Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540 Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden. Schulgebäude (SG) Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen Vorplatz aus, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt. Das zweigeschossige Schulgebäude wird aus 4 Clustern zusammengesetzt, die zueinander in Nord-Süd-Richtung verschoben sind und somit geschützte Schulhöfe im Außenraum bilden. Das zu errichtende Schulgebäude hat eine BGF von 7.069m² und einen BRI von 29.121m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Sporthalle (SH) Der kompakte Neubau der Zweifeldsporthalle gliedert sich in zwei Bereiche: In die südlich gelegene, erhöhte Zweifeldsporthalle sowie eine nördliche, zweigeschossige Raumspange. Die neue Sporthalle hat eine BGF von 2.121m² und einen BRI von 14.058m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Für das Projekt wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschulstandort Schönwalde (Schule, Sporthalle, Buswendeschleife, Sport- und Freianlagen): Estricharbeiten
Referenznummer: SWGS_350_Estricharbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540 Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden. Schulgebäude (SG) Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen Vorplatz aus, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt. Das zweigeschossige Schulgebäude wird aus 4 Clustern zusammengesetzt, die zueinander in Nord-Süd-Richtung verschoben sind und somit geschützte Schulhöfe im Außenraum bilden. Das zu errichtende Schulgebäude hat eine BGF von 7.069m² und einen BRI von 29.121m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Sporthalle (SH) Der kompakte Neubau der Zweifeldsporthalle gliedert sich in zwei Bereiche: In die südlich gelegene, erhöhte Zweifeldsporthalle sowie eine nördliche, zweigeschossige Raumspange. Die neue Sporthalle hat eine BGF von 2.121m² und einen BRI von 14.058m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Für das Projekt wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540 Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden. Schulgebäude (SG) Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen Vorplatz aus, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt. Das zweigeschossige Schulgebäude wird aus 4 Clustern zusammengesetzt, die zueinander in Nord-Süd-Richtung verschoben sind und somit geschützte Schulhöfe im Außenraum bilden. Das zu errichtende Schulgebäude hat eine BGF von 7.069m² und einen BRI von 29.121m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Sporthalle (SH) Der kompakte Neubau der Zweifeldsporthalle gliedert sich in zwei Bereiche: In die südlich gelegene, erhöhte Zweifeldsporthalle sowie eine nördliche, zweigeschossige Raumspange. Die neue Sporthalle hat eine BGF von 2.121m² und einen BRI von 14.058m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Für das Projekt wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 404928.75 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: SWGS_350_Estricharbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Das LV umfasst die Leistungen der Estricharbeiten im Rahmen der Errichtung einer vierzügigen Grundschule sowie der zugehörigen Zweifeldsporthalle. Folgende Leistungen sind erforderlich: 6.350,00 m² schwimmender Zementestrich als Heizestrich (Heizrohre vom Gewerk HLS) 6.350,00 m² Wärmedämmung 6.350,00 m² Trittschalldämmung
Das LV umfasst die Leistungen der Estricharbeiten im Rahmen der Errichtung einer vierzügigen Grundschule sowie der zugehörigen Zweifeldsporthalle. Folgende Leistungen sind erforderlich: 6.350,00 m² schwimmender Zementestrich als Heizestrich (Heizrohre vom Gewerk HLS) 6.350,00 m² Wärmedämmung 6.350,00 m² Trittschalldämmung
Zusätzliche Informationen:
1)GEFORDERTE SICHERHEITEN: - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Sofern keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt wird, werden 5% der Abschlagsrechnungen (inkl. Umsatzsteuer) als Sicherheitseinbehalt abgezogen. - Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Schlussrechnung (inkl. Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Summe kann mit einer Bürgschaft abgelöst werden. Rückgabezeitpunkt: Nach Ablauf des vereinbarten Gewährleistungszeitraums. Dies gilt für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder die Auszahlung des Einbehaltes für Mängelansprüche. Mehr Informationen sind dem Formblatt "214 Besondere Vertragsbedingungen" in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2) ANWENDUNG BbgVergG Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z.B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt zur Zeit bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
1)GEFORDERTE SICHERHEITEN: - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Sofern keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt wird, werden 5% der Abschlagsrechnungen (inkl. Umsatzsteuer) als Sicherheitseinbehalt abgezogen. - Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Schlussrechnung (inkl. Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Summe kann mit einer Bürgschaft abgelöst werden. Rückgabezeitpunkt: Nach Ablauf des vereinbarten Gewährleistungszeitraums. Dies gilt für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder die Auszahlung des Einbehaltes für Mängelansprüche. Mehr Informationen sind dem Formblatt "214 Besondere Vertragsbedingungen" in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2) ANWENDUNG BbgVergG Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z.B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt zur Zeit bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Das Baugrundstück befindet sich am Bernauer Damm (L30) am Ortsrand von Schönwalde, östlich eines bestehenden Entwässerungsgrabens. Vor Beginn der Neubaumaßnahmen befanden sich hier öffentlich nutzbare Sportanlagen sowie die zugehörigen PKW-Stellplätze. Die übrigen Bereiche waren ungenutzte Ackerfläche. Über den Bereich westlich des Entwässerungsgrabens wird eine Promenade vom Ortskern zum neuen Schulcampus geführt und verbindet somit das Schulgelände mit dem Zentrum.
