69124 Heidelberg, HD, Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village Grundleistungen nach § 19 HOAI, Leistungsphase 1-3 und Besondere Leistungen der Flächenplanung nach Anlage 9 HOAI Beabsichtigt ist die Beauftragung von Planungsleistungen gem. HOAI aus dem Teil 2 Abschnitt 1 Bauleitplanung, Leistungsbild Bebauungsplan zur Herstellung des Baurechts für das neue Ankunftszentrum auf Patrick-Henry-Village in Heidelberg. Das Konversionsgelände Patrick-Henry-Village (PHV) ist mit rund 100 ha eines der größten zusammenhängenden ehemals militärisch genutzten Areale in der Metropolregion Rhein-Neckar. Das Areal liegt ca. 6 km außerhalb des zusammenhängenden Siedlungsgebiets Heidelberg in unmittelbarer Nähe der Autobahn A5. Im Jahr 2013 wurde das PHV von der US-Armee geräumt. Seit Winter 2014 befindet sich die Baden-Württembergische Erstaufnahme für Menschen auf der Flucht auf dem Gelände von PHV. In Folge der Flüchtlingskrise 2015 wurde die Aufnahmeeinrichtung im PHV zu einem sogenannten Ankunftszentrum (AZ) ausgebaut, in welchem Menschen auf der Flucht alle notwendigen Schritte für das Asylverfahren innerhalb von 10 Tagen durchlaufen. Hierzu zählen Erfassung, Gesundheitsuntersuchung und Röntgen, das Stellen von Asylanträgen sowie die Asylanhörung beim Bundesamt für Migration und Flücht-linge (BAMF) in Heidelberg. Auf dem Areal sind zudem die für diese Zeit erforderlichen Unterbringungsräumlichkeiten untergebracht. Im Regelbetrieb sind rund 2.000 Menschen auf dem Gelände untergebracht. Der Betrieb des bestehenden Ankunftszentrums ist zeitlich befristet. In Folge eines umfangreichen landesweiten Standortsuchlaufs und eines Bürgerentscheids wurde die Neuunterbringung des Ankunftszentrums innerhalb des PHV zwischen Land und Stadt abgestimmt und im Jahr 2022 in den Dynamischen Masterplan integriert. Gemäß einem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Heidelberg wurde für die Neuunterbringung des Ankunftszentrums ein zweiphasiger Planungswettbewerb durchgeführt. Der erste Preisträger Schulz und Schulz Architekten GmbH aus Leipzig mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten aus München wurde mit der Planung beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundleistungen nach § 19 HOAI, Leistungsphase 1-3 Besondere Leistungen der Flächenplanung nach Anlage 9 HOAI
Referenznummer: 25-59008
Kurze Beschreibung:
69124 Heidelberg, HD, Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village
Grundleistungen nach § 19 HOAI, Leistungsphase 1-3 und Besondere Leistungen der Flächenplanung nach Anlage 9 HOAI
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Planungsleistungen gem. HOAI aus dem Teil 2 Abschnitt 1 Bauleitplanung, Leistungsbild Bebauungsplan zur Herstellung des Baurechts für das neue Ankunftszentrum auf Patrick-Henry-Village in Heidelberg.
Das Konversionsgelände Patrick-Henry-Village (PHV) ist mit rund 100 ha eines der größten zusammenhängenden ehemals militärisch genutzten Areale in der Metropolregion Rhein-Neckar. Das Areal liegt ca. 6 km außerhalb des zusammenhängenden Siedlungsgebiets Heidelberg in unmittelbarer Nähe der Autobahn A5. Im Jahr 2013 wurde das PHV von der US-Armee geräumt. Seit Winter 2014 befindet sich die Baden-Württembergische Erstaufnahme für Menschen auf der Flucht auf dem Gelände von PHV. In Folge der Flüchtlingskrise 2015 wurde die Aufnahmeeinrichtung im PHV zu einem sogenannten Ankunftszentrum (AZ) ausgebaut, in welchem Menschen auf der Flucht alle notwendigen Schritte für das Asylverfahren innerhalb von 10 Tagen durchlaufen. Hierzu zählen Erfassung, Gesundheitsuntersuchung und Röntgen, das Stellen von Asylanträgen sowie die Asylanhörung beim Bundesamt für Migration und Flücht-linge (BAMF) in Heidelberg. Auf dem Areal sind zudem die für diese Zeit erforderlichen Unterbringungsräumlichkeiten untergebracht. Im Regelbetrieb sind rund 2.000 Menschen auf dem Gelände untergebracht. Der Betrieb des bestehenden Ankunftszentrums ist zeitlich befristet. In Folge eines umfangreichen landesweiten Standortsuchlaufs und eines Bürgerentscheids wurde die Neuunterbringung des Ankunftszentrums innerhalb des PHV zwischen Land und Stadt abgestimmt und im Jahr 2022 in den Dynamischen Masterplan integriert. Gemäß einem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Heidelberg wurde für die Neuunterbringung des Ankunftszentrums ein zweiphasiger Planungswettbewerb durchgeführt. Der erste Preisträger Schulz und Schulz Architekten GmbH aus Leipzig mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten aus München wurde mit der Planung beauftragt.
Grundleistungen nach § 19 HOAI, Leistungsphase 1-3 und Besondere Leistungen der Flächenplanung nach Anlage 9 HOAI
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Planungsleistungen gem. HOAI aus dem Teil 2 Abschnitt 1 Bauleitplanung, Leistungsbild Bebauungsplan zur Herstellung des Baurechts für das neue Ankunftszentrum auf Patrick-Henry-Village in Heidelberg.
