Auftragsbekanntmachung (2025-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleichrichterunterwerk Uniplatz
Reference number: 2025-110-01-01-0768
Kurze Beschreibung:
“Retrofit Gleichrichterunterwerk (GUW) Uniplatz”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das GUW Uniplatz, Baujahr 2000 ist derzeit mit der speicherprogrammierbaren Steuerung des Typs AEG A250 für die Feld- und Stationsleittechnik ausgerüstet....”
Beschreibung der Beschaffung
Das GUW Uniplatz, Baujahr 2000 ist derzeit mit der speicherprogrammierbaren Steuerung des Typs AEG A250 für die Feld- und Stationsleittechnik ausgerüstet.
Der Hersteller hat diese Hardwarekomponenten abgekündigt. Aufgrund des Dauerbetriebes von mehr als 100.000 Stunden und sich häufender Ausfälle der Feld- und Stationsleittechnik sowie des Streckenschutzes sind Schutz- und Steuerfunktionen nicht mehr dauerhaft intakt und sollen nach dem aktuellen Stand der Technik neu errichtet werden. Das GUW Uniplatz wurde von der Firma Adtranz ausgerüstet.
Die speicherprogrammierbaren Steuerungen des Typs AEG A120 wurde bei dem o.g. GUW innerhalb der Streckenfelder der Gleichspannungsanlagen eingesetzt und damit Funktionen zum Anlagenschutz sowie Steuerungsfunktionen realisiert. Weiterhin werden Daten von den Mittelspannungsanlagen zur Stationsleittechnik kommuniziert. Diese Felddaten werden an eine so genannte Master-SPS (ZSPS, AEG A250) übertragen, verarbeitet und mittels Industrie-PC vor Ort visualisiert. Für die notwendige Software des Betriebssystems ist eine aktuelle Version vorzusehen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt. Der Zahlungsplan hat zur...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt. Der Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist hierzu eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 25
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@mvbnet.de📧
Telefon: +493915482136📞 Haupttätigkeit
Urban railway/light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-196af3cef03-28cc955fde2f8e7b🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
“(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter...”
(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
(b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemäß §45 Abs. 2 KrWG, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die
1. in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
2. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind,
3. sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder
4. im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: --
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: ---
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 091-307592 (2025-05-08)