Der Auftragnehmer soll als Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin), als erster Ansprechpartner und Ratgeber für das Land Berlin sowie Unternehmen, Verbände, Privatpersonen und alle weiteren relevanten Telekommunikationsakteure des Landes wirken und die Gigabit-Strategie maßgeblich mit umsetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin GKT-Berlin
Reference number: 2025-D-018
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer soll als Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin), als erster Ansprechpartner und Ratgeber für das Land Berlin sowie Unternehmen,...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer soll als Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin), als erster Ansprechpartner und Ratgeber für das Land Berlin sowie Unternehmen, Verbände, Privatpersonen und alle weiteren relevanten Telekommunikationsakteure des Landes wirken und die Gigabit-Strategie maßgeblich mit umsetzen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 016 807 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer soll als Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin), als erster Ansprechpartner und Ratgeber für das Land Berlin sowie Unternehmen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer soll als Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin), als erster Ansprechpartner und Ratgeber für das Land Berlin sowie Unternehmen, Verbände, Privatpersonen und alle weiteren relevanten Telekommunikationsakteure des Landes wirken und die Gigabit-Strategie maßgeblich mit umsetzen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme# In der Woche nach Ende der Angebotsfrist werden die Einladungen für die Präsentationstermine zur Vorstellung der in...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme# In der Woche nach Ende der Angebotsfrist werden die Einladungen für die Präsentationstermine zur Vorstellung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Präsentationsinhalte versendet. Die Präsentationstermine finden voraussichtlich 2-3 Wochen nach Ende der Angebotsfrist im Gebäude des Auftraggebers oder in Ausnahmen in digitaler Form statt. Die Präsentationstermine sind auf 75 Minuten angesetzt, wovon 40-65 Minuten für die Präsentation und 30 Minuten für Fragen zu den Präsentationsinhalten eingeplant sind.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingesetztes Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt-124 oder EEE), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt-124 oder EEE), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist, ggf. auch von Mitgliedern Bewerber-/Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• einer Bankerklärung
• oder der Jahresabschlüsse bzw. Auszüge von Jahresabschlüssen für die letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• einer Bankerklärung
• oder der Jahresabschlüsse bzw. Auszüge von Jahresabschlüssen für die letzten drei Geschäftsjahre, aus denen jeweils ein Mindestumsatz hervorgeht, der der Summe des Auftragswerts entspricht (ohne Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, d. h. 1.008.403 EUR netto). Für ein noch nicht abgeschlossenes Geschäftsjahr ist auch die Vorlage einer BWA zulässig.
• oder einer Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der jeweils mindestens der Summe des Auftragswerts, ohne Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, d. h. 1.008.403 EUR netto, entspricht.
Bei Bietergemeinschaften erfolgt eine kumulative Betrachtung der Umsatzwerte der beteiligten Unternehmen. Einzureichen sind durch jedes Unternehmen jeweils eine Bankerklärung, die entsprechenden Jahresabschlüsse oder eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• einer Erklärung zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
1. für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 1.500.000,- und
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• einer Erklärung zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
1. für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 1.500.000,- und
2. für Vermögensschäden mindestens EUR 750.000,-
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.
Sollte keine entsprechende Versicherung vorhanden sein, kann der Bewerber verbindlich erklären, im Fall der Auftragserteilung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis durch jedes Unternehmen erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens zwei geeignete Referenzen des Anbieters bzw. Unternehmens bzw. eine jedes Unternehmens einer Bietergemeinschaft aus den letzten fünf Jahren für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens zwei geeignete Referenzen des Anbieters bzw. Unternehmens bzw. eine jedes Unternehmens einer Bietergemeinschaft aus den letzten fünf Jahren für jeden der nachfolgenden Punkte:
1. Darstellung und Nachweis bereits erbrachter Leistungen im Rahmen von Kompetenzzentren (vergleichbar dem Gigabit-Kompetenz-Team Berlin) mindestens auf Landesebene in vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Komplexität (Stunden, Umsatz) im Bereich Projektmanagement, Politikberatung und Konzepterstellung zur Umsetzung und Begleitung von Projekten der Errichtung digitaler Infrastruktur bzw. des Breitbandausbaus durch Telekommunikationsunternehmen oder einem vergleichbaren Themenfeld.
2. Darstellung und Nachweis bereits erbrachter Leistungen im Bereich Errichtung digitaler Infrastruktur bzw. des Breitbandausbaus durch Telekommunikationsunternehmen mit Fokus auf Genehmigungsverfahren.
Referenzen jeweils mit Angabe der Auftraggeber, Ansprechpartner und Kontaktangaben sowie des Leistungsumfangs, Leistungszeitraums und Auftragswertes (netto).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. "Wirt-238“ Erklärung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. "Wirt-238“ Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zu verwenden. Eignungsleihe: Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie oder er nachweist, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber/Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 47 VgV. Die Vordrucke "Wirt-124“ (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), "Wirt-235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt-236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden. Unteraufträge: Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist diese im Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit Hinweis auf den Leistungsbestandteil, der als Unterauftrag vergeben werden soll, sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen. Die Benennung des Unterauftragnehmers hat spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung mindestens in Textform (bspw. E-Mail) zu erfolgen. In der Angebotsphase werden Bietende ggf. bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert, etwaige Unterauftragnehmer zu benennen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 36 VgV. Die Vordrucke "Wirt-124“ (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), "Wirt-235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt-236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden.
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, jeweils von jedem Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft:
* Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum...”
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, jeweils von jedem Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft:
* Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen: Formular Wirt-124
* Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs.
2 FFV: Formular Wirt-2141
* Beachtung Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt
* Nachweis / Versicherungsschein oder Eigenerklärung Haftpflichtversicherung unter Nennung Mindestsumme
* Wirt-2142: BVB Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und
Schulungsunternehmen
* Wirt-2143: BVB Verhinderung von Benachteiligung Teil A
* Wirt2144: BVB Kontrolle u. Sanktionen Teil B
* Beachtung Wirt-124.1 Restriktive Maßnahmen Russland
* Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 147-509867 (2025-08-01)