnahmenvorschlägen.
Nach diesem Konzept werden seit 2023 insgesamt ca. 700 Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer verfolgt, die im Rahmen der Unterhaltung durch den Landkreis Ahrweiler in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen (Abk. GWH = Gewässerwiederherstellung: Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem GWK). Erste Teilmaßnahmen wurden in 2023 begonnen, sind teilweise bereits abgeschlossen bzw. in Ausführung. Die Maßnahmen sind in Planungspaketen gebündelt; es handelt sich um
derzeit 25 Teilprojekte, von denen sich 10 Teilprojekte über längere Gewässerabschnitte erstrecken. Im Jahr 2024 wurden eine Projektsteuerung und fünf Planungsbüros mit Rahmenverträgen für die Planung und Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogrammes beauftragt. Dementsprechend wurde in 2024 die Mehrzahl der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landkreises planerisch beauftragt bzw. begonnen. Die erforderlichen Planungen und Baumaßnahmen werden sich über mehrere Jahre erstrecken, und es ist das Ziel, dass die Baumaßnahmen so rasch als möglich umzusetzen. Viele Maßnahmen beinhalten Abtrags- und Geländeprofilierungsarbeiten im Gewässerkorridor. Diese bedürfen u.a. vorauslaufender Baugrunderkundungen und entsprechender bodenmechanischer und chemischer Bodenuntersuchungen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die geotechnischen Leistungen der Baugrunderkundung mit orientierenden Bodenanalysen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, sowie bei Bedarf weiterführender geotechnischer Beratungsleistungen im Zuge der Planung und baulichen Umsetzung. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden (weiteres vgl. Beschreibung der Leistungen unten). Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmenvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅ Beschreibung
Interne Kennung: E34512279
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die geotechnische Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Baugrunderkundung und Bodenmechanische Laborversuche sowie chemische Analysen. Für die Teilprojekte / Maßnahmen der GWH sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Teilleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen:
Pos. 1) Grundlagenermittlung und Erkundungsprogramm
Pos. 2) Datenübermittlung
Pos. 3) Baugrunderkundung
Pos. 4) Leitungserkundung, Einmessarbeiten
Pos. 5) Bodenmechanische Laborversuche und chemische Analysen
Pos. 6) Geotechnischer Untersuchungsbericht
Pos. 7) Besondere Leistungen
Die in den oben genannten Positionen aufgeführten Leistungen stellen eine wichtige Vorarbeit für die Wiederaufbaumaßnahmen im Ahrtal dar. In Abhängigkeit der Anzahl geeigneter Bewerber werden Rahmenvereinbarungen mit mindestens fünf bis maximal acht Unternehmen geschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien. Grundsätzlich umfasst eine Rahmenvereinbarung das gesamte Maßnahmenprogramm der GWH als Höchstmenge. Das bedeutet, dass die beauftragten Rahmenvertragspartner theoretisch für jede Maßnahme aus dem Programm der GWH angefragt werden können. Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmenvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die geotechnische Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Baugrunderkundung und Bodenmechanische Laborversuche sowie chemische Analysen. Für die Teilprojekte / Maßnahmen der GWH sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Teilleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen:
Pos. 1) Grundlagenermittlung und Erkundungsprogramm
Pos. 2) Datenübermittlung
Pos. 3) Baugrunderkundung
Pos. 4) Leitungserkundung, Einmessarbeiten
Pos. 5) Bodenmechanische Laborversuche und chemische Analysen
Pos. 6) Geotechnischer Untersuchungsbericht
Pos. 7) Besondere Leistungen
Die in den oben genannten Positionen aufgeführten Leistungen stellen eine wichtige Vorarbeit für die Wiederaufbaumaßnahmen im Ahrtal dar. In Abhängigkeit der Anzahl geeigneter Bewerber werden Rahmenvereinbarungen mit mindestens fünf bis maximal acht Unternehmen geschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien. Grundsätzlich umfasst eine Rahmenvereinbarung das gesamte Maßnahmenprogramm der GWH als Höchstmenge. Das bedeutet, dass die beauftragten Rahmenvertragspartner theoretisch für jede Maßnahme aus dem Programm der GWH angefragt werden können. Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmenvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
Zusätzliche Informationen:
5.1.6.1.1) Angebote:
Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen.
Hinweis:
Angebote sind explizit mit Anschreiben einzureichen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwendung formloser Anschreiben möglich.
5.1.6.1.2) Registereintrag
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
5.1.6.1.3) Eigenerklärung (EE)
Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen.
Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format).
Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
5.1.6.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege)
Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA)
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem Angebot eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE)
VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, und sind spätestens nach der Zuschlagserteilung elektronisch vorzulegen.
5.1.6.1.7) Originale
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
5.1.6.1.1) Angebote:
Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen.
Hinweis:
Angebote sind explizit mit Anschreiben einzureichen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwendung formloser Anschreiben möglich.
