Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 7.2: Heizung & Lüftung
Referenznummer: LUE-2025-004
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der
auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav-
Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen
Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau
des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen
Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2
in Lützen zwingend notwendig.
Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der
Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der
Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.
Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als
fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die
Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet
werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW-
Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen
an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit
der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.
Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde
1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als
erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer
stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen
bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der
Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen
„auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte
Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis
Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem
Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung
hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im
Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und
brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes
Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des
Baudenkmals ab.
Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,
dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der
auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav-
Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen
Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau
des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen
Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2
in Lützen zwingend notwendig.
Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der
Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der
Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.
Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als
fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die
Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet
werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW-
Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen
an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit
der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.
Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde
1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als
erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer
stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen
bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der
Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen
„auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte
Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis
Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem
Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung
hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im
Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und
brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes
Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des
Baudenkmals ab.
Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,
dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6504985.44 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LUE-2025-004
Menge: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 488310.85 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Heizung:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe 64 kW Leitung mit Pufferspeicher etc. 1 St
- Erdgas-Brennwert-Gerät 80 kW mit Abgasrohr und Zubehör etc. 1 St
- Röhrenheizkörper 102 St
- Heizungs-Rohrleitungen, Mehrschichtverbundrohr ca. 1.800 m
einschl. div. Armaturen Isolierungen,
Durchbrucharbeiten, Brandschutz, Nebenleistungen
Raumlufttechnische Installation:
- Klassenzimmer-Lüftungsgeräte, bodenstehend, 600 m³/h 11 St
mit Außen- und Fortluftanschluss, CO2-Sensor,
Enthalpie-Wärmetauscher etc.
- Kleinstlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
mit max. 100 m³/h Fördervolumen 6 St
- Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) einschl. Formstücke
DN 250 einschl. Durchbrucharbeiten,
Brandschutz, Nebenleistungen ca. 200 m
- Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) einschl. Formstücke
DN 100 – 160 einschl. Durchbrucharbeiten,
Brandschutz, Nebenleistungen ca. 30 m
- Runde Brandschutzklappen 100 - DN 250 12 St
- Isolierung Lüftungsleitungen ca. 120 m²
Heizung:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe 64 kW Leitung mit Pufferspeicher etc. 1 St
- Erdgas-Brennwert-Gerät 80 kW mit Abgasrohr und Zubehör etc. 1 St
- Röhrenheizkörper 102 St
- Heizungs-Rohrleitungen, Mehrschichtverbundrohr ca. 1.800 m
einschl. div. Armaturen Isolierungen,
Durchbrucharbeiten, Brandschutz, Nebenleistungen
Raumlufttechnische Installation:
- Klassenzimmer-Lüftungsgeräte, bodenstehend, 600 m³/h 11 St
mit Außen- und Fortluftanschluss, CO2-Sensor,
Enthalpie-Wärmetauscher etc.
- Kleinstlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
mit max. 100 m³/h Fördervolumen 6 St
- Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) einschl. Formstücke
DN 250 einschl. Durchbrucharbeiten,
Brandschutz, Nebenleistungen ca. 200 m
- Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) einschl. Formstücke
DN 100 – 160 einschl. Durchbrucharbeiten,
Brandschutz, Nebenleistungen ca. 30 m
- Runde Brandschutzklappen 100 - DN 250 12 St
- Isolierung Lüftungsleitungen ca. 120 m²
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Pestalozzistraße 2
Postleitzahl: 06686
Stadt: Lützen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-08 📅
Datum des Endes: 2026-06-08 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium: 100% Preis
Kriterium:
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste, annehmbare Angebot. Die Eignung muss dabei nachgewiesen sein.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Grundschule Lützen, Pestalozzistraße 2
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinsame Vergabestelle Elsteraue, Lützen, Wethautal, Teuchern
Hauptstraße 30
06729 Elsteraue
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten an der Öffnung der Angebote ist nicht zulässig.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Wochen Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-04-29 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten an der Öffnung der Angebote ist nicht zulässig.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-22 📅
Zusätzliche Informationen: Die Anlage "Abschließende Liste- VOB" für dieses Verfahren ist anzuwenden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug bzw. Eintragung in das Berufsregister und Gewerbeanmeldung: Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerkskammer o.ä. vorzulegen, ebenso eine Gewerbean- oder ummeldung. Bei ausländischen Bietern müssen die Nachweise als Übersetzung in Deutsch an das Original angehängt werden.
Handelsregisterauszug bzw. Eintragung in das Berufsregister und Gewerbeanmeldung: Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerkskammer o.ä. vorzulegen, ebenso eine Gewerbean- oder ummeldung. Bei ausländischen Bietern müssen die Nachweise als Übersetzung in Deutsch an das Original angehängt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz über vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Angaben über vergleichbare Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind beizulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: 3 Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahr über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Ausführungszeit, Leistungsumfang , Auftraggeber mit Ansprechpartner mit Telefonnummer
Arbeitskräfte: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sozialabgaben: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Soka (falls zutreffend ORIGINAL, z.B. Sachsen-Anhalt), Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, falls zutreffend ORIGINAL (z. B. BauBG)
Sozialabgaben: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Soka (falls zutreffend ORIGINAL, z.B. Sachsen-Anhalt), Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, falls zutreffend ORIGINAL (z. B. BauBG)
Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer aktuellen Betriebshaft-pflichtversicherung: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022: Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022: Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
einzureichende Nachweise von Nachunternehmen: -Für jedes Nachunternehmen aktuelle Nachweise
oder Eigenerklärungen über die vollständige
Entrichtung von Steuern und Sozialver-
sicherungsbeiträgen, (Bescheinigung in
Steuersachen, UB Krankenkassen, qualif. UB BG) falls
notwendig ORIGINAL
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung,
Tariftreue Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit TVergG LSA
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung 124
VHB oder PQ-Zertifikat
einzureichende Nachweise von Nachunternehmen: -Für jedes Nachunternehmen aktuelle Nachweise
oder Eigenerklärungen über die vollständige
Entrichtung von Steuern und Sozialver-
sicherungsbeiträgen, (Bescheinigung in
Steuersachen, UB Krankenkassen, qualif. UB BG) falls
notwendig ORIGINAL
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung,
Tariftreue Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit TVergG LSA
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung 124
VHB oder PQ-Zertifikat
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung 124 (VHB) zur Eignung oder PQ-Zertifikat: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte
Unternehmen (Formblatt 124 VHB) bzw.
Präqualifizierte Unternehmen legen bitte das
Zertifikat der Präqualifizierung bei
Geforderte Kautionen und Garantien:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Regelungen gem. VOB/B, VOB/C gem. beiliegenden Verdingungsunterlagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstöße gegen nationale Gesetze und Verordnungen auf den das Vergabeverfahren begründet ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: :Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: :Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 060-193835 (2025-03-25)