Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Generalplanerleistungen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-31.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-01-31 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Generalplanerleistungen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Stadt: Hameln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Dauer: 32 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 14:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 14:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-04 14:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512021417 📞
Fax: +49 51512021569 📠
URL: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-073962 (2025-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Referenznummer:
S-HAMELN-2024-0106
Kurze Beschreibung: Generalplanerleistungen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Grundschule Afferde in 31789 Hameln/OT Afferdel in der Breslauer Str. 34. Der Erweiterungsbau umfasst Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung (Verpflegung und Betreuungsräume) sowie den Ausbau von einer 2,5-zügigen Schule zu einer 3-zügigen Schule inkl. entsprechender Infrastruktur (Lagerflächen, Sanitäranlagen etc.). Ab Schuljahr 2027/2028 ist mit ca. 300 Schülerinnen und Schülern an der Schule zu rechnen. Hinzu kommen die pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeiter der Schule mit ca. 40 Personen. Die Fertigstellung wird für Ende 2027 angestrebt.
Es liegt ein Raumprogramm mit einem Bedarf von rund 640 qm Nutzfläche vor.
Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2021 § 34, LP 1-9
2. Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 § 39, LP 1-9
3. Objektplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51, LP 1-6
3. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 55, LP 1-9 der Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8
sowie weitere besondere und zusätzliche Leistungen innerhalb der Leistungsphasen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Stadt: Hameln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Dauer: 32 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 14:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 14:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-04 14:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auszug bzw. eine Kopie der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes und Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder (oder vergleichbar). Bei Bietern außerhalb Deutschlands ist aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, erforderlich.
Der Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der
Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTOÜbereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderungen:
- Auszug nicht älter als 12 Monate nach Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt/in" für
Objektplanung Gebäude und Innenräume oder
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in"
(erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung
Bauingenieurwesen oder Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbar an einer
Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master) und
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 53 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Es ist ein Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eintragung in diesem Bereich ist für den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzunehmen.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom
Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Mindestanforderungen:
- Personenschäden mindestens 2 Mio. € je Schadensfall und
- Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. € je Schadensfall und
- Versicherungsschein nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Hinweis: Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
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Es sind drei Nachweise über vergleichbare ausgeführte Generalplanerleistungen aus den 7 letzten abgeschlossenen Kalenderjahren (Referenzen) einzureichen. Es werden auch geplante und nicht realisierte sowie in Planung oder Ausführung befindliche Projekte gewertet, sofern die einzelnen Leistungsphasen zu 100% abgeschlossen sind.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich (Kombinationen z.B. Referenz A: Lph. 1-4 HOAI und Referenz B: Lph. 5-9 HOAI sind zulässig).
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne besondere Kennzeichnung der entsprechenden
Referenzprojekte wird nicht in die Wertung mit einbezogen.
Es werden ausschließlich die drei ausgefüllten Formulare A4 gewertet. Eine
Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht
möglich. Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht
dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Referenzbescheinigungen können eingereicht werden, zwingend gefordert sind diese jedoch nicht.
Mindestanforderungen:
- Übernahme der Generalplanung der angefragten Leistungen in mindestens 3 Projekten
(Neubau, Umbau, Modernisierung, Erweiterung oder vergleichbar) aus den letzten 7
Kalenderjahren (Stichtag: 01.01.2018) mit Baukosten der KG 200 bis 500 von
mindestens 2,5 Mio. € netto und mindestens 80% der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI in den angefragten Leistungsbildern; Gebäude und
Freianlagen mindestens HZ III, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-5 mindestens in
der HZ II und
- davon mindestens 1 Schulbaumaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme aus den
Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Forschung, Gesundheit, Betreuung, Gastgewerbe
(z.B. Altenheim, Hotel, Kita, Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt)
Es ist die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sowie die technische Ausrüstung im Büro im Formular A5 anzugeben.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Die Angaben beziehen sich nur auf den Bieter bzw. auf jedes Büro einer Bietergemeinschaft. Mitglieder von Bietergemeinschaften werden nicht hinzuaddiert, sondern separat betrachtet.
Mindestanforderungen:
- jahresdurchschnittliche Beschäftigte des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft in den Jahren 2022, 2023 und 2024: mindestens 4 MA in Vollzeit/ Jahr
und
- davon technische Fachkräfte: mindestens 3 MA in Vollzeit/ Jahr mit entsprechender
Berufsbefähigung
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten von Nachunternehmern zur Ausführung von Teilen des Auftrags ist möglich. Sofern eine Unterbeauftragung für Teile der Leistung beabsichtigt ist, sind diese zu benennen.
Mindestanforderungen:
- mindestens Übernahme der Gebäude- und Innenraumplanung nach HOAI § 34 für die
Leistungsphasen 1 bis 5 durch den Bieter und
- Erfüllung aller Eignungskriterien inkl. Nachweisführung durch die/ den Nachunternehmer
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB
(unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Nationale Registrierungsnummer:
032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512021417 📞
Fax: +49 51512021569 📠
URL: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügungunter:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Ausschreibungsblatt" (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere
verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-073962 (2025-01-31)
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