Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ in der Gemeinde Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 390 Adressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet aus-gewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gigaausbau Stadt Schneverdingen 2.0
Reference number: 31-2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ in der Gemeinde Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 390 Adressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet aus-gewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ in der Gemeinde Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 390 Adressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet aus-gewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-16 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-16 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 183
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Benennung von mindestens einer Referenz aus den vergangenen 5 (fünf) Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Benennung von mindestens einer Referenz aus den vergangenen 5 (fünf) Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer
Mindestdeckungshöhe über EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer
Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG);
• Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG);
• Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: n.kurtz@heidekreis.de📧
Telefon: +495191 970-659📞
URL: https://www.heidekreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98997286🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
“In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie...”
In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt entweder bereits auf Grundlage der Erstangebote oder als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: n.kurtz@heidekreis.de📧
Telefon: +495191 970-659📞
URL: https://www.heidekreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ergänzender Hinweis zu Punkt 5.1.16 - Überprüfungsstelle:
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die gegenständliche Vergabe keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Vergabeverstöße zuständig. Diese Frage kann von der o.g. Vergabekammer bestätigt werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 112-384104 (2025-06-11)