5.1.6.1.2) Registereintrag
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
5.1.6.1.3) Eigenerklärung (EE)
Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen.
Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format).
Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
5.1.6.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege)
Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA)
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem Angebot eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE)
VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, und sind spätestens nach der Zuschlagserteilung elektronisch vorzulegen.
5.1.6.1.7) Originale
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Das Projektgebiet umfasst die Ahr und ihre Zuflüsse (Gewässer 2. Ordnung) zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bei der Gemeinde Dorsel und dem Mündungsgebiet in den Rhein. Die betrachteten Gewässerabschnitte haben eine Gesamtlänge von ca. 100 km.
Das Projektgebiet umfasst die Ahr und ihre Zuflüsse (Gewässer 2. Ordnung) zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bei der Gemeinde Dorsel und dem Mündungsgebiet in den Rhein. Die betrachteten Gewässerabschnitte haben eine Gesamtlänge von ca. 100 km.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ahrweiler
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Leistungskriterien werden entsprechend der Vergabeunterlage „Zuschlagskriterien“ bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Referenzen Projektleitung:
Nachweis geeigneter Referenzen der Projektleitung nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Personal“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).
Es sind entsprechende Referenzen vorzulegen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Es können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Personal-Qualifikation.
Geeignete Referenzen gemäß Formular „Eignungskriterien Personal“:
Referenz 1:
Geforderter Mindeststandard:
Erfahrung mit Baugrunduntersuchungen und Erstellung eines Geotechnischen Berichts gemäß HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3, in einem Fluss- bzw. Auengebiet mit he-terogenen Untergrundverhältnissen.
Alter der Referenz: nicht älter als 10 Jahre.
Zusatzpunkte, wenn mit:
a) Durchführen von Bodenmechanischen Laborversuchen und/oder chemischen Analysen hinsichtlich der bautechnischen Wiederverwertung des Baugrunds.
b) Weiterführenden geotechnischen Beratungsleistungen während der Planungs- und/oder Ausführungsphase eines wasserbaulichen Vorhabens (z.B. Dammbau, Gewässerrenaturierung, wasserbauliche Ingenieurbauwerke etc.).
Referenz 2:
Geforderter Mindeststandard:
Erfahrung mit Baugrunduntersuchungen und Erstellung eines Geotechnischen Berichts gemäß HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3, in einem Fluss- bzw. Auengebiet mit he-terogenen Untergrundverhältnissen.
Alter der Referenz: nicht älter als 10 Jahre.
Zusatzpunkte, wenn mit:
a) Durchführen von Bodenmechanischen Laborversuchen und/oder chemischen Analysen hinsichtlich der bautechnischen Wiederverwertung des Baugrunds.
b)Weiterführenden geotechnischen Beratungsleistungen während der Planungs- und/oder Ausführungsphase eines wasserbaulichen Vorhabens (z.B. Dammbau, Gewässerrenaturierung, wasserbauliche Ingenieurbauwerke etc.).
Referenz 3:
Geforderter Mindeststandard:
Erfahrungen gemäß den Vorgaben der Referenz 1 oder der Referenz 2.
Zusatzpunkte:
Zusatzpunkte entsprechend der Referenz 1 oder der Referenz 2.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§21 VgV Rahmenvereinbarungen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-05 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die geplante Laufzeit der Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung bis zum 31.12.2030 (geltender Förderzeitraum der Wiederaufbaumaßnahmen).
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 8
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-05-05 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-24 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
5.1.9.1.1) Berufshaftpflichtversicherung (BHV):
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
Geforderte MDS:
Für Personenschäden: 1,0 Mio. EUR.
Für sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR.
5.1.9.1.2) Umsatz
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
5.1.9.1.3) Personal/Beschäftigte
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen
5.1.9.1.1) Berufshaftpflichtversicherung (BHV):
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
Geforderte MDS:
Für Personenschäden: 1,0 Mio. EUR.
Für sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR.
5.1.9.1.2) Umsatz
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
5.1.9.1.3) Personal/Beschäftigte
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen
Technische und berufliche Fähigkeiten
5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], ggf. stellvertretende Projektleitung [SPL], fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.
5.1.9.2.2) Qualitätssicherung
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], ggf. stellvertretende Projektleitung [SPL], fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.
5.1.9.2.2) Qualitätssicherung
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung Ahrweiler - Stabsstelle Hochwasserresilienz und Aufbaukoordination
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 071310000000-001-20
Postanschrift: Wilhelmstraße 24-30
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Region: Ahrweiler
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: info@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de📧
Telefon: +49 2641 975-0📞
URL: http://www.kreis-ahrweiler.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34512279🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E34512279🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞
URL: https://mwvlw.rlp.de/themen/oeffentliche-auftraege-und-vergabe🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 067-218702 (2025-04-02)