- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Neben den unter 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Unterlagen sind auch folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: • Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Vorlage eines technischen Konzeptes. In diesem Konzept hat der Bieter vollständige Ausführungen zu machen. Eine Berücksichtigung von Inhalten aus sonstigen Teilen des Angebotes, Verweisen auf bekannte Unterlagen oder sonstige als bekannt vorausgesetzte Erkenntnisse der Auftraggeberin erfolgt bei der Prüfung der Realisierungskonzepte nicht. Das Konzept ist mit dem Angebot einzureichen. Das Konzept wird gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 VgV nicht nachgefordert. Ein nicht eingereichtes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes.
Das Konzept ist wie folgt zu gliedern, dementsprechend sind zu allen hier aufgezählten Gliederungspunkten Ausführungen zu machen:
1. Filmvorführungs-, Medien und Zuspieltechnik
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und mit welcher Ausstattung der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Filmvorführungs-, Medien und Zuspieltechnik Plan
o Filmvorführungs-, Medien und Zuspieltechnik Materialliste
o Filmvorführungs-, Medien und Zuspieltechnik Visualisierung
2. Tontechnik
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und mit welcher Ausstattung der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Tontechnik Plan
o Tontechnik Materialliste
o Tontechnik Visualisierung
3. Beleuchtungs- und Lasertechnik
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und mit welchen Mitteln der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Beleuchtungs- und Lasertechnik Plan
o Beleuchtungs- und Lasertechnik Materialliste
o Beleuchtungs- und Lasertechnik Visualisierung
4. Hinweis- und Beschilderungssystem
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und mit welchen Mitteln der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Hinweis- und Beschilderungssystem Plan
o Hinweis- und Beschilderungssystem Liste
o Hinweis- und Beschilderungssystem Visualisierung
5. Logistik
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und mit welchen Mitteln der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Logistik Plan
o Logistik Liste
o Logistik Visualisierung
o Lageplan des gesamten Veranstaltungsgeländes
6. Personal- und Serviceleistungen inklusive grafischer Content-Erstellung
Inhaltlicher Konzeptbeitrag einschließlich nötiger Qualifikationsnachweise bzw. Zeugnisse, der darstellt, wie der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o skizzierte Produktionsablaufplanung
7. Begleitende Maßnahmen
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und wie und mit welchen Mitteln der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Visualisierung Dekoration/Verkleidung
o Dokumentation und Evaluierung
o Werbemaßnahmen Visualisierung
o Werbemaßnahmen Liste
o Werbemaßnahmen Zeitablaufplanung
8. Konzeptbeitrag zu Arbeits-, Infektionsschutz und Hygieneregeln
Inhaltlicher Konzeptbeitrag, der darstellt, wie und wie und mit welchen Mitteln der Leistungsteil erbracht werden soll. Weiterhin sind mit dem technischen Konzept zu diesem Leistungsteil folgende Unterlagen vorzulegen:
o Konzeptbeitrag
o Hygieneplan
Die jeweiligen Gliederungspunkte des technischen Konzeptes werden gemäß den im Bewertungsschema aufgeführten Aspekten bewertet. Grundlage der Bewertung ist die angebotene Leistung. Dementsprechend müssen unter anderem Quantitäten, Qualitäten, Planungen, Problemlösungen, Ressourceneinsatz der angebotenen Lösung angepasst sein und den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. In den
Angebotsunterlagen ist ein Lageplan der Örtlichkeiten enthalten, darüber hinaus
sind die Örtlichkeiten sind frei zugänglich und können in eigener Verantwortung bei
Bedarf in Augenschein genommen werden.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).