Grundschule und Hort - Parkettarbeiten

Gemeinde Nüdlingen

Die Gemeinde Nüdlingen beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Grundschule für acht Klassen und den Neubau eines Hortes mit Kochküche für 100 Hortkinder. Schule und Hort sind als separate Baukörper geplant und werden auf dem Gelände des derzeitigen Sportplatzes errichtet. Als Grundstück steht der gegenwärtige Sportplatz der Schlossberg-Grundschule Nüdlingen zur Verfügung. Die Außenanlage wird überarbeitet, Sportflächen wie Sprunggrube und 50m Laufbahn werden in der Freifläche integriert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschule und Hort - Parkettarbeiten
Referenznummer: NU 2025-13
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nüdlingen beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Grundschule für acht Klassen und den Neubau eines Hortes mit Kochküche für 100 Hortkinder. Schule und Hort sind als separate Baukörper geplant und werden auf dem Gelände des derzeitigen Sportplatzes errichtet. Als Grundstück steht der gegenwärtige Sportplatz der Schlossberg-Grundschule Nüdlingen zur Verfügung. Die Außenanlage wird überarbeitet, Sportflächen wie Sprunggrube und 50m Laufbahn werden in der Freifläche integriert.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Parkettböden 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Schule weist eine Grundrissabmessung von ca. 29 x 27 m auf und verfügt über drei oberirdische Geschosse und ist einfach unterkellert. Im Eingangsbereich kragen die Obergeschosse ca. 2,50 m über das Erdgeschoss aus. Die oberen Geschosse gliedern sich mit einer umlaufenden Galerie um einen Luftraum über der Pausenhalle. Der Luftraum wird mit einem Glasdach nach oben begrenzt. Der Hort weist eine Grundrissabmessung von ca. 27 x 24 m auf, verfügt über zwei Geschosse und ist nicht unterkellert. Auch beim Hort erfolgt die Überdachung des Eingangsbereiches durch eine Auskragung des Obergeschosses. Analog der Schule erhält der Hort einen zweigeschossigen Luftraum mit Glasdach. In diesem Luftraum befindet sich eine zentrale Treppe, die das Obergeschoss erschließt. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten für Schule und Hort: Schule - Massivholzparkett 10mm, ca. 1000 m² - Hirnholzparkett 18mm, ca. 120 m² - Eiche Socklleiste, ca. 400 lfm. Hort - Massivholzparkett 10mm, ca. 400 m² - Eiche Socklleiste, ca. 250 lfm.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 97688
Stadt: Bad Kissingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Kissingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-06-12 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-01 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-01 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-10-01 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-25 09:00:00 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eignung zur Berufsausübung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige 3 / 6 Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für dieses andere Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Im FB 124 werden folgende Angaben bzw. Unterlagen gefordert: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Angabe dazu, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten § 123 und § 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Nüdlingen
Nationale Registrierungsnummer: 09672136-0815-74
Postanschrift: Kissinger Straße 1
Postleitzahl: 97720
Postort: Nüdlingen
Region: Bad Kissingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@nuedlingen.de 📧
Telefon: 0971 72710 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/285543 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass A. die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 Abs. 1 GWB). B. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (§ 160 Abs. 2 GWB) C. ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 167-571600 (2025-09-01)