Es ist beabsichtigt die Gleisanlage entlang der OEG Strecke 9403 vor Wendeschleife Heddesheim in zwei Teilabschnitten zwischen Wallstadt und Heddesheim zu erneuern. Die hier ausgeschriebene Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in zwei Teilabschnitte auf, es handelt sich um die Erneuerung von zwei eingleisigen Abschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 955m. Der Streckenabschnitt West beträgt ca. 510m und der Streckenabschnitt Ost ca. 445m. Die vorhandene Gleisanlage besteht zum größten Teil aus Schottergleis (S41) mit Beton- bzw. Holzschwellen. Dieser wird vollständig zurück gebaut und durch ein offenes Schottergleis (49E1) mit Betonschwellen ersetzt. Die Gesamtbaumaßnahme umfasst im Wesentlichen: - Rückbau der bestehenden Gleisanlage (Schienenprofil S41) und Schwellen. - Abladen von Gleisstoffmaterialien (Schienen, Spannbetonschwellen und Sicherungskappen) - Erneuerung des Gleises (Vignolschiene im offenen Schottergleis) auf Spannbetonschwelle einschließlich Erdarbeiten und Bahnschotter - Aus- und Wiedereinbau des bestehenden Gleises (49E1) - Austausch von Betonschwellen im Bereich des wiederhergestellten Gleises - Einbau von Sicherungskappen in Radienbereichen - Lieferung und Einbau von Kammerfüllelemente für die Bahnübergänge - Erneuerung der Bahnübergänge - Stopf- und Richtarbeiten - Verkehrssicherungsmaßnahme für die gesamte Baumaßnahme
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleiserneuerung 9403 MA Richtung Heddesheim
Referenznummer: 053-25-EK7
Kurze Beschreibung:
“Es ist beabsichtigt die Gleisanlage entlang der OEG Strecke 9403 vor Wendeschleife Heddesheim in zwei Teilabschnitten zwischen Wallstadt und Heddesheim zu...”
Kurze Beschreibung
Es ist beabsichtigt die Gleisanlage entlang der OEG Strecke 9403 vor Wendeschleife Heddesheim in zwei Teilabschnitten zwischen Wallstadt und Heddesheim zu erneuern.
Die hier ausgeschriebene Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in zwei Teilabschnitte auf, es handelt sich um die Erneuerung von zwei eingleisigen Abschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 955m. Der Streckenabschnitt West beträgt ca. 510m und der Streckenabschnitt Ost ca. 445m.
Die vorhandene Gleisanlage besteht zum größten Teil aus Schottergleis (S41) mit Beton- bzw. Holzschwellen. Dieser wird vollständig zurück gebaut und durch ein offenes Schottergleis (49E1) mit Betonschwellen ersetzt.
Die Gesamtbaumaßnahme umfasst im Wesentlichen:
- Rückbau der bestehenden Gleisanlage (Schienenprofil S41) und Schwellen.
- Abladen von Gleisstoffmaterialien (Schienen, Spannbetonschwellen und Sicherungskappen)
- Erneuerung des Gleises (Vignolschiene im offenen Schottergleis) auf Spannbetonschwelle
einschließlich Erdarbeiten und Bahnschotter
- Aus- und Wiedereinbau des bestehenden Gleises (49E1)
- Austausch von Betonschwellen im Bereich des wiederhergestellten Gleises
- Einbau von Sicherungskappen in Radienbereichen
- Lieferung und Einbau von Kammerfüllelemente für die Bahnübergänge
- Erneuerung der Bahnübergänge
- Stopf- und Richtarbeiten
- Verkehrssicherungsmaßnahme für die gesamte Baumaßnahme
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: e0ba6afc-6941-4bb5-a0c6-7bacecdaac51
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist beabsichtigt die Gleisanlage entlang der OEG Strecke 9403 vor Wendeschleife Heddesheim in zwei Teilabschnitten zwischen Wallstadt und Heddesheim zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt die Gleisanlage entlang der OEG Strecke 9403 vor Wendeschleife Heddesheim in zwei Teilabschnitten zwischen Wallstadt und Heddesheim zu erneuern.
Die hier ausgeschriebene Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in zwei Teilabschnitte auf, es handelt sich um die Erneuerung von zwei eingleisigen Abschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 955m. Der Streckenabschnitt West beträgt ca. 510m und der Streckenabschnitt Ost ca. 445m.
Die vorhandene Gleisanlage besteht zum größten Teil aus Schottergleis (S41) mit Beton- bzw. Holzschwellen. Dieser wird vollständig zurück gebaut und durch ein offenes Schottergleis (49E1) mit Betonschwellen ersetzt.
Die Gesamtbaumaßnahme umfasst im Wesentlichen:
- Rückbau der bestehenden Gleisanlage (Schienenprofil S41) und Schwellen.
- Abladen von Gleisstoffmaterialien (Schienen, Spannbetonschwellen und Sicherungskappen)
- Erneuerung des Gleises (Vignolschiene im offenen Schottergleis) auf Spannbetonschwelle
einschließlich Erdarbeiten und Bahnschotter
- Aus- und Wiedereinbau des bestehenden Gleises (49E1)
- Austausch von Betonschwellen im Bereich des wiederhergestellten Gleises
- Einbau von Sicherungskappen in Radienbereichen
- Lieferung und Einbau von Kammerfüllelemente für die Bahnübergänge
- Erneuerung der Bahnübergänge
- Stopf- und Richtarbeiten
- Verkehrssicherungsmaßnahme für die gesamte Baumaßnahme
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Zusätzliche Informationen:
“Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger...”
Zusätzliche Informationen
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Ort des Eröffnungstermins:
“Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d...”
Ort des Eröffnungstermins
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-21 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
“Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften.
Mit dem Angebot sind zusätzliche Referenznachweise folgender Leistungen einzureichen:
- Mindestens 2 Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Gleiserneuerungsmaßnahmen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahlkommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
-Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extraausgewiesenem Leitungspersonal.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 040-126530 (2025-02-25)