GKV Arzneimittel Abrechnungsdaten und Analysesoftware
GWQ ServicePlus AG
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags über die Lieferung GKV-Arzneimittel-Abrechnungsdaten aus Versandapotheken, öffentlichen Apotheken und ambulante Abgaben im Krankenhaus sowie die Bereitstellung einer onlinebasierten Analysesoftware.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-09.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-07-09 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: GKV Arzneimittel Abrechnungsdaten und Analysesoftware
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Verordnungsdaten
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 18:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GWQ ServicePlus AG
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ria-Thiele-Straße 2a
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de 📧
Telefon: 0211-758498-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ53WJ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ53WJ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ53WJ 🌏
Name: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5FM1
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZ53WJ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 022894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 130-448819 (2025-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: GKV Arzneimittel Abrechnungsdaten und Analysesoftware
Referenznummer:
GKV-Daten_02
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags über die Lieferung GKV-Arzneimittel-Abrechnungsdaten aus Versandapotheken, öffentlichen Apotheken und ambulante Abgaben im Krankenhaus sowie die Bereitstellung einer onlinebasierten Analysesoftware.
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Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
GKV-Daten_02
Beschreibung der Beschaffung:
Die GWQ benötigt für diverse Benchmark- & Geschäftsprozesse Arzneimittel-Verordnungsdaten für alle gesetzlichen Krankenversicherungen (ambulante Abgabe im Krankenhaus, öffentliche Apotheken und Versandapotheken). Eine Bereitstellung erfolgt über zwei Verfahren: 1. Mindestens 15 Online-Lizenzen (Mitarbeitergebunden) zum Arbeiten in dem Online-Tool UND 2. Separate Lieferung der Rohdaten zum Einlesen der Daten ins GWQ-Data Warehouse (DWH). Die Bereitstellung der Daten erfolgt über einen verschlüsselten und automatisierbaren Transportweg (SFTP, HTTPS, etc.).
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Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag wird über einen Zeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr geschlossen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Verordnungsdaten
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es wird darauf hingewiesen, dass die GWQ ServicePlus AG grundsätzlich nicht den strengen vergaberechtlichen Regelungen unterliegt, da die Anwendungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Um die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen und ein höchstes Maß an Transparenz für den beabsichtigten Vertragsabschluss zu gewährleisten, wendet die GWQ ServicePlus AG in diesem Fall jedoch freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu die Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) an.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 18:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters, dass sein Unternehmen über eine gültige und bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckungssumme verfügt: Personen- und Sachschäden (pauschal) 1.000.000 EUR Vermögensschaden (pauschal) 100.000 EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind auch Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Dabei sind folgende Mindestangaben zu machen: - Kassenname - Leistungsart/Umfang - Ansprechpartner Vertragspartner
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Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
+ 2 weitere
Korruption
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GWQ ServicePlus AG
Nationale Registrierungsnummer:
DE 258895210
Postanschrift: Ria-Thiele-Straße 2a
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de 📧
Telefon: 0211-758498-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ53WJ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ53WJ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ53WJ 🌏
Name: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5FM1
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZ53WJ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 022894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 130-448819 (2025-07-09)
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