Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind drei Nachweise über vergleichbare ausgeführte Generalplanerleistungen aus den 7 letzten abgeschlossenen Kalenderjahren (Referenzen) einzureichen. Es werden auch geplante und nicht realisierte sowie in Planung oder Ausführung befindliche Projekte gewertet, sofern die einzelnen Leistungsphasen zu 100% abgeschlossen sind.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich (Kombinationen z.B. Referenz A: Lph. 1-4 HOAI und Referenz B: Lph. 5-9 HOAI sind zulässig).
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne besondere Kennzeichnung der entsprechenden
Referenzprojekte wird nicht in die Wertung mit einbezogen.
Es werden ausschließlich die drei ausgefüllten Formulare A4 gewertet. Eine
Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht
möglich. Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht
dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Referenzbescheinigungen können eingereicht werden, zwingend gefordert sind diese jedoch nicht.
Mindestanforderungen:
- Übernahme der Generalplanung der angefragten Leistungen in mindestens 3 Projekten
(Neubau, Umbau, Modernisierung, Erweiterung oder vergleichbar) aus den letzten 7
Kalenderjahren (Stichtag: 01.01.2018) mit Baukosten der KG 200 bis 500 von
mindestens 2,5 Mio. € netto und mindestens 80% der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI in den angefragten Leistungsbildern; Gebäude und
Freianlagen mindestens HZ III, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-5 mindestens in
der HZ II und
- davon mindestens 1 Schulbaumaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme aus den
Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Forschung, Gesundheit, Betreuung, Gastgewerbe
(z.B. Altenheim, Hotel, Kita, Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt)
Es ist die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sowie die technische Ausrüstung im Büro im Formular A5 anzugeben.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Die Angaben beziehen sich nur auf den Bieter bzw. auf jedes Büro einer Bietergemeinschaft. Mitglieder von Bietergemeinschaften werden nicht hinzuaddiert, sondern separat betrachtet.
Mindestanforderungen:
- jahresdurchschnittliche Beschäftigte des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft in den Jahren 2022, 2023 und 2024: mindestens 4 MA in Vollzeit/ Jahr
und
- davon technische Fachkräfte: mindestens 3 MA in Vollzeit/ Jahr mit entsprechender
Berufsbefähigung
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten von Nachunternehmern zur Ausführung von Teilen des Auftrags ist möglich. Sofern eine Unterbeauftragung für Teile der Leistung beabsichtigt ist, sind diese zu benennen.
Mindestanforderungen:
- mindestens Übernahme der Gebäude- und Innenraumplanung nach HOAI § 34 für die
Leistungsphasen 1 bis 5 durch den Bieter und
- Erfüllung aller Eignungskriterien inkl. Nachweisführung durch die/ den Nachunternehmer