Das Baugrundstück befindet sich am Bernauer Damm (L30) am Ortsrand von Schönwalde, östlich eines bestehenden Entwässerungsgrabens. Vor Beginn der Neubaumaßnahmen befanden sich hier öffentlich nutzbare Sportanlagen sowie die zugehörigen PKW-Stellplätze. Die übrigen Bereiche waren ungenutzte Ackerfläche. Über den Bereich westlich des Entwässerungsgrabens wird eine Promenade vom Ortskern zum neuen Schulcampus geführt und verbindet somit das Schulgelände mit dem Zentrum.
Postanschrift: Prenzlauer Chaussee 157
Postleitzahl: 16348
Stadt: Wandlitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Barnim🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-23 📅
Datum des Endes: 2027-01-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Wandlitz Prenzauer Chaussee 157 16348 Wandlitz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin. Die in § 14 EU Abs. 3 VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch vom Auftraggeber bereitgestellt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin. Die in § 14 EU Abs. 3 VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch vom Auftraggeber bereitgestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-07-22 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Wandlitz Prenzauer Chaussee 157 16348 Wandlitz
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin. Die in § 14 EU Abs. 3 VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch vom Auftraggeber bereitgestellt.
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin. Die in § 14 EU Abs. 3 VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch vom Auftraggeber bereitgestellt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Angabe zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Unternehmens mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Angabe zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Unternehmens mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und dreifacher Maximierung oder Erklärung, eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. Mittels Formblatt "Erklärung zur Versicherung" sind die Erklärungen abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist in jedem Falle einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise insgesamt zu erbringen. Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236). Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung mit Haftungserklärung (Formblatt 236), der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und dreifacher Maximierung oder Erklärung, eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. Mittels Formblatt "Erklärung zur Versicherung" sind die Erklärungen abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist in jedem Falle einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise insgesamt zu erbringen. Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236). Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung mit Haftungserklärung (Formblatt 236), der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachweis mind. drei vergleichbare (in Art und Umfang) Referenzen einzureichen, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit folgenden Angaben: Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Bezeichnung der Baumaßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftragssumme.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachweis mind. drei vergleichbare (in Art und Umfang) Referenzen einzureichen, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit folgenden Angaben: Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Bezeichnung der Baumaßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftragssumme.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels FB 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Erklärung mit der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalender- oder Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, einzureichen. GILT FÜR SÄMTLICHE NACHWEISE DER TECHNISCHEN UND BERUFLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT: Bei Bietergemeinschaften sind die genannten Nachweise insgesamt zu erbringen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236). Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem ist die beabsichtigte Unterbeauftragung im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels FB 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Erklärung mit der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalender- oder Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, einzureichen. GILT FÜR SÄMTLICHE NACHWEISE DER TECHNISCHEN UND BERUFLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT: Bei Bietergemeinschaften sind die genannten Nachweise insgesamt zu erbringen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236). Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem ist die beabsichtigte Unterbeauftragung im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
RUSSLANDSANKTIONEN Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist das Formblatt "Eigenerklärung Russlandsanktionen", welches auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied einzureichen.
RUSSLANDSANKTIONEN Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist das Formblatt "Eigenerklärung Russlandsanktionen", welches auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
GILT FÜR SÄMTLICHE AUSSCHLUSSGRÜNDE: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A) mittels Formblatt 124 Für Nachunternehmer und andere Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle das Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen" einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Nachweise einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
GILT FÜR SÄMTLICHE AUSSCHLUSSGRÜNDE: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A) mittels Formblatt 124 Für Nachunternehmer und andere Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle das Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen" einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Nachweise einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde mittels Formblatt 124 - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen anhand folgender Nachweise zu bestätigen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr)
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde mittels Formblatt 124 - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen anhand folgender Nachweise zu bestätigen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr)
Bei der Vergabe von Bauleistungen fordert der Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört. Die Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil der Präqualifikation nach § 5 Abs. 1 BbgVergG ist. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Ist ein Bieter gar nicht in das Sozialkassenverfahren eingebunden, so hat er eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die entsprechenden Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Bei der Vergabe von Bauleistungen fordert der Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört. Die Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil der Präqualifikation nach § 5 Abs. 1 BbgVergG ist. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Ist ein Bieter gar nicht in das Sozialkassenverfahren eingebunden, so hat er eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die entsprechenden Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind ggf. folgende Nachweise zu erbringen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind ggf. folgende Nachweise zu erbringen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMHMGQ
1) BINDEFRIST Die Bindefrist läuft bis zum 19.09.2025 2) EIGNUNGSNACHWEISE Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1) BINDEFRIST Die Bindefrist läuft bis zum 19.09.2025 2) EIGNUNGSNACHWEISE Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 111-381002 (2025-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 404928.75 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 223342.50 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 453838.28 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 223048.80 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: SWGS_350_Estricharbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-01 📅
Titel: Estricharbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 16
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 453838.28 💰
Niedrigstes Angebot: 223048.80 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 223048.80 EUR 💰
Kennung des Angebots: 08
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AMG Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE309172646
Postanschrift: Köthener Straße 24
Postleitzahl: 06118
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kalkulation@amg-bau.eu📧
Telefon: 034568458904📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 381002-2025
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMHEQ2
1) BINDEFRIST Die Bindefrist läuft bis zum 19.09.2025 2) EIGNUNGSNACHWEISE Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1) BINDEFRIST Die Bindefrist läuft bis zum 19.09.2025 2) EIGNUNGSNACHWEISE Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 167-569696 (2025-09-01)