Das Konversionsgelände Patrick-Henry-Village (PHV) ist mit rund 100 ha eines der größten zusammenhängenden ehemals militärisch genutzten Areale in der Metropolregion Rhein-Neckar. Das Areal liegt ca. 6 km außerhalb des zusammenhängenden Siedlungsgebiets Heidelberg in unmittelbarer Nähe der Autobahn A5. Im Jahr 2013 wurde das PHV von der US-Armee geräumt. Seit Winter 2014 befindet sich die Baden-Württembergische Erstaufnahme für Menschen auf der Flucht auf dem Gelände von PHV. In Folge der Flüchtlingskrise 2015 wurde die Aufnahmeeinrichtung im PHV zu einem sogenannten Ankunftszentrum (AZ) ausgebaut, in welchem Menschen auf der Flucht alle notwendigen Schritte für das Asylverfahren innerhalb von 10 Tagen durchlaufen. Hierzu zählen Erfassung, Gesundheitsuntersuchung und Röntgen, das Stellen von Asylanträgen sowie die Asylanhörung beim Bundesamt für Migration und Flücht-linge (BAMF) in Heidelberg. Auf dem Areal sind zudem die für diese Zeit erforderlichen Unterbringungsräumlichkeiten untergebracht. Im Regelbetrieb sind rund 2.000 Menschen auf dem Gelände untergebracht. Der Betrieb des bestehenden Ankunftszentrums ist zeitlich befristet. In Folge eines umfangreichen landesweiten Standortsuchlaufs und eines Bürgerentscheids wurde die Neuunterbringung des Ankunftszentrums innerhalb des PHV zwischen Land und Stadt abgestimmt und im Jahr 2022 in den Dynamischen Masterplan integriert. Gemäß einem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Heidelberg wurde für die Neuunterbringung des Ankunftszentrums ein zweiphasiger Planungswettbewerb durchgeführt. Der erste Preisträger Schulz und Schulz Architekten GmbH aus Leipzig mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten aus München wurde mit der Planung beauftragt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 126 050 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 126050.42 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Angebot hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreiben zu erfolgen. Das Angebotsschreiben ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ''https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/'', abzugeben.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-59008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
Das Angebot hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreiben zu erfolgen. Das Angebotsschreiben ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ''https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/'', abzugeben.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-59008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
Postanschrift: L 4, 4-6
Postleitzahl: 68161
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-02 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-14 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-14 10:52:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-14 10:52:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Muster M124 (Eigenerklärung zur Eigung) vorzulegen. Hierin hat der Bieter die folgenden Angaben zu machen:
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Zusätzlicher Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung des vorgesehenen Projektleiters/der vorgesehenen Projektleiterin:
Qualifikation Stadtplaner/Stadtplanerin durch Kammerzugehörigkeit
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Angebot einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Muster M124 (Eigenerklärung zur Eigung) vorzulegen. Hierin hat der Bieter die folgenden Angaben zu machen:
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Zusätzlicher Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung des vorgesehenen Projektleiters/der vorgesehenen Projektleiterin:
Qualifikation Stadtplaner/Stadtplanerin durch Kammerzugehörigkeit
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Muster (B_)M124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hierin hat der Bieter die folgenden Angaben zu machen:
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Muster (B_)M124 geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Muster (B_)M124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hierin hat der Bieter die folgenden Angaben zu machen:
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Muster (B_)M124 geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Muster M124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hierin hat der Bieter die folgenden Angaben zu machen:
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs.
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Vorlage der Präsentation eines im Wesentlichen realisierten Referenzobjektes, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Präsentation des Referenzobjekts erfolgt auf max. 5 Seiten, Format max. A3 und muss die folgenden Angaben enthalten: Auftraggeber, Angabe Bauwerkskosten /anteilige Kosten der Kostengruppe/n, Fertigstellungszeitpunkt, bearbeitete Leistungsphasen, Fotos, Planauszüge und genaue Beschreibung.
Zudem muss die eingereichte Referenz die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Bebauungsplan oder Rahmenplan im Themenfeld großflächige Konversion / Kasernenkonversion
Hinweis:
Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden.
Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten.
Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Muster M124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hierin hat der Bieter die folgenden Angaben zu machen:
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs.
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Vorlage der Präsentation eines im Wesentlichen realisierten Referenzobjektes, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Präsentation des Referenzobjekts erfolgt auf max. 5 Seiten, Format max. A3 und muss die folgenden Angaben enthalten: Auftraggeber, Angabe Bauwerkskosten /anteilige Kosten der Kostengruppe/n, Fertigstellungszeitpunkt, bearbeitete Leistungsphasen, Fotos, Planauszüge und genaue Beschreibung.
Zudem muss die eingereichte Referenz die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Bebauungsplan oder Rahmenplan im Themenfeld großflächige Konversion / Kasernenkonversion
Hinweis:
Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden.
Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten.
Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die Angebote sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreiben (abrufbar unter der oben genannten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Angebotsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Angebote in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Angebote sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreiben (abrufbar unter der oben genannten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Angebotsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Angebote in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Mannheim
Postanschrift: L 4, 4-6
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
E-Mail: poststelle.amtmahd@vbv.bwl.de📧
Telefon: +49 621 292-3415📞
Fax: +49 621-292-2070 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 033-103560 (2025-02-14)